BWIHK

PRESSEMITTEILUNGEN

Der BWIHK ist Medienpartner für Zeitungen und Zeitschriften sowie Online-Angebote mit Schwerpunkt Baden-Württemberg. Aber auch bundesweit und international finden unsere Pressemeldungen und –services Beachtung. Lesen Sie hier unsere neuesten Meldungen.

    BWIHK-Vize Claus Paal: Zusätzliche Bürokratie bremst unsere Verwaltung  

    PRESSEINFOrmation 23/2024 | Stuttgart, 15. MÄrz 2024

    BWIHK lehnt geplantes Gleichbehandlungsgesetz der Landesregierung ab

    „Wir lehnen das von der Landesregierung geplante Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg ab“, sagt BWIHK-Vizepräsident Claus Paal und Präsident der IHK Region Stuttgart, die als Federführung Recht im BWIHK die Stellungnahme zum geplanten Gesetz abgegeben hat. „Wir haben die Sorge, dass durch das Vorhaben Prozesse weiter verlangsamt werden und die Verwaltung irgendwann lahmgelegt wird. Die Behörden sind schon jetzt völlig überlastet, es fehlt an Personal und der notwendigen Digitalisierung. Mit dem geplanten Gesetz kommen aber wieder neue, sehr zeitaufwendige Anforderungen auf die Mitarbeitenden zu.“

    Bereits jetzt sind Behörden und Verwaltung durch das Grundgesetz zur Gleichbehandlung von unterschiedlichen Personen verpflichtet. Bislang muss ein Diskriminierungsvorwurf allerdings ausreichend begründet werden, künftig dagegen muss jeder Anfangsverdacht von Behördenseite widerlegt werden. „Durch die Einführung einer faktischen Beweislastumkehr, drohende Schadensersatzpflichten, einzurichtende Ombudsstellen sowie die jährlichen Berichterstattungen wird es bei den Behörden zu zusätzlichen Kosten und zu zusätzlicher Bürokratie und damit zu Verfahrensverzögerungen kommen“, schreibt die IHK Region Stuttgart in ihrer Stellungnahme. „Das macht einen großen Unterschied und wird die ohnehin schon stark überlasteten Behörden weiter lähmen“, so Paal. „Für unsere Mitgliedsunternehmen ist das eine weitere Hürde, denn sie warten schon jetzt viel zu lange auf behördliche Entscheidungen. Dieses Gesetz konterkariert die vermeintlichen Bemühungen der Landesregierung beim Bürokratieabbau und gefährdet den ohnehin aktuell über die Maße belasteten Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg.“

    Mit einem einfachen Klick ins Fenster "Download" rechts finden Sie die komplette PM auch als PDF zum Download.

    BWIHK – Mario Klein: Viele Betriebe werden Finanzierung eines Infrastrukturausbaus aus eigener Tasche nicht leisten können!

    PRESSEINFOrmation 22/2024 | Stuttgart, 12. MÄrz 2024

    Zumeldung zur Regierungspressekonferenz / PM: „Studie zum Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Lkw“

    „Die Studie zeigt den enormen Handlungsbedarf auf – im Durchschnitt müssen bis ins Jahr 2035 monatlich 160 neue öffentliche Ladepunkte eingerichtet werden. Dieser Kraftakt kann nur gelingen, wenn die Akteure auf allen politischen Ebenen dieses Ziel unterstützen. Die langen Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie die teilweise lokalen Widerstände gegen die Vergrößerung von Lkw-Stellplätzen auf Autobahnraststätten lassen erahnen, wie sehr hier politische Führung gefordert ist“, mahnt Mario Klein, Geschäftsbereichsleiter der IHK-Rhein-Neckar, die im BWIHK in Verkehrsfragen federführend ist. Weitere Herausforderungen neben schnellen Genehmigungsprozessen seien der parallele Netzausbau und ausreichend Kapazitäten in der Bauwirtschaft. „Sicher ist: Ohne eine entsprechende Ladeinfrastruktur gibt es keinen emissionsfreien Warenverkehr“, so der IHK-Experte.

    Aus der Studie leitet das Verkehrsministerium einen klaren Handlungsauftrag ab, den Aufbau von Ladeinfrastruktur zu forcieren und mit Landesmitteln zu unterstützen. Minister Hermann geht aber auch davon aus, dass die Unternehmen einen erheblichen Teil des Infrastrukturausbaus aus der eigenen Tasche zahlen müssen. Laut Klein werden das viele Betriebe nicht leisten können: „Steigende Kosten vor allem aufgrund der Mauterhöhungen machen den Unternehmen im Land schon jetzt erheblich zu schaffen. Gleichzeitig werden Förderprogramme gestrichen und mit den Vorbereitungen für die Landes-Lkw-Maut sendet die Landesregierung verheerende Signale an die Wirtschaft, die eigentlich Entlastungen braucht, um ordentlich investieren zu können.“

    Mit einem einfachen Klick ins Fenster "Download" rechts finden Sie die komplette PM auch als PDF zum Download.

    Neue landesweite Online-Veranstaltungsreihe für Unternehmen

    PRESSEINFOrmation 21/2024 | Stuttgart, 11. MÄrz 2024

    Nachhaltigkeitsberichterstattung: Kostenlos über die CSRD informiert sein

    Die Ende 2022 in Kraft getretene Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist ein bedeutender Wendepunkt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wird durch diese Richtlinie der Kreis der zur Berichterstattung verpflichteten Unternehmen doch erheblich ausgeweitet. So zwingen die Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung im Lagebericht Unternehmen dazu, sich intensiv mit dem Thema auseinanderzusetzen, obwohl weder die CSRD noch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) spezifische Vorgaben zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen stellen. Denn die verpflichtende Analyse der Wertschöpfungskette bewirkt, dass auch Unternehmen, die nicht direkt unter die Berichtspflicht fallen, vermehrt mit entsprechenden Kundenanfragen konfrontiert werden. Für diese Betriebe wird die EU-Kommission den freiwilligen Standard ‚VSME‘ (voluntary sustainability reporting by SMEs) für kleine und mittlere Unternehmen einführen. Es ist also an der Zeit, dass alle Unternehmen egal welcher Größenklasse im Thema fit und informiert sind.

    Um der wachsenden Nachfrage für Fachwissen rund um Nachhaltigkeitsberichterstattung gerecht zu werden, hat die IHK-Organisation in Baden-Württemberg eine landesweite zehnteilige Online-Informationsreihe unter Regie der Federführung Umwelt beim BWIHK aufgelegt. [...] Die Reihe entsteht in Kooperation mit Kirchhoff Consult und zielt darauf ab, Unternehmen während des gesamten Jahres 2024 zu begleiten. Sie bietet sowohl Einführungsseminare ins Thema als auch vertiefende Seminare zu spezifischen Aspekten wie der Abgrenzung der Wertschöpfungskette oder dem Datenmanagement für den Nachhaltigkeitsbericht. Für Unternehmen, die indirekt über ihre Wertschöpfungskette betroffen sind, empfehlen wir, am Seminar zum VSME-Standard teilzunehmen.

    [...] Interessierte können sich ab sofort anmelden, um vom umfassenden Angebot zu profitieren. Die Reihe startet am 17. April 2024 mit der Veranstaltung »Wesentlichkeitsanalyse und Allgemeine Informationen für die Nachhaltigkeitserklärung« um 10:00 Uhr und umfasst 120 Minuten. Weitere Informationen und die Anmeldung finden Sie hier mit der Suchnummer 6078930

    Mit einem einfachen Klick ins Fenster "Download" rechts finden Sie die komplette PM auch als PDF zum Download.