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„Für einen starken SWR und starke private Medienunternehmen“ - BWIHK befürwortet Empfehlungen des Zukunftsrates für Reformen im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

PRESSEINFOrmation 08/2024 | Stuttgart, 29. Januar 2024

Der BWIHK begrüßt die Empfehlungen des Zukunftsrates für eine langfristige Perspektive der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland. „Die baden-württembergische Wirtschaft tritt für das duale Rundfunksystem ein. Wir brauchen hier am Standort einen starken SWR mit einem klaren Auftrag genau wie starke private Medienunternehmen“, sagt Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen, die in Sachen Medienpolitik im BWIHK federführend ist. „Der Zukunftsrat hat die große Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen erkannt und bestärkt, aber auch dringend notwendiges Änderungspotential in der Struktur und Finanzierung der Rundfunkanstalten aufgezeigt.“

Besonders positiv bewertet der BWIHK die Empfehlungen einer intensiveren und fairen Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Anbietern, die in Baden-Württemberg hauptsächlich mittelständisch geprägt sind. Der BWIHK setzt sich seit Jahren für eine kooperationsorientierte Weiterentwicklung der Medienlandschaft in Baden-Württemberg ein. „Kooperationen sind dringend notwendig, um die Zukunftschancen der Branche zu nutzen. Nur gemeinsam können die regionalen Medienunternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen. Wir fordern daher den SWR auf, gezielt die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern zu suchen und auszubauen“, sagt Epp. Der Zukunftsrat empfiehlt die Zusammenarbeit insbesondere auf dem Feld der Technologie und Infrastruktur oder punktuell der Inhalte, der BWIHK sieht zudem Kooperationspotential im Bereich Aus- und Weiterbildung.

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BWIHK – Dr. Nitschke: Mobilitätspass darf zu keinen weiteren Belastungen von Unternehmen führen

PRESSEINFOrmation 09/2024 | Stuttgart, 29. Januar 2024

Zumeldung zur PM: „Verkehrsministerium und Vorreiterkommunen arbeiten am Mobilitätspass weiter“ 

„Der von der Landesregierung angestrebte Mobilitätspass darf in keinem Fall zu weiteren Belastungen bei Unternehmen führen“, so Dr. Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK-Rhein-Neckar, die im BWIHK in Verkehrsfragen federführend ist. Mit dem Landesmobilitätsgesetz will die Regierung die rechtliche Grundlage zur Einführung des Mobilitätspasses schaffen. Dabei sollen Arbeitgeber, Einwohner, Kfz-Halter oder Kfz-Nutzende (City-Maut) einen ÖPNV-Beitrag zahlen. Zwei dieser Modelle sieht Nitschke besonders kritisch: „Der Mobilitätspass birgt beim Modell City-Maut unkalkulierbare Risiken für die Innenstadtwirtschaft und belastet Unternehmen pauschal beim Modell Arbeitgeberabgabe.“

Insbesondere bei der Arbeitgeberabgabe wird laut Nitschke viel Bürokratie auf die Betriebe zukommen: „Dies wird Aufwand und Kosten in den Betrieben verursachen, auch wenn die Abgabe zur Nutzung im ÖPNV an die Unternehmen zurückfließen soll. Wir sehen derzeit nicht, wie der Mobilitätspass den ÖPNV verbessern kann, ohne für erheblichen Mehraufwand an anderer Stelle zu sorgen.“ Die Wirtschaft finanziert die Landkreise und Kommunen und damit das ÖPNV-Angebot schon heute ganz wesentlich über die Gewerbesteuer. Allein in Stuttgart trugen die Unternehmen im vergangenen Jahr mit der gewaltigen Summe von rund 1,5 Milliarden Euro zum Haushaltsvolumen bei. „Die Betriebe sollen nun mit einer neuen Abgabe gegängelt werden. Ihnen erschließt sich nicht, warum sie nun noch mehr bezahlen sollen, zumal sie bereits mit Jobtickets und Zuschüssen für Pendler freiwillig ihren Beitrag leisten“, so Nitschke. Er kritisiert: „Der Mobilitätspass kommt daher als ‚vergiftetes‘ Geschenk der Landesregierung an die Kommunen. Denn er hat gravierenden Nebenwirkungen: Jede Kommune müsste bei Nutzung des Mobilitätspasses Bürger oder Unternehmen belasten und damit die Diskussionen vor Ort aushalten.“

Mit den vier unterschiedlichen Modellen des Mobilitätspasses wird es aller Voraussicht nach zu einem Flickenteppich im Land kommen. Einpendler können so beispielsweise doppelt belastet werden, wenn sie an ihrem Wohnort die Einwohnerabgabe zahlen und an ihrem Arbeitsort eine City-Maut. „Vor dem Hintergrund der Bemühungen, mit dem Deutschlandticket die Tarifstruktur zu vereinheitlichen und damit die Bürokratie zu reduzieren, scheint der Mobilitätspass aus der Zeit gefallen“, kommentiert Nitschke. Gleichzeitig zeigen die im Land geografisch sehr unterschiedlich verteilten ÖPNV-Ausbaupotenziale, dass es eines fairen Ausgleichs zwischen den urbanen Zentren und den ländlichen Räumen bedarf. Wenn das eigene Gewerbegebiet im ländlichen Raum nur unzureichend mit dem ÖPNV angebunden ist und Unternehmen oder Arbeitnehmer dennoch eine Abgabe zahlen müssen, dann kann das die gefühlte Spaltung zwischen Peripherie und Zentrum verschärfen.

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Nach dem heizungsgesetz ist vor dem heizungsgesetz: EU-Richtlinie 1:1 umsetzen

Unser ThemA 3/2024, 25.01.2024

Das neue Gebäudeenergiegesetz bringt einschneidende Veränderungen mit sich, etwa das Aus für fossil befeuerte Heizkessel bis 2045 oder die 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Heizungsanlagen. Und nachdem man sich kürzlich in Brüssel auf eine europäische Gebäuderichtlinie geeinigt hat, sind perspektivisch weitere Vorgaben zu erwarten. 

 

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