BWIHK

Willkommen beim BWIHk

Als Dachverband der IHKs in Baden-Württemberg ist der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) politisches Sprachrohr für ca. 650.000 Unternehmen im Land sowie konstruktiv-kritischer Begleiter der Landespolitik.

Wenn Sie Fragen zu unserer politischen Arbeit haben, dann freuen wir uns über Ihre

Krieg | Russland-ukraine

Zentrale Info-Seite der DIHK mit fortlaufenden Infos rund um den Krieg und dessen Auswirkungen

Der Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat nachhaltig Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten – sowohl in den direkt betroffenen Regionen wie in Deutschland. Worauf müssen sich Unternehmen weiter einstellen? Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin hat eine zentrale Landing-Page mit Infos geschaltet, damit sich Unternehmende fortlaufend orientieren können.

Aktuelle Meldungen für Unternehmen, Wirtschaft und andere Interessierte werden darüber hinaus in diesem Dossier veröffentlicht.

Mit Klick rechts auf das Fenster "Zur Landing-Page der DIHK" kommen Sie direkt auf die Seite.

#WirtschaftHilft

Weiter packen die Unternehmen in zahlreichen Initiativen mit an, die Ukraine und die Geflüchteten nach Kräften zu unterstützen. Die Homepage wirtschafthilft.info gibt einen Überblick dazu.

Land: Neustart der Innovationsgutscheine und Fortsetzung Klimaschutz-Plus

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg: Aus 5 wird 3 - Zuschüsse für Unternehmen ab sofort wieder möglich

Das Wirtschaftsministerium BW hat die Förderung von Unternehmen über Innovationsgutscheine vereinfacht. So wurden fünf Gutscheinlinien auf insgesamt drei Innovationsgutscheine zusammengeführt, das Förderspektrum bleibt erhalten. Neu sind quartalsweise Förderaufrufe bei den Gutscheinen Hightech BW und Start-up BW. Seit Dezember können wieder Anträge gestellt werden.

Anders als bisher, müssen Anträge über die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt werden.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen.

Die wichtigsten Fakten:

  • maximaler Zuschuss: 20.000 Euro.
  • Förderquote: bis zu 50 %
  • Bezuschusst werden die Kosten beauftragter externer FuE-Dienstleister.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit max. 100 Mitarbeitern und einem Vorjahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro.
  • Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein beantragt werden.

Folgende Gutscheine gibt es jetzt:

  • Innovationsgutschein BW - für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung, z. B. Machbarkeitsstudien, Material- und Designstudien, Recherchen (z. B. Technologien, Patente, Märkte) -> max. Zuschuss von 7.500 Euro
  • Innovationsgutschein Start-up BW - für junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro
  • Innovationsgutschein Hightech BW - für kleine und mittlere Unternehmen (die seit mindestens fünf Jahren bestehen) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro

zur Antragstellung bei der L-Bank

Fortsetzung vom Förderprogramm Klimaschutz-Plus 

Seit 2002 finanziert das Land BW mit dem Programm Klimaschutzmaßnahmen unter anderem von KMU. Es wurde um weitere 12 Monate verlängert, wobei für die kommenden zwei Jahre jeweils 17,9 Millionen Euro zur Verfügung stehen. 

Die Anträge können bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm und die Antragsstellung sind über die Internetseite des Umweltministeriums abrufbar.

bwihk in der presse

schwäbische Zeitung, 22.11.2023

Der Schwäbischen Zeitung sagte BWIHK-Präsident Christian O. Erbe am 22.11. zu den stürmischen Entwicklungen um den Bundeshaushalt der Ampelregierung: 

„Die Südwestwirtschaft steht vor enormen Herausforderungen – nicht nur die notwendige Transformation oder Diversifizierung auf den Weltmärkten verlangt unseren Betrieben viel ab. Wir durchleben auch Zeiten multipler Krisen. Solche Unsicherheiten sind die größten Belastungen für unternehmerische Planungen. Denn es sind dabei weitreichende strategische wie finanzielle Entscheidungen zu treffen. Umso wichtiger wären verlässliche wirtschaftspolitische Leitplanken, die auch den verfassungsrechtlichen Grundsätzen zweifelsfrei entsprechen. Die Entwicklungen rund um den Bundeshaushalt und die derzeit noch nicht absehbaren Auswirkungen für das Land BW betrachten wir daher mit großer Sorge. Denn viele Umgestaltungsprozesse benötigen vor allem auch politische Unterstützung – seien es wettbewerbsfähige Energiepreise, der Auf- und Ausbau von Energieinfrastruktur oder die Förderung von wichtigen Innovationsvorhaben.“

Erbe betonte weiter: „Ob zahllose bürokratische Hürden im unternehmerischen Alltag, fehlende Fachkräfte oder Sorgen, was die Umsetzung der Energiewende betrifft – das Vertrauen vieler Betriebe in den Standort wird auf die Probe gestellt. Die Politik muss dem entschlossen entgegentreten. Ich erwarte daher, dass über die neu aufgekommenen Fragen beim Transformationsprozess ein frühzeitiger Dialog mit der Wirtschaft geführt wird. Das betrifft den Bund, aber auch die Landesregierung – unsere Betriebe müssen wissen, auf welche Rahmenbedingungen sie sich künftig einzustellen haben.“

Mit einem Klick auf das Fenster rechts kommen Sie zum Online-Angebot von schwäbische.de.

Thema der Woche

Künstliche Intelligenz als Schlüsseltechnologie in Deutschland und Europa erschließen

Unser Thema 47/2023, 01. Dezember 2023 - Die Verhandlungen um die KI-Verordnung der EU gestalten sich schwierig. Doch um die Potenziale von KI erschließen zu können, braucht die Wirtschaft nicht nur rasch einen guten AI Act, sondern unter anderem einheitliche Standards und Zugang zu Finanzierung, hochwertigen Daten und Rechenleistung.

Mehr zum Thema lesen Sie ausführlich mit einem Klick auf das Fenster "read more" rechts. Auch auf unserem Twitter-Kanal finden Sie dazu fortlaufend Postings.

NEUE PUBLIKATIONEN und Informationen

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'Starke Wirtschaft - starkes Land': politische BWIHK-Impulse

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128 mal Spitzenleistung bei der Ausbildung & Platz 1 im Bund

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Zur Bedarfsermittlung

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BWIHK und CCI Grand Est schließen in Brüssel grenzüberschreitendes Technologieabkommen 

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BWIHK komplettiert Vorstand: Claus Paal ersetzt Marjoke Breuning

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BWIHK-Studie Bildungsrendite

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Studie bestätigt: Meister gleichauf mit Akademikern 

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Gemeinsam #könnenlernen – IHKs und Betriebe mit bundesweiter Ausbildungskampagne

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Trüber Konjunktur-herbst: Die BWIHK - Umfrageergebnisse

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BWIHK-Website ist klimaneutral

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News für Unternehmen

!! ZIM-Förderung durch Verfassungsgerichtsurteil ausgesetzt !!

Das Verfassungsgerichtsurteil zum Wachstumschancengesetz des Bundes beeinträchtigt jetzt direkt Innovationen von Unternehmen.

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz können bis zur weiteren Klärung der Haushaltslage keine Neubewilligungen bereits eingegangener und noch eingehender Anträge beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) mehr erfolgen.

Damit wirken sich die aktuellen Entwicklungen zum Bundeshaushalt bereits jetzt konkret auf die Investitionen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen in die Entwicklung von Zukunftstechnologien aus.

Auch der im Wachstumschancengesetz vorgesehene Ausbau der steuerlichen Forschungszulage für Unternehmen ist betroffen. Die Anhebung der jährlichen Deckelung von 4 Mio. auf 12 Mio. Euro liegt damit ebenfalls auf Eis.

 

Erste Neuerungen beim Fachkräfteeinwanderungs-

gesetz in Kraft

Gute Nachricht für Unternehmen: Zum 18. November treten erste Erleichterungen zur internationalen Fachkräftegewinnung in Kraft. 

Dann dürfen Fachkräfte aus Drittstaaten mit einem in Deutschland anerkannten Hochschul- oder Berufsabschluss künftig in allen qualifizierten, nicht-reglementierten Berufen arbeiten. Bisher war nur eine Beschäftigung in Berufen möglich, die mit der Qualifikation verwandt sind. Außerdem gibt es jetzt bei Erfüllung aller Voraussetzungen einen Anspruch auf diese Aufenthaltstitel. Zudem werden die Regelungen für die Blaue Karte EU erweitert, die Mindestverdienstgrenzen von 58.400 € auf 43.800 € gesenkt. Bei Berufsanfängern und Engpassberufen wie IT-Fachkräften, Ingenieuren, Ärzten oder Lehrern sinkt die Verdienstgrenze von rund 45.600 € auf 39.700 €. Damit kommt dieser attraktive Aufenthaltstitel für eine größere Zielgruppe infrage. Weitere Neuerungen betreffen Berufskraftfahrer, bei denen die Prüfung der notwendigen Voraussetzungen mehr in die Hände der Unternehmen gelegt wird. Damit ist nicht mehr allein die Bundesagentur für Arbeit durchführende und prüfende Stelle. 

Sie brauchen Unterstützung? Die IHKs bieten ihren Mitgliedsunternehmen Beratung und Unterstützung im Paragrafendschungel an – insbesondere auch beim beschleunigten Fachkräfteverfahren. Unser Wunsch: Hier könnte das Land mit der angekündigten zentralen Stelle für Fachkräftewanderung noch sehr dazu beitragen, dass das Gesetz wirtschaftsfreundlich und unbürokratisch umgesetzt wird. 

 

Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen - Fraunhofer IAO sucht Unternehmen als Projektpartner

Soll Ihr Unternehmen resilienter gegen Krisen und Störungen werden? Das Fraunhofer IAO sucht für mehrere Verbundprojekte Unternehmen als Partner.

Im Rahmen der Ausschreibung “Dynamische Wertschöpfungsnetzwerke im turbulenten Umfeld − Aufbau von Resilienz in produzierenden Unternehmen (Resipro)” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sucht das Fraunhofer IAO für mehrere Forschungs-Verbundprojekte aktuell Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, um individuelle Lösungsstrategien zur Steigerung der Resilienz in dynamischen Wertschöpfungsnetzwerken zu entwickeln.

Die Vorhaben zielen ab auf die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch den Einsatz von verschiedenen Management-Instrumenten zur Resilienzsteigerung. Dabei können im Rahmen der Verbundprojekte Unternehmen mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen anteilig gefördert werden. Die Förderdauer beträgt bis zu drei Jahre. Die tatsächliche Förderhöhe hängt u. a. von den kalkulierten Projektkosten ab. 

Sie sind interessiert? Dann finden Sie unter diesem Link viele weitere Informationen.

 

„Masterplan Mittelstand“ Baden-Württemberg: Meinung von Unternehmen gefragt

Das Wirtschaftsministerium BW will die Mittelstandsförderung neu auflegen und mit einem „Masterplan Mittelstand“ dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU im Land zu erhalten sowie Innovationskraft und Produktivität zu verbessern.

Bei der Aufstellung des Masterplans sollen vor allem die Unternehmen selbst mitwirken können. Dazu hat ein Konsortium aus verschiedenen Fachinstituten im Auftrag des Ministeriums eine Online-Umfrage konzipiert, die sich explizit an mittelständische Unternehmen im Land richtet. Unternehmen können damit ihre Anliegen, Einschätzungen, Sorgen und Ideen unmittelbar in die Entwicklung des Masterplans einbringen. 

Dabei werden die Antworten anonymisiert erhoben. Ein Rückschluss auf teilnehmende Unternehmen ist nicht möglich. Nutzen Sie also die Möglichkeit, die Mittelstandsförderung des Landes mit Ihrem Input praxisgerecht auszugestalten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln - zur Umfrage geht es hier.

 

Kostenloser Online-Rechner - Was ist Ihr Unternehmen wert?

Bürgschaftsbanken bieten neues Tool für Mittelstand - kostenlose Indikation in Minuten mit KMU-Rechner

Fast 200.000 Unternehmensnachfolgen sollen in den nächsten Jahren in Deutschland umgesetzt werden - die größte Gruppe bildet der Mittelstand. Bevor eine Übergabe angebahnt werden kann, muss der Unternehmenswert berechnet werden - mitunter schwierig, da es dafür kein allgemeingültiges Verfahren gibt. So kommen mehrere parallel akzeptierte Berechnungsarten oftmals zu unterschiedlichen Firmenwerten. Dies liegt an der jeweils differenzierten Betrachtung und Gewichtung verschiedener Parameter. Eine erste wertvolle indikative Preiseinschätzung kann jetzt per einfach bedienbarem und kostenfreier Online-KMU-Rechner der Bürgschaftsbanken durchgeführt werden - und das schon innerhalb weniger Minuten. Für die kommenden konkretisierenden Schritte kann dann die jeweilige Bürgschaftsbank direkt vor Ort kontaktiert werden. Eine Übersicht finden Sie unter folgendem Link: https://vdb.ermoeglicher.de/mitglieder/

Initial gefördert wurde das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Träger des Projekts ist der Verein Unternehmensbewertung in Deutschland (UbiD) e. V. 

 

Neue Studie zeigt bürokratische Belastung des Mittelstands beispielhaft auf

Deutsche Familienunternehmen leiden erhebllich unter der EU-Bürokratie. Die neue vergleichende Studie der Stiftung Familienunternehmen und des Normenkontrollrats BW zeigt dies am Beispiel der so genannten A1-Bescheinigung auf. Diese Bescheinigung muss ein Arbeitgeber beantragen, wenn er einen Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes EU-Land entsendet, und sei es auch nur für eine kurze Dienstreise. Damit wird dokumentiert, dass er oder sie im Heimatland sozialversichert ist. 

Das Verfahren belastet die Familienunternehmen erheblich. Dabei könnte es mit einfachen Maßnahmen viel effizienter gestaltet werden, so das Ergebnis. Die Studie wurde erstellt vom Centres for European Policy Network und der Prognos AG.

Mehr zur Studie finden Sie hier.

 

Bund und Länder weiten Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken erheblich aus

Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. 

„Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit. Zudem steigt seit Jahren der Kapitalbedarf der für den Strukturwandel besonders wichtigen Unternehmensnachfolgen. Deshalb sind das sehr wichtige Maßnahmen“, erläutert Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand.

Bürgschaften von bis zu 2 Millionen Euro möglich
Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.

„Die Bürgschaftsbanken ermöglichen als Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft kleinen und mittleren Unternehmen im Land die Bewältigung herausfordernder Veränderungsprozesse durch Zugang zu passgenauen Finanzierungen. Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit, dass Finanzierungen auch bei größeren Vorhabensummen durch die Förderinstrumente Bürgschaften und Beteiligungskapital gestemmt werden können“, so Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken.

Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft.

Hintergrund zu den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern
Das Bürgschaftsinstrument hat seit Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland geleistet. Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1.1.2023 bis 31.12.2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen ist eine gute Grundlage geschaffen worden, um die mittelständische Wirtschaft und die dort Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen.

Grenzverkehr

Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf 

Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht.

Mehr Infos zum Thema finden Sie hier.

 

Infos zur Forschungsförderung für Betriebe kompakt & Übersichtlich in neuem Flyer

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in Kürze rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen zusammengestellt. Schauen Sie gleich mal rein, um die optimale Förderung für Ihr Innovationsvorhaben zu finden.  

 

Rechtstipp: Unfall im Homeoffice: wer haftet eigentlich?

Grundsätzlich sind Unfälle, die im Home-Office passieren, laut Rechtsexperten nur durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. So ist die Fahrt vom Home-Office beispielsweise zu einer externen Besprechung genauso versichert, wie der Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz - egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist. Sogar ein Wegeunfall kann zu Hause versichert sein. In einem konkreten Fall stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als innerhäuslichen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 28/17).

Wer im Home-Office auf Toilette geht, ist bei einem Unfall dagegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In einem konkreten Fall war ein Mann auf dem Rückweg vom heimischen WC an den Arbeitsplatz gestürzt. Er wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen, scheiterte aber vor Gericht (Sozialgericht München Az.: S 40 U 227/18). Wer sich während der Arbeit im Home-Office beispielsweise aus seiner Küche ein Glas Wasser holt und dabei ausrutscht und verletzt, ist ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn ein Getränk zu holen, ist reine Privatsache (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 2/15 R). Hier schützt nur eine private Unfallversicherung.

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Immer die neuesten Infos

Immer neueste Informationen zur Sicherheit beim Wirtschaftsschutz und der Cyberabwehr bietet das Landesamt für Verfassungsschutz.

Mit Klick rechts ins Fenster „Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit“ finden Sie die 7. Ausgabe der „Informationen zur Sicherheit“ mit dem Titel »Wirtschaft, aber sicher!«

 

Neue Maschen zum Datenklau: Betrüger täuschen IHK-Hintergrund vor

Schreiben zu einer vermeintlichen Überprüfung des Handelsregistereintrags sollten Unternehmen ignorieren

Wer dieser Tage Mails von einer "Deutschen Handelskammer" erhält, sollte keinesfalls auf den Link klicken; es handelt sich um einen neuen Versuch zum Datenklau. Bereits Ende 2022 / Nach Erkenntnissen der IHK-Organisation kursieren mehrere Ansätze, mit denen den Unternehmen Daten entlockt werden sollen:

21. Juli 2023: Überprüfung Handelsregistereintrag

"Überprüfen Sie Ihre wichtigen Nachrichten rechtzeitig" lautet der Betreff einer im Juli kursierenden Variante von Phishing-Mails, die zwar nicht sonderlich professionell gestaltet ist, aber doch Verunsicherung auslösen könnte: Eine "Handelskammer Deutschland" behauptet mit dem Absender "IHK Kunden", sie prüfe, ob im Handelsregister eingetragene Unternehmen noch aktiv seien. Die angeschriebene Firma erscheine "in den Daten der Steuer- und Zollverwaltung nicht (mehr) als aktives Unternehmen". Wenn sie nicht reagiere, werde sie binnen fünf Werktagen abgemeldet.

Zur Klarstellung: Diese Mail stammt nicht aus der IHK-Organisation. Bitte ignorieren Sie diese, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie erst recht keine Daten!

6. Februar 2023: UBO-Register

Weitere Mails, die mit IHK-Logo versehen sind und vorgeben, von der IHK zu kommen, betreffen das UBO-Register. UBO meint "Ultimate Beneficial Owner", was im deutschen Geldwäscherecht dem Begriff des "wirtschaftlich Berechtigten" entspricht. Angespielt wird wohl auf das deutsche Transparenzregister, das aber nicht bei den IHKs, sondern beim Bundesanzeiger geführt wird. Auch bei dieser Masche zum Datenklau sollen Unternehmen, die diese Mail erhalten haben, einen Button anklicken und ihre Daten eingeben. Richtig ist zwar, dass alle Unternehmen mit Ausnahme von Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts verpflichtet sind, im Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten einzutragen. Aber keinesfalls erfolgt die Aufforderung dazu per Mail.

Derartige Aufforderungen, Daten einzugeben, kommen weder von einer Industrie- und Handelskammer noch von der DIHK. Auch hier gilt: Bitte ignorieren und keinesfalls auf den Link klicken!

9. Januar 2023: "Digitaler IHK-Schlüssel"

Nach wie vor erhalten Betriebe Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen "digitalen IHK-Schlüssel" zu beantragen – seit Neuestem sogar mit dem aktuellen DIHK-Logo. Damit könnten angeblich "sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden". Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, werde "die Gesellschaftsform als inaktiv" gestellt und es bestehe kein "Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer". Wer der Aufforderung folgt, die enthaltene Schaltfläche anzuklicken ("um Ihre Identität zu bestätigen und Einblick in Ihren Fall zu erhalten"), öffnet ein Formular, in dem er seine Daten ausfüllen und absenden soll.

Wir stellen klar: Einen solchen "digitalen IHK-Schlüssel" gibt es nicht. Bitte ignorieren Sie diese Mail, klicken Sie nicht auf den Link, und erst recht übermitteln Sie keine Daten!

 

Warnmeldung für unternehmen im Handel - Betrügerische E-Mail-Bestellung: Zwischenhändler

Das LKA BW informiert über seine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) zu einer neuen Betrugsvariante im E-Mail-Verkehr. Die Täter täuschen dabei die Identität tatsächlich existierender und namhafter Firmen vor
und kontaktieren Unternehmen bezüglich vermeintlicher Wahrenbestellungen, die nicht Teil des regulären Sortiments als Lagerware sind, wobei die benutzten E-Mail-Adressen und Webseiten denen der vorgetäuschten Unternehmen zum
Verwechseln ähneln. Die Betrüger verbergen sich dabei sowohl hinter dem vorgetäuschten anfragenden Kunden als auch hinter dem angeblichen Lieferanten bzw. Zwischenhändler.

Hier gibt es mehr Informationen zum Verfahren und dessen Ablauf - bitte informieren Sie sich zum Prozess, damit Sie das Verfahren kennen und nicht Betrugsopfer werden.

 

Neue Webpage mit ständig aktuellen Sicherheitshinweisen des LKA Baden-Württemberg

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat auf der Homepage die neue Rubrik „Sicherheitshinweise“ eingeführt. Die Seite informiert Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Bedrohungen in der digitalen Welt. Ab sofort finden Sie hier regelmäßig Beiträge zu aktuellen Cyberthemen mit nachrichtendienstlichem Hintergrund und IT-Gefährdungen für Unternehmen. Hier geht es zur Seite.

 

Dringende IT-Warnmeldung: Schwachstelle in weit verbreiteter Software-Bibliothek mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko! 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt gemeinsam mit dem LKA BW eindringlich vor einer neuen IT-Schwachstelle für Cyberangriffe mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko.

Betroffen sind Java-Anwendungen, die eine weit verbreitete Protokollbibliothek mit der Bezeichnung "Log4j" verwenden. Anwendungen dieser Art werden in vielen Produkten genutzt (bspw. Apache-Server, Amazon/AWS, VMware, PulseSecure, ElasticSearch, IBM Qradar SIEM, Palo Alto Networks und andere). Die Schwachstelle ermöglicht es Angreifern, über eine manipulierte Zeichenfolge einen beliebigen Code auf einem Zielsystem auszuführen. Öffentliche Quellen weisen auf breitflächiges Scannen nach verwundbaren Systemen hin. Erste erfolgreiche Angriffe seien dokumentiert und auch medial wird breit vor der Problematik gewarnt. Die betroffene Java-Bibliothek kann auch in Softwareprodukten enthalten sein, ohne dass die konkrete Verwendung von "Log4j" im Einzelnen bekannt ist. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA BW empfiehlt dringend die Prüfung der Informationen des BSI. Bitte verfolgen Sie die Meldungen des BSI in Hinblick auf die weitere Lageentwicklung aufmerksam. Mehr Infos finden Sie hier und mit Klick rechts auf das Fenster "LKA Warnmeldung".

 

Cybercrime:

Neue LKA-Warnmeldung

Neuartige  Ransomware  namens DeepBlueMagic im Umlauf
Die Cyberabwehr BW hat Kenntnis, dass die neuartige Ransomware  "DeepBlueMagic" im Umlauf ist. DeepBlueMagic verschlüsselt Serverpartitionen und Endgeräte mit Hilfe von legitimen Tools, wie z.B. Jeticos BestCrypt und Microsofts BitLocker. Die Ransomware wurde erstmals im August 2021 von Heimdal Security entdeckt. DeepBlueMagic wurde auch bereits genutzt, um Krankenhäuser anzugreifen. Der Angriffsvektor ist der Cyberabwehr bislang noch nicht bekannt, jedoch gibt es Hinweise auf die Ausnutzung der Schwachstellen CVE-2019-11510, CVE-2021-22893  oder  CVE-2020-8260. Weiterhin liegen der Cyberabwehr keinerlei Hinweise auf Angriffe per DeepBlueMagic mit nachrichtendienstlichem Hintergrund vor.

Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit

Starke wirtschaft - starkes land

Richtige wirtschaftspolitische Leitlinien sind essentiell für die Standortqualität, für gute Perspektiven bei Unternehmenden wie deren Beschäftigte und damit Schlüssel für Wohlstand und Erfolg. Die bekannte Maxime „geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut“, trifft für den exportstarken Südweststandort mit seinen höchst innovativen wie erfolgreichen Betrieben in allen Größenklassen den Nagel auf den Kopf. Deshalb haben wir für die kommende 17. Legislaturperiode von 2021 bis 2026 zentrale Impulse zusammengetragen, die notwendig für zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik sind.

Unter dem Titel »Starke Wirtschaft – starkes Land« haben wir verschiedene Handlungsansätze in vier zentralen Säulen zusammengetragen, um den kommenden Herausforderungen eine klare Struktur zu geben. Diese wollen wir Ihnen hier vorstellen.