BWIHK

Willkommen beim BWIHk

Als Dachverband der IHKs in Baden-Württemberg ist der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) politisches Sprachrohr für ca. 650.000 Unternehmen im Land sowie konstruktiv-kritischer Begleiter der Landespolitik.

Wenn Sie Fragen zu unserer politischen Arbeit haben, dann freuen wir uns über Ihre

BWIHK-Präsident Erbe: Weltoffenheit und Toleranz auf festem demokratischem Fundament sind integrale Bestandteile der DNA von ‚Made in BW‘ – Fremden-feindlichkeit und Rassismus haben dort keinen Platz!

Dass die Südwestwirtschaft für eine offene Gesellschaft eintritt, steht außer Frage. Baden-Württemberg lebt vom internationalen Handel, vom wirtschaftli-chen Austausch mit unterschiedlichsten Kulturen. Jeder dritte Arbeitsplatz und nahezu 50 Prozent der Umsätze sind mit dem internationalen Geschäft verbunden.

„Weltoffenheit und Toleranz auf festem demokratischem Fundament und dem Bewusstsein für die eigene Herkunft wie auch die von Mitarbeitenden und Kunden sind integrale Teile der DNA von ‚Made in Baden-Württemberg‘, unterstreicht BWIHK-Präsident Christian O. Erbe. „Entsprechend bunt und vielfältig sind die Belegschaften in unseren Betrieben, wovon alle profitieren. Wir heißen mit Blick auf den Fachkräftemangel im Land ausländische Arbeitskräfte bei uns aus-drücklich willkommen und laden sie ein, den Standort gemeinsam voranzubringen“, so Erbe. „Es ist überhaupt nicht in unserem Sinne, wenn Positionen an Boden gewännen, welche die europäische Integration, den Multilateralismus, unsere Einbindung in die westliche Sicher-heitsarchitektur oder gar rechtsstaatliche Prinzipien in Frage stellen. Unser Land muss für ausländische Investoren und Fachkräfte attraktiv bleiben. Deshalb haben Fremdenfeindlich-keit und Rassismus keinen Platz – vielmehr sind sie eine Bedrohung für den Wirtschafts-standort an sich. Solche Haltungen lehne ich auf das Entschiedenste ab! Was wir brauchen ist eine Willkommenskultur für den unkomplizierten, geregelten Zuzug statt schädlicher Hetze“, betont der BWIHK-Präsident.
 

„Ökonomische Stabilität und Prosperität auf Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bilden das Fundament unseres sozialen Zusammenhaltes und unseres Gemeinwesens. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass politisch Verantwortliche auf strukturelle und akute Herausforderungen sachgerechte Antworten finden. Sei es bei der Energiewende, der überbordenden Bürokratie oder dem Fachkräftemangel. Als IHK-Organisation stehen wir bereit, die Herausforderungen mit der Politik anzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden. Die Zeit drängt, denn der Verdruss über die aktuellen Rahmenbedingungen nimmt weiter zu“, schließt Erbe sein Statement

Krieg | Russland-ukraine

Zentrale Info-Seite der DIHK mit fortlaufenden Infos rund um den Krieg und dessen Auswirkungen

Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat nachhaltig Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten – sowohl in den direkt betroffenen Regionen wie in Deutschland. Worauf müssen sich Unternehmen weiter einstellen? Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin hat eine zentrale Landing-Page mit Infos geschaltet, damit sich Unternehmende fortlaufend orientieren können.

Aktuelle Meldungen für Unternehmen, Wirtschaft und andere Interessierte werden darüber hinaus in diesem Dossier veröffentlicht.

Mit Klick rechts auf das Fenster "Zur Landing-Page der DIHK" kommen Sie direkt auf die Seite.

#WirtschaftHilft

Weiter packen die Unternehmen in zahlreichen Initiativen mit an, die Ukraine und die Geflüchteten nach Kräften zu unterstützen. Die Homepage wirtschafthilft.info gibt einen Überblick dazu.

Land: Neustart der Innovationsgutscheine und Fortsetzung Klimaschutz-Plus

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg: Aus 5 wird 3 / Fortsetzung Förderprogramm Klimaschutz-Plus 

Das Wirtschaftsministerium BW hat die Förderung von Unternehmen über Innovationsgutscheine vereinfacht. So wurden 5 Gutscheinlinien auf insgesamt 3 Innovationsgutscheine zusammengeführt, das Förderspektrum bleibt erhalten. Neu sind quartalsweise Förderaufrufe bei den Gutscheinen Hightech BW und Start-up BW.

Anders als bisher, müssen Anträge über die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt werden.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen.

 

Die wichtigsten Fakten:

  • maximaler Zuschuss: 20.000 Euro.
  • Förderquote: bis zu 50 %
  • Bezuschusst werden die Kosten beauftragter externer FuE-Dienstleister.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit max. 100 Mitarbeitern und einem Vorjahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro.
  • Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein beantragt werden.

Folgende Gutscheine gibt es jetzt:

  • Innovationsgutschein BW - für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung, z. B. Machbarkeitsstudien, Material- und Designstudien, Recherchen (z. B. Technologien, Patente, Märkte) -> max. Zuschuss von 7.500 Euro
  • Innovationsgutschein Start-up BW - für junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro
  • Innovationsgutschein Hightech BW - für kleine und mittlere Unternehmen (die seit mindestens fünf Jahren bestehen) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro

zur Antragstellung bei der L-Bank

 

Förderprogramm Klimaschutz Plus

Seit 2002 finanziert das Land BW mit dem Programm Klimaschutzmaßnahmen unter anderem von KMU. Es wurde um weitere 12 Monate verlängert, wobei für die kommenden zwei Jahre jeweils 17,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 

 

Die Anträge können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden. 

 

Weiterführende Informationen zum Förderprogramm und die Antragsstellung sind über die Internetseite des Umweltministeriums abrufbar.

Mehr GEld für Digitalisierung & Transformation des Mittelstands

L-Bank erhöht Tilgungszuschüsse im Darlehensprogramm Innovationsfinanzierung 4.0

Um der Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) neuen Schwung zu verleihen, verbessert die Landeskreditbank die Förderbedingungen ihrer Innovationsfinanzierung 4.0

 

Tilgungszuschüsse werden mehr als verdoppelt

Konkret hat die L-Bank zum 15. Januar ihre angebotenen Tilgungszuschüsse für Innovationsdarlehen um jeweils 2 Prozentpunkte erhöht. Zusätzlich verbilligt die L-Bank auch die Darlehenszinsen. Adressaten dieser neuen Konditionen sind neben dem produzierenden Gewerbe auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Sie sollen so ermutigt werden, sich verstärkt mit Transformation und neuen Geschäftsmodellen zu befassen. Für Darlehen zur Einführung innovativer Geschäftsmodelle ist die Erhöhung des Tilgungszuschusses eine Verdoppelung von 2 auf 4 %. Für die Förderzwecke ‚innovative Vorhaben‘ und ‚Digitalisierungsvorhaben‘ ist es sogar eine Verdreifachung von 1 auf 3 %.

Mehr zum Förderprogramm unter: www.l-bank.de/Innovationsfinanzierung-4.0

 

Hintergrund:

Die L-Bank bietet die Innovationsfinanzierung 4.0 gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, an. Unterstützt werden Vorhaben, die für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in BW von besonderer Bedeutung sind: Innovationsvorhaben, Digitalisierungsvorhaben und Vorhaben innovativer Unternehmen sowie Geschäftsmodellinnovationen

Förderfähig sind grundsätzlich alle vorhabensbezogenen Aufwendungen für Investitionen und Betriebsmittel wie zum Beispiel Personalkosten, Kosten für externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge oder Beratungsdienstleistungen und IT-Kosten. Adressaten des Programms sind vor allem KMU.

bwihk in der presse

Schwäbische zeitung, 11.03.2024

Mit dem Titel 'Verbotspolitik? Herbe Kritik am Standort Deutschland' hat die Schwäbische Zeitung einen Artikel veröffentlicht, dem ein längeres persönliches Interview mit BWIHK-Präsident Christian O. Erbe vorausging.

Der BWIHK-Präsident bemängelt hierin nicht nur zu viel „Verbotspolitik“ sondern findet auch deutliche Worte für die aktuelle Lage mit Blick auf den Standort: „Deutschland ist kein Top-Standort mehr für Unternehmen“
Aus seiner Sicht sind hierzulande nicht nur die Steuern und Abgaben für Unternehmen im Vergleich zu anderen Ländern zu hoch, er bemängelt auch zu viel Bürokratie und eine massive „Verbotspolitik“ - aus Berlin, aber auch aus Brüssel. So verwundert es Erbe nicht, dass immer mehr Betriebe den Blick gen Ausländische Standorte richte oder dort verstärkt zu investieren erwögen - sei es für Innovationen oder Produktionsverlagerungen.

Daneben lasse die Politik auch in Sachen Verlässlichkeit sehr zu wünschen übrig. „Unplanbarkeit ist etwas ganz Schwieriges für Unternehmer“, sagt Erbe mit Verweis auf die Energiepolitik der Bundesregierung und die vielen neuen Regeln und Gesetze, die unentwegt erlassen würden. Von den immer wieder angekündigten Entlastungen und einem merklichen Bürokratieabbau könne überhaupt keine Rede sein, so der Präsident, der selbst Familienunternehmer ist. Außerdem herrsche ein generelles politisches Mißtrauen gegenüber der Wirtschaft, das unbedingt überwunden werden müsse.

 

Mit einem Klick auf das Fenster rechts kommen Sie zum ganzen Artikel auf schwaebische.de.

Thema der Woche

DIHK-Beschleunigungsmonitor: Bund-Länder-Pakt noch ohne Geschwindigkeit

Unser Thema 10/2024, 14. März - Im November 2023 haben Bund und Länder ihren Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung geschlossen und ein neues "Deutschland-Tempo" ausgerufen. Inwieweit die wichtigsten der mehr als Hundert vereinbarten Maßnahmen bisher umgesetzt sind, untersucht die DIHK nun fortlaufend in ihrem "Beschleunigungsmonitor".


Mehr zum Thema lesen Sie ausführlich mit einem Klick auf das Fenster "read more" rechts. Auch auf unserem Twitter-Kanal finden Sie dazu fortlaufend Postings.

NEUE PUBLIKATIONEN und Informationen

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'Starke Wirtschaft - starkes Land': politische BWIHK-Impulse

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Weltoffenheit & Toleranz stehen für ‚Made in BW‘ – Fremdenfeindlichkeit und Rassismus haben dort keinen Platz!

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Zur Bedarfsermittlung

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BWIHK und CCI Grand Est schließen in Brüssel grenzüberschreitendes Technologieabkommen 

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BWIHK-Umfrage: Konjunktur im Südwesten kommt nicht in Schwung 

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BWIHK-Studie Bildungsrendite

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Studie bestätigt: Meister gleichauf mit Akademikern 

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Gemeinsam #könnenlernen – Bundesweite Ausbildungskampagne

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BWIHK Stromstudie für BW - Blick auf die Versorgungssituation bis 2040

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Innovationsreport für BW: Land darf bei Innovationsförderung nicht nachlassen 

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ÖPNV-Taxi: innovative Lösung für den ländlichen Raum? BWIHK-Veranstaltung diskutiert neue Modelle

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BWIHK-Website ist klimaneutral

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News für Unternehmen

Umweltpreis für Unternehmen 2024: Jetzt bewerben

Der Countdown läuft: Noch bis einschließlich 31. Januar 2024 können sich Unternehmen und Selbstständige für den Umweltpreis bewerben. Mit dem Preis zeichnet das Umweltministerium außergewöhnliche Leistungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutzes und des nachhaltigen Wirtschaftens aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten ein Preisgeld von jeweils 10.000 Euro, das für Maßnahmen im Umweltschutz einzusetzen ist.

Der Preis wird in den Kategorien „Handel und Dienstleistung“, „Handwerk“, „Industrie-Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden“, „Industrie-Unternehmen mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden“, „Industrie-Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitenden“ sowie dieses Jahr zum ersten Mal in der Kategorie „Unternehmen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft“ vergeben. Zusätzlich wird der ebenfalls mit 10.000 Euro dotierte Jurypreis „Herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit“ ausgelobt. Bei diesem Preis, der bis zu zweimal vergeben werden darf, würdigt die Jury vorbildliches Handeln, das eine vollständige Nach-haltigkeitsausrichtung in allen betrieblichen Themen abbildet. Alle eingesandten Bewerbungen nehmen automatisch an dem Wettbewerb um den Jurypreis teil.

Die Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt am 4. Dezember 2024 durch Umweltministerin Thekla Walker im Rahmen einer Festveranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart.
 

Zur Bewerbung

 

Ausschreibung zum Lea Mittelstandspreis BW gestartet - jetzt bewerben!

Die Lea-Löwin würdigt diesen wertvollen Einsatz und zeigt: Soziales Engagement ist im Selbstverständnis vieler Unternehmen tief verankert. Daher verleihen Caritas, Diakonie und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg am 26. Juni 2024 bereits zum 18. Mal den Lea-Mittelstandspreis.

Der Preis für Leistung-Engagement-Anerkennung (kurz Lea), nächstes Jahr schon zum 18. Mal verliehen,  steht unter der Schirmherrschaft von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut MdL und höchster kirchlicher Vertreter im Land.

Ab sofort können sich alle baden-württembergischen Unternehmen mit maximal 500 Vollbeschäftigten kostenlos online bewerben - seien aus Sie dabei. Voraussetzung ist eine Kooperation mit einer gemeinnützigen Organisation, zum Beispiel einem Verein, einer Schule oder einer sozialen Einrichtung. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2024. Weitere Informationen zu Wettbewerb und Bewerbungsverfahren unter www.lea-mittelstandspreis.de

 

!! ZIM-Förderung durch Verfassungsgerichtsurteil ausgesetzt !!

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Wachstumschancengesetz des Bundes beeinträchtigt jetzt direkt Innovationen von Unternehmen.

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz können bis zur weiteren Klärung der Haushaltslage keine Neubewilligungen bereits eingegangener und noch eingehender Anträge beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mehr erfolgen.

Damit wirken sich die aktuellen Entwicklungen zum Bundeshaushalt bereits jetzt konkret auf die Investitionen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in die Entwicklung von Zukunftstechnologien aus.

Auch der im Wachstumschancengesetz vorgesehene Ausbau der steuerlichen Forschungszulage für Unternehmen ist betroffen. Die Anhebung der jährlichen Deckelung von 4 Mio. auf 12 Mio. Euro liegt damit ebenfalls auf Eis.

 

Erste Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungs-

gesetz in Kraft

Gute Nachricht für Unternehmen: Zum 18. November treten erste Erleichterungen zur internationalen Fachkräftegewinnung in Kraft. 

Dann dürfen Fachkräfte aus Drittstaaten mit einem in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss künftig in allen qualifizierten, nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Bisher war nur eine Beschäftigung in Berufen möglich, die mit der Qualifikation verwandt sind. Außerdem gibt es jetzt bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Anspruch auf diese Aufenthaltstitel. Zudem werden die Regelungen für die Blaue Karte EU erweitert, die Mindestverdienstgrenzen von 58.400 € auf 43.800 € gesenkt. Bei Berufsanfängern und Engpassberufen wie IT-Fachkräften, Ingenieuren, Ärzten oder Lehrern sinkt die Verdienstgrenze von rund 45.600 € auf 39.700 €. Damit kommt dieser attraktive Aufenthaltstitel für eine größere Zielgruppe infrage. Weitere Neuerungen betreffen Berufskraftfahrer, bei denen die Prüfung der notwendigen Voraussetzungen mehr in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Damit ist nicht mehr allein die Bundesagentur für Arbeit durchführende und prüfende Stelle. 

Sie brauchen Unterstützung? Die IHKs bieten ihren Mitgliedsunternehmen Beratung und Unterstützung im Paragrafendschungel an – insbesondere auch beim beschleunigten Fachkräfteverfahren. Unser Wunsch: Hier könnte das Land mit der angekündigten zentralen Stelle für Fachkräftewanderung noch sehr dazu beitragen, dass das Gesetz wirtschaftsfreundlich und unbürokratisch umgesetzt wird. 

 

Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen - Fraunhofer IAO sucht Unternehmen als Projektpartner

Soll Ihr Unternehmen resilienter gegen Krisen und Störungen werden? Das Fraunhofer IAO sucht für mehrere Verbundprojekte Unternehmen als Partner.

Im Rahmen der Ausschreibung “Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld − Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sucht das Fraunhofer IAO für mehrere Forschungs-Verbundprojekte aktuell Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, um individuelle Lösungsstrategien zur Steigerung der Resilienz in dynamischen Wertschöpfungsnetzwerken zu entwickeln.

Die Vorhaben zielen ab auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch den Einsatz von verschiedenen Management-Instrumenten zur Resilienzsteigerung. Dabei können im Rahmen der Verbundprojekte Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen anteilig gefördert werden. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Die tatsächliche Förderhöhe hängt u. a. von den kalkulierten Projektkosten ab. 

Sie sind interessiert? Dann finden Sie unter diesem Link viele weitere Informationen.

 

„Masterplan Mittelstand“ Baden-Württemberg: Meinung von Unternehmen gefragt

Das Wirtschaftsministerium BW will die Mittelstandsförderung neu auflegen und mit einem „Masterplan Mittelstand“ dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU im Land zu erhalten sowie Innovationskraft und Produktivität zu verbessern.

Bei der Aufstellung des Masterplans sollen vor allem die Unternehmen selbst mitwirken können. Dazu hat ein Konsortium aus verschiedenen Fachinstituten im Auftrag des Ministeriums eine Online-Umfrage konzipiert, die sich explizit an mittelständische Unternehmen im Land richtet. Unternehmen können damit ihre Anliegen, Einschätzungen, Sorgen und Ideen unmittelbar in die Entwicklung des Masterplans einbringen. 

Dabei werden die Antworten anonymisiert erhoben. Ein Rückschluss auf teilnehmende Unternehmen ist nicht möglich. Nutzen Sie also die Möglichkeit, die Mittelstandsförderung des Landes mit Ihrem Input praxisgerecht auszugestalten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln - zur Umfrage geht es hier.

 

Kostenloser Online-Rechner - Was ist Ihr Unternehmen wert?

Bürgschaftsbanken bieten neues Tool für Mittelstand - kostenlose Indikation in Minuten mit KMU-Rechner

Fast 200.000 Unternehmensnachfolgen sollen in den nächsten Jahren in Deutschland umgesetzt werden - die größte Gruppe bildet der Mittelstand. Bevor eine Übergabe angebahnt werden kann, muss der Unternehmenswert berechnet werden - mitunter schwierig, da es dafür kein allgemeingültiges Verfahren gibt. So kommen mehrere parallel akzeptierte Berechnungsarten oftmals zu unterschiedlichen Firmenwerten. Dies liegt an der jeweils differenzierten Betrachtung und Gewichtung verschiedener Parameter. Eine erste wertvolle indikative Preiseinschätzung kann jetzt per einfach bedienbarem und kostenfreier Online-KMU-Rechner der Bürgschaftsbanken durchgeführt werden - und das schon innerhalb weniger Minuten. Für die kommenden konkretisierenden Schritte kann dann die jeweilige Bürgschaftsbank direkt vor Ort kontaktiert werden. Eine Übersicht finden Sie unter folgendem Link: https://vdb.ermoeglicher.de/mitglieder/

Initial gefördert wurde das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Träger des Projekts ist der Verein Unternehmensbewertung in Deutschland (UbiD) e. V. 

 

Neue Studie zeigt bürokratische Belastung des Mittelstands beispielhaft auf

Deutsche Familienunternehmen leiden erhebllich unter der EU-Bürokratie. Die neue vergleichende Studie der Stiftung Familienunternehmen und des Normenkontrollrats BW zeigt dies am Beispiel der so genannten A1-Bescheinigung auf. Diese Bescheinigung muss ein Arbeitgeber beantragen, wenn er einen Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes EU-Land entsendet, und sei es auch nur für eine kurze Dienstreise. Damit wird dokumentiert, dass er oder sie im Heimatland sozialversichert ist. 

Das Verfahren belastet die Familienunternehmen erheblich. Dabei könnte es mit einfachen Maßnahmen viel effizienter gestaltet werden, so das Ergebnis. Die Studie wurde erstellt vom Centres for European Policy Network und der Prognos AG.

Mehr zur Studie finden Sie hier.

 

Grenzverkehr

Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf 

Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht.

Mehr Infos zum Thema hier.

 

Infos zur Forschungsförderung für Betriebe kompakt & Übersichtlich in neuem Flyer

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in Kürze rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen zusammengestellt. Schauen Sie gleich mal rein, um die optimale Förderung für Ihr Innovationsvorhaben zu finden.  

 

Rechtstipp: Unfall im Homeoffice: wer haftet eigentlich?

Grundsätzlich sind Unfälle, die im Home-Office passieren, laut Rechtsexperten nur durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. So ist die Fahrt vom Home-Office beispielsweise zu einer externen Besprechung genauso versichert, wie der Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz - egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist. Sogar ein Wegeunfall kann zu Hause versichert sein. In einem konkreten Fall stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als innerhäuslichen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 28/17).

Wer im Home-Office auf Toilette geht, ist bei einem Unfall dagegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In einem konkreten Fall war ein Mann auf dem Rückweg vom heimischen WC an den Arbeitsplatz gestürzt. Er wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen, scheiterte aber vor Gericht (Sozialgericht München Az.: S 40 U 227/18). Wer sich während der Arbeit im Home-Office beispielsweise aus seiner Küche ein Glas Wasser holt und dabei ausrutscht und verletzt, ist ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn ein Getränk zu holen, ist reine Privatsache (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 2/15 R). Hier schützt nur eine private Unfallversicherung.

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Kontaktstellen

Immer die neuesten Infos

Immer neueste Informationen zur Sicherheit beim Wirtschaftsschutz und der Cyberabwehr bietet das Landesamt für Verfassungsschutz.

Mit Klick rechts ins Fenster „Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit“ finden Sie die 1. Ausgabe 2024 der „Informationen zur Sicherheit“ mit dem Titel »Wirtschaft, aber sicher!«

 

Neue Webpage mit ständig aktuellen Sicherheitshinweisen des LKA Baden-Württemberg

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat auf der Homepage die neue Rubrik „Sicherheitshinweise“ eingeführt. Die Seite informiert Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Bedrohungen in der digitalen Welt. Ab sofort finden Sie hier regelmäßig Beiträge zu aktuellen Cyberthemen mit nachrichtendienstlichem Hintergrund und IT-Gefährdungen für Unternehmen. Hier geht es zur Seite.

 

WARNMeldungen

Zero-Day-Schnittstellen bei VPN-Software

Aktuell nutzen chinesische Cyberakteure gezielt zwei Zero-Day-Schwachstellen in VPN-Produkten des Herstellers Ivanti für Angriffe aus.

Nach Recherchen der Cyberabwehr des LfV BW sind in Baden-Württemberg potentiell zahlreiche Entitäten aus den Bereichen Politik, Wirtschaft sowie Forschung betroffen. Mehr Informationen dazu unter diesem Link.

Im Falle einer Betroffenheit Ihres Unternehmens und bei weiteren Fragen steht Ihnen das LfV BW unter den in der Warnmeldung genannten Erreichbarkeiten zur Verfügung.

Bei Kontaktaufnahme kann Ihnen seitens des Verfassungsschutzes Vertraulichkeit zugesichert werden.

 

Wieder neue versuche zum Datenklau: GEFAKTE DIHK und IHK-Nachrichten

Keinesfalls auf den Link klicken!

Wer dieser Tage Mails vorgeblich aus der IHK-Organisation erhält, sollte keinesfalls auf den Link klicken; es handelt sich um einen neuen Anlauf zum Datenklau. Bereits seit Ende 2022 sind Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) stammten, aber betrügerische Absichten verfolgen. 

13. Februar 2024: "Letzte Erinnerung aufgrund unbehandelter Unternehmensdaten"

Seit Mitte Februar läuft eine neue Welle von Phishing-Mails unter missbräuchlicher Ausnutzung der IHK-Organisation. Der Betreff dieser Fake-Mails lautet "Achtung. Letzte Erinnerung aufgrund unbehandelter Unternehmensdaten!" Diesmal ist der angebliche Absender die Deutsche Industrie- und Handelskammer, wobei die korrekten Kontaktdaten (Telefon sowie zentrale Mailadresse) angegeben sind und das DIHK-Logo verwendet wird.

Selbstverständlich stammen diese Mails nicht von der DIHK. Dies wird auch an der Absender-Mailadresse "…@planet.com" deutlich. Bitte klicken Sie auf keine Links, geben Sie nicht Ihre Daten preis, löschen Sie diese Mails, und seien Sie weiterhin wachsam.

Zur Klarstellung: Diese Mail stammt nicht aus der IHK-Organisation. Bitte ignorieren Sie diese, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie erst recht keine Daten!

29. November 2023: "Aktualisierung der Unternehmensdaten"

Eine weitere Version von Phishing-Mails, die vorgeblich aus der IHK-Organisation stammen sollen, trägt den Betreff "Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten", ist mit einem IHK-Logo versehen und mit "IHK" unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO "einige Änderungen in unseren Datenschutzrichtlinien" vorgenommen hätten. In ihrem Kundenportal seien die Kontaktdaten des Empfängers bisher nicht vollständig, sie müssten nun überprüft und aktualisiert werden.

Den Button "Überprüfen Sie jetzt Ihre Daten" sollten Sie keinesfalls anklicken! Diese Mails werden nicht aus der IHK-Organisation versandt und dienen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit betrügerischen Zwecken. Bitte ignorieren Sie solche Nachrichten und geben Sie keine Daten preis.

13. Oktober 2023: "Identifizierung" und "Handelsregisterüberprüfung"

Davor gab eine Phishing-Welle, bei der Unternehmen per Mail aufgefordert werden, sich zu identifizieren, unterschrieben mit "IHK Service". Jeder Geschäftsmann sei verpflichtet, sich neu zu identifizieren, heißt es in der Nachricht. Wie bei Phishing häufig der Fall, wird zeitlicher Druck aufgebaut – die vermeintliche Identifizierung soll innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgen. Außerdem wird angedroht, dass die "IHK Nummer" nach Ablauf der Frist gesperrt werde. Eine solche Identifizierungspflicht gibt es nicht. Der in der Mail beigefügte Link sollte nicht angeklickt werden.

Parallel sind Phishing-Mails aufgetaucht, in denen "Die regionalen Industrie- und Handelskammern" mitteilen, dass sie ab dem 1. Oktober 2023 verpflichtet seien, eine Überprüfung im Handelsregister vorzunehmen. Dabei werde geprüft, ob die vom angeschriebenen Unternehmen angegebenen Daten aktuell seien. Dem Empfänger der Mail wird vorgeworfen, seit einiger Zeit keine Änderungen im Handelsregister vorgenommen zu haben. Auch hier soll ein Link zu "Meine IHK" angeklickt werden, ebenfalls mit der Frist von drei Arbeitstagen – danach sei man verpflichtet, "Ihr Unternehmen aus dem Handelsregister zu löschen". Darüber hinaus wird mit weiteren Konsequenzen gedroht, insbesondere mit einer Meldung an das Finanzamt und dass das finanzielle Folgen "für Sie als Unternehmer" habe. Man tue dies, "um Betrug, Missbrauch und Geldwäsche zu verhindern" – obwohl gerade solche Übeltaten wohl das Ziel sind.

Wir weisen nachdrücklich darauf hin: Diese Mails stammen nicht aus der IHK-Organisation. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie erst recht keine Daten!  

21. Juli 2023: Überprüfung Handelsregistereintrag

"Überprüfen Sie Ihre wichtigen Nachrichten rechtzeitig" lautet der Betreff einer im Juli kursierenden Variante von Phishing-Mails, die zwar nicht sonderlich professionell gestaltet ist, aber doch Verunsicherung auslösen könnte: Eine "Handelskammer Deutschland" behauptet mit dem Absender "IHK Kunden", sie prüfe, ob im Handelsregister eingetragene Unternehmen noch aktiv seien. Die angeschriebene Firma erscheine "in den Daten der Steuer- und Zollverwaltung nicht (mehr) als aktives Unternehmen". Wenn sie nicht reagiere, werde sie binnen fünf Werktagen abgemeldet.

Zur Klarstellung: Diese Mail stammt nicht aus der IHK-Organisation. Bitte keinesfalls auf den Link klicken und erst recht keine Daten übermitteln!

6. Februar 2023: UBO-Register

Weitere Mails, die mit IHK-Logo versehen sind und vorgeben, von der IHK zu kommen, betreffen das UBO-Register. UBO meint "Ultimate Beneficial Owner", was im deutschen Geldwäscherecht dem Begriff des "wirtschaftlich Berechtigten" entspricht. Angespielt wird wohl auf das deutsche Transparenzregister, das aber nicht bei den IHKs, sondern beim Bundesanzeiger geführt wird. Auch bei dieser Masche zum Datenklau sollen Unternehmen, die diese Mail erhalten haben, einen Button anklicken und ihre Daten eingeben. Richtig ist zwar, dass alle Unternehmen mit Ausnahme von Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts verpflichtet sind, im Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten einzutragen. Aber keinesfalls erfolgt die Aufforderung dazu per Mail.

Derartige Aufforderungen, Daten einzugeben, kommen weder von einer Industrie- und Handelskammer noch von der DIHK. Auch hier gilt: Bitte ignorieren und keinesfalls auf den Link klicken!

9. Januar 2023: "Digitaler IHK-Schlüssel"

Nach wie vor erhalten Betriebe Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen "digitalen IHK-Schlüssel" zu beantragen – seit Neuestem sogar mit dem aktuellen DIHK-Logo. Damit könnten angeblich "sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden". Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, werde "die Gesellschaftsform als inaktiv" gestellt und es bestehe kein "Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer". Wer der Aufforderung folgt, die enthaltene Schaltfläche anzuklicken ("um Ihre Identität zu bestätigen und Einblick in Ihren Fall zu erhalten"), öffnet ein Formular, in dem er seine Daten ausfüllen und absenden soll.

Wir stellen klar: Einen solchen "digitalen IHK-Schlüssel" gibt es nicht. Bitte ignorieren Sie diese Mail, klicken Sie nicht auf den Link, und erst recht übermitteln Sie keine Daten!

 

Warnung für unternehmen im Handel - Betrügerische E-Mail-Bestellung: Zwischenhändler

Das LKA BW informiert über seine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) zu einer neuen Betrugsvariante im E-Mail-Verkehr. Die Täter täuschen dabei die Identität tatsächlich existierender und namhafter Firmen vor und kontaktieren Unternehmen bezüglich vermeintlicher Wahrenbestellungen, die nicht Teil des regulären Sortiments als Lagerware sind, wobei die benutzten E-Mail-Adressen und Webseiten denen der vorgetäuschten Unternehmen zum
Verwechseln ähneln. Die Betrüger verbergen sich dabei sowohl hinter dem vorgetäuschten anfragenden Kunden als auch hinter dem angeblichen Lieferanten bzw. Zwischenhändler.

Hier gibt es mehr Informationen zum Verfahren und dessen Ablauf - bitte informieren Sie sich zum Prozess, damit Sie das Verfahren kennen und nicht Betrugsopfer werden.

 

Achtung: Schwachstelle in weit verbreiteter Software-Bibliothek mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko! 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt gemeinsam mit dem LKA BW eindringlich vor einer neuen IT-Schwachstelle für Cyberangriffe mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko.

Betroffen sind Java-Anwendungen, die eine weit verbreitete Protokollbibliothek mit der Bezeichnung "Log4j" verwenden. Anwendungen dieser Art werden in vielen Produkten genutzt (bspw. Apache-Server, Amazon/AWS, VMware, PulseSecure, ElasticSearch, IBM Qradar SIEM, Palo Alto Networks und andere). Die Schwachstelle ermöglicht es Angreifern, über eine manipulierte Zeichenfolge einen beliebigen Code auf einem Zielsystem auszuführen. Öffentliche Quellen weisen auf breitflächiges Scannen nach verwundbaren Systemen hin. Erste erfolgreiche Angriffe seien dokumentiert und auch medial wird breit vor der Problematik gewarnt. Die betroffene Java-Bibliothek kann auch in Softwareprodukten enthalten sein, ohne dass die konkrete Verwendung von "Log4j" im Einzelnen bekannt ist. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA BW empfiehlt dringend die Prüfung der Informationen des BSI. Bitte verfolgen Sie die Meldungen des BSI in Hinblick auf die weitere Lageentwicklung aufmerksam. Mehr Infos finden Sie hier und mit Klick rechts auf das Fenster "LKA Warnmeldung".

 

warnung vor neuer Ransomware

Neuartige  Ransomware  namens DeepBlueMagic im Umlauf
Die Cyberabwehr BW hat Kenntnis, dass die neuartige Ransomware  "DeepBlueMagic" im Umlauf ist. DeepBlueMagic verschlüsselt Serverpartitionen und Endgeräte mit Hilfe von legitimen Tools, wie z.B. Jeticos BestCrypt und Microsofts BitLocker. Die Ransomware wurde erstmals im August 2021 von Heimdal Security entdeckt. DeepBlueMagic wurde auch bereits genutzt, um Krankenhäuser anzugreifen. Der Angriffsvektor ist der Cyberabwehr bislang noch nicht bekannt, jedoch gibt es Hinweise auf die Ausnutzung der Schwachstellen CVE-2019-11510, CVE-2021-22893  oder  CVE-2020-8260. Weiterhin liegen der Cyberabwehr keinerlei Hinweise auf Angriffe per DeepBlueMagic mit nachrichtendienstlichem Hintergrund vor.

Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit

Starke wirtschaft - starkes land

Richtige wirtschaftspolitische Leitlinien sind essentiell für die Standortqualität, für gute Perspektiven bei Unternehmenden wie deren Beschäftigte und damit Schlüssel für Wohlstand und Erfolg. Die bekannte Maxime „geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut“, trifft für den exportstarken Südweststandort mit seinen höchst innovativen wie erfolgreichen Betrieben in allen Größenklassen den Nagel auf den Kopf. Deshalb haben wir für die kommende 17. Legislaturperiode von 2021 bis 2026 zentrale Impulse zusammengetragen, die notwendig für zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik sind.

Unter dem Titel »Starke Wirtschaft – starkes Land« haben wir verschiedene Handlungsansätze in vier zentralen Säulen zusammengetragen, um den kommenden Herausforderungen eine klare Struktur zu geben. Diese wollen wir Ihnen hier vorstellen.