PRESSEMITTEILUNGEN
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Studienabbruchsberatung an ihks in baden-württemberg
PRESSEINFORMATION 58 | 2024 – 07. august 2024
BWIHK-Präsident Christian O. Erbe: Studienabbrecher sind wertvolle Fachkräfte von morgen - die IHKs helfen ihnen, neue Chancen zu entdecken
Zwei Drittel aller IHKs in Baden-Württemberg bieten eine Studienabbruchsberatung an. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) betont die Bedeutung der Studienabbruchsberatung durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Baden-Württemberg. "Die IHKs in Baden-Württemberg haben sich seit fast einem Jahrzehnt intensiv mit der Beratung von Studienabbrechern beschäftigt und bieten eine Vielzahl von Maßnahmen, um diesen jungen Menschen den Einstieg in eine Berufsausbildung zu erleichtern", sagt Christian O. Erbe, Präsident des BWIHK. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass Studienabbrecher als Auszubildende stark gefragt sind und durch die berufliche Ausbildung hervorragende Karrierechancen erhalten."
Ein weiterer Schlüssel zum Erfolg ist die enge Kooperation mit Partnern wie der Agentur für Arbeit, den Handwerkskammern, Hochschulen und deren Career Services. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, ein breites Beratungsangebot zu schaffen und Studienabbrecher umfassend zu unterstützen.
Es zeigen sich jedoch auch Herausforderungen. Viele Studierende erreichen die IHKs nicht rechtzeitig, um von den Beratungsangeboten zu profitieren. Hier sieht der BWIHK Handlungsbedarf: "Es ist notwendig, die Öffentlichkeitsarbeit und die Vernetzung weiter zu verstärken, um die Zielgruppe besser zu erreichen und die Zahl der Beratungen zu erhöhen", so Erbe.
"Die Studienabbruchsberatung der IHKs bietet eine solide Grundlage, um jungen Menschen neue berufliche Perspektiven aufzuzeigen und ihre Potenziale zu entfalten. Die IHKs verstehen die Anforderungen des Arbeitsmarktes und können daher gezielt und praxisorientiert beraten. Wir sind stolz auf das Angebot und werden weiterhin daran arbeiten, unsere Beratungstätigkeiten zu verbessern und auszubauen", betont Erbe abschließend.
Die PM finden Sie mit einem einfachen Klick ins Fenster "Download" rechts auch als PDF. Den Bericht "Studienabbruchsberatung an IHKs in Baden-Württemberg" finden Sie hier.
Ausbildungszahlen im land steigen leicht an
PRESSEINFORMATION 57 | 2024 – 01. august 2024
BWIHK-Vize Claus Paal fordert verbindliches berufliches Praktikum in Klasse elf
Die gute Nachricht: Bei den IHK-Ausbildungsverträgen in Baden-Württemberg gibt es einen Aufwärtstrend. Im Jahr 2024 sind bisher mehr Ausbildungsverträge im IHK-Bereich abgeschlossen worden als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Zahl der neu abgeschlossenen Verträge stieg im Vergleich zum Vorjahresmonat im Juli von 28.340 (Stand 31.07.2023) auf 29.131 (Stand 31.07.2024) an. „Wir freuen uns über die stabilen Zahlen und den Anstieg an neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen. Es ist wichtig, dass junge Menschen eine Ausbildung als attraktive Option wahrnehmen. Denn eine duale Ausbildung bietet vielfältige Karrieremöglichkeiten,“ sagt Claus Paal, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK). Um mehr junge Leute mit diesen Möglichkeiten bekannt zu machen, fordern die Kammern im Zuge der Wiedereinführung des neunjährigen Gymnasiums, ein weiteres verbindliches Praktikum in einem Ausbildungsberuf einzuführen.
Zu viele Ausbildungsstellen unbesetzt
Eine aktuelle Umfrage des BWIHK zeigt, dass 48 Prozent der befragten Betriebe nicht alle Ausbildungsstellen besetzen konnten. Besonders angespannt ist die Lage im Bereich Verkehr, Transport und Logistik und im Gastgewerbe. Hier konnten fast 57 bzw. 55 Prozent der Betriebe nicht alle Ausbildungsplätze besetzen. Für Schulabgängerinnen und -abgänger bedeutet dies allerdings, dass für das Ausbildungsjahr 2024 noch in vielen Branchen und Berufen Lehrstellen zu bekommen sind. Das heißt für Paal: Jetzt nicht den Kopf in den Sand stecken, wenn man noch nicht weiß, wie es nach der Schule weitergehen soll. „Wir haben uns von einem Arbeitgebermarkt zu einem Bewerbermarkt entwickelt. Der Ausbildungsmarkt lässt momentan viele Möglichkeiten zu. Ich kann den jungen Menschen nur raten, dass sie die Ferien nutzen und sich noch um eine Ausbildungsstelle für den Herbst oder schon für nächstes Jahr bemühen. Die Wirtschaftsunternehmen in Baden-Württemberg suchen händeringend nach motivierten Nachwuchskräften,“ so Paal.
Forderung nach zweitem verbindlichem Praktikum
"Die duale Ausbildung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Bildungslandschaft und muss als ansprechend wahrgenommen werden. Durch Praktika können Schülerinnen und Schüler Erfahrungen sammeln und ihre Interessen und Fähigkeiten entdecken", sagt Claus Paal. Die IHKs in Baden-Württemberg fordern nun, dass im Zuge der Wiedereinführung von G9 in der 11. Klasse ein verbindliches Wochenpraktikum in einem Ausbildungsberuf eingeführt wird. Nur so könnten Schülerinnen und Schüler der Gymnasien oder weiterführenden Schulen frühzeitig Einblicke in verschiedene Berufsfelder erhalten und ihre Berufswahl besser treffen, die nicht zwangsläufig aufgrund des Abiturs in ein Studium münden müssen.
Landesregierung muss Schulqualität in den Fokus nehmen
„Die kürzlich veröffentlichten Ergebnisse vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) über den Lernstand der Fünftklässler sind ein erneuter deutlicher Warnschuss, dass der primäre Fokus in den kommenden Jahren auf der Schulqualität liegen muss“ appelliert Claus Paal. Nur durch gute pädagogische Konzepte, mit denen sichergestellt werde, dass die jungen Menschen fundiert rechnen, schreiben und lesen können, wenn sie die Schule verlassen, sei es auch in der Zukunft möglich, den Bildungsstand zu halten, der für die Weiterentwicklung unserer regionalen Wirtschaft dringend notwendig sei.
Nach Ansicht des Berufsschullehrerverbands Baden-Württemberg (BVL) müssen berufliche Schulen allzu oft reparieren, was vorher verpasst wurde. Lehrkräfte und Schulleitungen sehen sich mit einer zunehmend heterogenen Schülerschaft, einem hohen Bürokratieaufwand und zu geringer Unterstützung im sozialpädagogischen Bereich konfrontiert. „Hier fordere ich dringend mehr Unterstützung, ansonsten steigt die Zahl derer, die ohne eine abgeschlossene Berufsausbildung dastehen, auf immer neue Rekorde,“ stellt Thomas Speck, Vorsitzender des BLV, fest. „Gerade für eine bessere Berufsorientierung braucht es verbindliche Kooperationen von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen mit angepassten Bildungsplänen und der erforderlichen Zeitressource für die pädagogische Zusammenarbeit. Dies würde den gesellschaftlichen Stellenwert der beruflichen Bildung stärken und den jungen Menschen mehr Einblick in ihre zukünftige Lebens- und Arbeitswelt ermöglichen. Unabhängig davon, ob sie sich nach der Schule für ein Studium oder eine Ausbildung entscheiden.“
Weitere Informationen:
Die beruflichen Schulen in Baden-Württemberg unterrichten im laufenden Schuljahr landesweit rund 322.000 Schülerinnen und Schüler. Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg e. V. (Berufsschullehrerverband) vertritt in Baden-Württemberg mehr als 10.000 Lehrerinnen und Lehrer und hat im Bereich der beruflichen Schulen in allen Personalvertretungen auf Regierungspräsidiumsebene sowie im Kultusministerium die Mehrheit.
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Landesmobilitätsgesetz: Bwihk befürchtet kostensteigerung für unternehmen
PRESSEINFORMATION 56 | 2024 – 26. JuLI 2024
Zum Landesmobilitätsgesetz sagt Dr. Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK-Rhein-Neckar, die im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) in Verkehrsfragen federführend ist: „Auch mit dem abgespeckten Landesmobilitätsgesetz werden Aufwand und Kosten für die Betriebe steigen. Immerhin hat die Landesregierung auf die Kritik der Wirtschaft am Gesetz reagiert und die ursprünglichen Pläne verbessert.
So sollen die EU-Vorgaben zur Beschaffung von emissionsarmen Fahrzeugen – beispielsweise für Busunternehmen des Nahverkehrs – nur umgesetzt statt übererfüllt werden. Allerdings weigert sich Baden-Württemberg nach wie vor als einziges Bundesland, der sogenannten Branchenvereinbarung beizutreten. Diese sieht bundesweite Ausgleichsmöglichkeiten für ÖPNV-Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen vor, um die Ziele bei der Fahrzeugbeschaffung gemeinsam zu erreichen. Wir appellieren daher an das Land, sich dieser pragmatischen Vorgehensweise der anderen Bundesländer anzuschließen.
Weiterhin sind erfreulicherweise die zwei Mobilitätspass-Varianten „City-Maut“ und „Arbeitgeberabgabe“ gestrichen worden. Diese Varianten, die den Kommunen zusätzliche ÖPNV-Angebote finanzieren sollten, hätten die Betriebe enorm belastet. Die Unternehmen finanzieren bereits über die Gewerbsteuer einen nicht unerheblichen Teil der ÖPNV-Infrastruktur in den Kommunen. Mit Jobtickets und Zuschüssen für Pendler leisten sie darüber hinaus einen großen freiwilligen Beitrag.
Dennoch werden die Betriebe mit den zwei verbliebenen Modellen des Mobilitätspasses zusätzlich belastet. Unternehmen, die auch im Besitz von Fahrzeugen sind, werden bei der Abgabe für Kfz-Halter zur Kasse gebeten. Auch der Mobilitätspass für Einwohner einer Stadt oder eines Landkreises kann zu Nachteilen für die Wirtschaft führen. Schon jetzt ist es für die Betriebe schwer, geeignete Fachkräfte zu gewinnen. Potenzielle Arbeitnehmer könnten von einem Umzug an einen Unternehmensstandort abgehalten werden, wenn sie dort eine zusätzliche Abgabe zahlen müssten. Es liegt nun in Händen der Landkreise und Kommunen, im Interesse ihrer Wirtschaft diese Abgabe nicht einzuführen.
Mit Blick auf den mit dem Gesetz verbundenen Personalaufbau stellen wir fest: Die 44 neu einzustellenden Radwegkoordinatoren werden mehrere Millionen Euro pro Jahr kosten, die besser direkt in die Fahrradinfrastruktur investiert würden. Die weitere Ausgestaltung des Landesmobilitätsgesetzes werden wir daher intensiv begleiten, um mögliche Nachteile für die Wirtschaft im Südwesten zu verhindern.“
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