
PRESSEMITTEILUNGEN
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Konjunkturumfrage Frühsommer 2023 - Präsident Erbe: „Den Betrieben fehlt der Rückenwind“
PRESSEINFOrmation 44/2023 | Stuttgart,
22. Mai 2023
Baden-württembergische Wirtschaft entkommt der Rezession – Geschäftslage der Unternehmen bleibt im Vergleich zum Frühjahr stabil
Die Wirtschaft in Baden-Württemberg entkommt der Rezession, verliert jedoch merklich an Schwung. „Die enormen Herausforderungen haben der Wirtschaft weniger geschadet als noch vor einigen Monaten erwartet, dennoch fehlt den Betrieben ein kräftiger Rückenwind“, fasst BWIHK-Präsident Christian O. Erbe die Ergebnisse der aktuellen Konjunkturumfrage zusammen. Demnach bewerten mit 42 Prozent der Unternehmen fast ebenso viele ihre Lage als gut wie zu Jahresbeginn (41 Prozent). Zehn Prozent sagen, die Lage ist schlecht – genauso viele wie im Februar. Auch die Zahl derer, die auf bessere Geschäfte in den kommenden zwölf Monaten hofft, ist mit 23 Prozent etwa gleichgeblieben (Jahresbeginn 22 Prozent). Schlechtere Geschäfte erwarten mit 20 Prozent der Befragten etwas weniger als noch im Februar (23 Prozent). An der Umfrage haben sich zwischen Mitte April und Anfang Mai 2023 landesweit 3.381 Unternehmen aller Größen und Branchen beteiligt.
„Noch vor einem halben Jahr waren die Sorgen in Wirtschaft und Politik groß, die unterschiedlichen Krisenherde und die massiven Preissteigerungen vor allem bei Strom und Gas trübten die Zukunftserwartungen der Unternehmen deutlich ein, die Furcht vor einer möglichen Rezession war spürbar“, so Erbe. Im Herbst 22 blickte nur noch jedes achte Unternehmen optimistisch in die Zukunft. „Der Winter verlief jedoch milder als erwartet. Unternehmen und Haushalte haben deutlich weniger Gas verbraucht als in den Jahren zuvor“, ergänzt der BWIHK-Präsident. „Zum einen haben die Unternehmen deutlich stärker in Energiesparmaßnahmen investiert, zum anderen ist aber auch weniger als üblich produziert worden.“
Ende des ersten Quartals dieses Jahres tauchte dann ein neues Schreckgespenst am Horizont auf: Der Fall der amerikanischen Silicon Valley Bank und die Rettung der traditionsreichen Credit Suisse durch den Verkauf an die UBS. Erbe: „An den Finanzmärkten weckte das Erinnerungen an Lehman Brothers und die weltweiten Verwerfungen an den Finanzmärkten 2008. Eine weitere Krise wäre für die Unternehmen jetzt zur absoluten Unzeit gekommen und blieb uns zum Glück auch erspart.“
Herausforderungen: Fachkräftemangel bleibt Top-Risiko
Dennoch haben die Unternehmen mit immensen Herausforderungen zu kämpfen, die ihren Blick in die Zukunft trüben. Branchenübergreifend und dem demografischen Wandel geschuldet, bleibt der Fachkräftemangel mit 68 Prozent Nennungen das Toprisiko in Baden-Württemberg. Der Fachkräftemangel übt, neben der herrschenden Inflation, zudem Druck auf Löhne und Gehälter aus. 54 Prozent der Unternehmen sehen hier ein wirtschaftliches Risiko, das sind fünf Prozentpunkte mehr als noch zum Jahresbeginn 2023. Besonders das Verkehrsgewerbe (60 Prozent) und das Gastgewerbe (78 Prozent) befürchten weitere Erhöhungen bei den Lohnkosten. „Die Politik ist gefragt. Wir müssen an allen möglichen Stellschrauben drehen, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken – von der Stärkung dualer Ausbildung und der Berufsorientierung bis hin zur Vereinfachung bei der Fachkräfteeinwanderung“, fordert Erbe. „Wenn wir jetzt nicht an Tempo zulegen, werden die Betriebe bei der Transformation zu Digitalisierung und Nachhaltigkeit ausgebremst. Das schadet ihrer langfristigen Wettbewerbsfähigkeit ebenso wie dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.“
Die Lage an den Energiemärkten hat sich in einigen Branchen im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 weiter entspannt. Dennoch sehen circa 58 Prozent der Unternehmen ein wirtschaftliches Risiko bei den hohen Energiekosten. Vor allem die margenschwachen Branchen leiden weiterhin unter den hohen Preisen. Bei den Hotels und Gaststätten nennen dies 79 Prozent der Teilnehmer als ein Geschäftsrisiko. Aber auch in der Industrie (65 Prozent) und im Verkehrsgewerbe (76 Prozent) bleiben die Energiekosten ein Toprisiko.
Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine und den Spannungen zwischen China und Taiwan wurde in der Frühsommer-Konjunkturumfrage 2023 neben den klassischen Geschäftsrisiken zusätzlich zum Thema „geopolitische Spannungen“ befragt. Jedes vierte Unternehmen sieht hierin ein Geschäftsrisiko.
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BWIHK-Präsident Christian O. Erbe zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich, zum Energieeffizienz- und dem Hinweisgeberschutzgesetz
PRESSEINFOrmation 43/2023 | Stuttgart,
11. Mai 2023
Wichtige Themensetzung für die Südwestwirtschaft im Bundesrat
Die für die Sitzung des Bundesrats am Freitag prall gefüllte Agenda enthält wichtige Befassungen und Entscheidungen für die Südwestwirtschaft. Dazu Christian O. Erbe, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK): „Von der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich über das Energieeffizienz- bis hin zum Hinweisgeberschutzgesetz – es stehen diesen Freitag wichtige Entscheidungen für viele tausend Unternehmen in Baden-Württemberg an.
So muss das Genehmigungsbeschleunigungsgesetz unbedingt die letzte Hürde nehmen, um Plan- und Genehmigungsverfahren, die zum Erhalt und Ausbau der Infrastruktur im Verkehr dringend notwendig sind, entschieden zu beschleunigen. Denn ohne Frage ist eine moderne Infrastruktur gerade im Verkehr aus Sicht der Unternehmen essentiell für die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts. Damit dies auch gelingt, sollte das Gesetz bis zur Verabschiedung unbedingt weitreichendere Anpassungen enthalten. So müssen alle wichtigen Einzel- und Sanierungsmaßnahmen an Straße, Schiene, Häfen, Wasserstraßen und Flughäfen gesetzlich in das öffentliche Interesse gestellt und dadurch beschleunigt werden – nicht nur Schienenwege und ausgewählte Bundesfernstraßen. Zudem gilt es, die Möglichkeiten des LNG-Beschleunigungsgesetzes, die deutliche Geschwindigkeitseffekte gebracht haben, genauso in den Zulassungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur anzuwenden.“
In Sachen Energieeffizienzgesetz betont Erbe: „Effizienz liegt für Betriebe immer im Interesse des täglichen Wirtschaftens – das gehört zum Einmaleins erfolgreichen Unternehmertums. Allerdings gilt es dabei immer, dass Aufwand und Ertrag auch ein im Verhältnis vernünftiges Ergebnis bringen. Deshalb müssen bei allen gesetzlichen Rahmengebungen zu Energieeffizienzmaßnahmen Wirtschaftlichkeit und Technologieoffenheit Leitprinzipien sein. Ebenso sollte natürlich Freiwilligkeit vor Zwang gelten. Hier sieht die IHK-Organisation noch deutliches Potenzial im Gesetzesentwurf. Besonders das Entstehen neuer Bürokratie durch umfangreiche Nachweis- und Offenlegungspflichten gilt es unbedingt zu vermeiden. Hiervon haben wir schon entschieden zu viel!“
Abschließend verweist der BWIHK-Präsident auf das Ergebnis des Vermittlungsausschusses beim Hinweisgeberschutzgesetz: „Aus Sicht der IHK-Organisation wurden einige unserer Kritikpunkte am ursprünglichen Entwurf im Vorschlag des Vermittlungsausschusses berücksichtigt – das begrüßen wir. Das betrifft den Wegfall einer Pflicht zur Einrichtung eines anonymen Meldekanals und den Entscheid, dass zunächst interne vor externen Meldewegen in Anspruch genommen werden sollen. Genauso wie die Klarstellung, dass der Hinweisgeberschutz nur Hinweise auf Verstöße aus dem beruflichen Umfeld erfasst. Es gibt aber weiter Schatten – zum Beispiel, dass die Regelungen beim gesetzlichen Anwendungsbereich über die EU-Vorgaben hinausgehen und dort auch enger gefasst sind. Ebenso bleibt unnötig, dass Unternehmen mit einer hohen Geldbuße bestraft werden sollen, wenn sie gegen die Pflicht zur Einrichtung von internen Meldekanälen verstoßen. Es gibt doch wahrlich schon mehr als genug Belastungen für unsere Betriebe derzeit.“
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BWIHK-Vizepräsidentin Breuning fordert von der Landesregierung Nachbesserungen beim Fachkräfteeinwanderungsgesetz
PRESSEINFOrmation 42/2023 | Stuttgart,
11. Mai 2023
Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) morgen im Bundesrat
„Die Fachkräftesicherung stellt die Unternehmen vor immense Herausforderungen. Wenn die derzeitige Entwicklung so ungebremst weitergeht, werden in Baden-Württemberg im Jahr 2035 etwa 910.000 Fachkräfte fehlen“, mahnt Marjoke Breuning, Vizepräsidentin des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK). „Das neue Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wir fordern aber von der Landesregierung, dass sie sich im Bundesrat für weitere Verbesserungen im Sinne der baden-württembergischen Wirtschaft stark macht.“ Dazu gehört für die IHK eine grundlegende Vereinfachung der Regelungen, weniger Bürokratie und mehr Transparenz für Unternehmen und Zuwanderungswillige. Derzeit gibt es mehr als 90 Möglichkeiten im deutschen Ausländerrecht, sich in Deutschland aufzuhalten. Diese müssten dringend reduziert und geordnet werden. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bietet die Chance dafür.
„Es ist ein wichtiges Signal aus Berlin, dass der Bund die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöht und damit die Digitalisierung der Ausländerbehörden vorantreiben will. Baden-Württemberg muss hier nachziehen, denn andere Bundesländer sind weiter als wir und ermöglichen flächendeckend die online-Antragstellung und digitale Verfahren. Das würde nicht nur die Verfahren beschleunigen, sondern auch die ohnehin stark strapazierten Ausländerbehörden entlasten.“ Das Land Baden-Württemberg könnte darüber hinaus mit der Einrichtung einer oder mehrerer zentralen Ausländerbehörde im Land zu schnelleren, planbaren und besseren Verfahrensabläufen beitragen.
In der Empfehlung der Fachausschüsse für den Bundesrat sind viele Anregungen enthalten, die das Gesetz aus Sicht der Wirtschaft verbessern könnten, zum Beispiel weitere Flexibilisierungen bei der Probebeschäftigung ausländischer Fachkräfte, Erleichterungen für die Einreise zur Ausbildungsplatzsuche sowie die Abschaffung des Verbots der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer/-innen als Leiharbeitnehmer. Der Bundesrat sollte sich dafür stark machen, dass diese und weitere Erleichterungen in das Fachkräfteeinwanderungsgesetz aufgenommen werden. Entscheidungen über die Eignung der ausländischen Fach- und Arbeitskräfte sollten stärker in die Hände der Unternehmen gelegt und die ohnehin überlasteten Ausländerbehörden und die Bundesagentur für Arbeit von Prüfverfahren entlastet werden. „Nur so kann eine höhere, schnellere und bedarfsgerechtere Zuwanderung von Fach und Arbeitskräften erreicht werden“, betont Breuning.
Im Bereich der Ausbildung gehen die Vorschläge für Breuning nicht weit genug. „Wir vermissen die Möglichkeit für junge Menschen, bereits für ein Langzeitpraktikum zur Ausbildungsvorbereitung einzureisen, um den Ausbildungserfolg besser sicherstellen zu können. Mit der sechs- bis zwölfmonatigen Einstiegsqualifizierung, die im Betrieb auf die Ausbildung vorbereitet, haben wir hier gute Erfahrungen zum Beispiel bei Geflüchteten gemacht. Sie können in dieser Zeit den Betrieb kennenlernen und die Zeit nutzen, um die Sprache zu lernen und sozial Fuß zu fassen. Ähnliches könnten wir uns auch für junge Menschen vorstellen, die in Deutschland eine Ausbildung machen wollen: erst schnuppern, dann Deutsch lernen und am Ende entscheiden.“
Erleichterungen fordert Breuning auch bei der geplanten Anerkennungspartnerschaft: „Während der Zeit der Qualifizierung im Betrieb sollte eine Bezahlung der noch neuen ausländischen Beschäftigten, die noch nicht als Fachkraft eingesetzt werden können und zunächst die Sprache gut lernen müssen, auch unter Fachkraftniveau möglich sein. Ansonsten wären Ungerechtigkeiten gegenüber der Stammbelegschaft vorprogrammiert."
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