
Willkommen beim BWIHk
Als Dachverband der IHKs in Baden-Württemberg ist der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) politisches Sprachrohr für ca. 650.000 Unternehmen im Land sowie konstruktiv-kritischer Begleiter der Landespolitik.
Wenn Sie Fragen zu unserer politischen Arbeit haben, dann freuen wir uns über Ihre
Erdbebenhilfe in die Türkei
Informationen und Hinweise für Unternehmen zu humanitären Hilfslieferungen
Das schreckliche Erbeben in der Türkei und Syrien hat bislang weit mehr als 40.000 Todesopfer gefordert. Viele abertausend Menschen haben darüber hinaus ihre Existenz verloren, die Infrastrukturen sind weitgehend zerstört. Umso dringlicher ist die Unterstützung der Überlebenden und Helfer, die unter schwierigsten Bedingungen arbeiten.
Die Hilfsbereitschaft von Privatpersonen und Unternehmen ist groß, doch es wird auch weiter noch Unterstützung gebraucht. Viele Betriebe fragen sich jedoch, wie sie sich am besten einbringen können. Wenn auch Sie sich jetzt engagieren möchten, hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Berlin als Dach aller 79 IHKs in Deutschland zahlreiche Informationen zusammengestellt, damit Ihr Engagement zielgerichtet gelingt.
Mit einem einfachen Klick ins Fenster rechts "Zur Info-Seite der DIHK" gelangen Sie zur Landing-Page, die alle wichtigen Informationen und Hinweise, z. B. auch zu zoll- und exportrechtlichen Fragestellungen für Sie bereithält.
krise | krieg in der ukraine
Zentrale Info-Seite der DIHK mit fortlaufend aktuellen Infos rund um den Konflikt und dessen Auswirkungen
Der brutale Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat enorme Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten – sowohl in den direkt betroffenen Regionen wie in Deutschland. Worauf müssen sich deutsche Unternehmen weiter einstellen? Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin hat eine zentrale Landing-Page mit wichtigen Infos geschaltet, damit Unternehmende direkt orientieren können, wenn Sie jetzt Fragen oder Probleme haben.
Aktuelle Meldungen für Unternehmen, Wirtschaft und andere Interessierte werden darüber hinaus in diesem Dossier veröffentlicht.
Mit Klick rechts auf das Fenster "Zur Landing-Page der DIHK" kommen Sie direkt auf die Seite.
#WirtschaftHilft
Weiter packen die Unternehmen in zahlreichen Initiativen mit an, die Ukraine und die Geflüchteten nach Kräften zu unterstützen. Die Homepage wirtschafthilft.info gibt einen Überblick dazu.
Land: Neue Förderprogramme für den Mittelstand
Neue Förderprogramme in der ENergiekrise von L-Bank und der Bürgschaftsbank BW für den Mittelstand
Die Förderbanken des Landes haben ihr Angebot um weitere Programme für den Mittelstand ergänzt:
Krisenberatung Energiekostenentlastung seit 1. Dezember 2022
Was wird gefördert:
Die Krisenberatung Energiekostenentlastung unterstützt Unternehmen mit bis zu vier kostenfreien Beratungstagen bei einer ersten Bestandsaufnahme und Liquiditätsplanung sowie bei der Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Krisenbewältigung und Umsetzungsbegleitung im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung.
Beratungsthemen können dabei u.a. die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus sein.
Wer wird gefördert:
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Soloselbstständige aus Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Hotel- und Gastgewerbe sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg mit bis 250 Beschäftigten.
Wie wird gefördert:
Es stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage je Beratungsfall zur Verfügung. Die Unternehmen müssen lediglich die Umsatzsteuer tragen.
An einer Krisenberatung interessierte Unternehmen können sich direkt an einen der vier branchenorientierten Beratungsdienste wenden. Im Rahmen eines Erstgesprächs werden die Fördervoraussetzungen abgeklärt, die Beratungsbedarfe analysiert und ein entsprechend geeigneter Krisenexperte vermittelt.
Weitere Informationen:
- Industrie, Dienstleistungen, Freie Berufe: RKW Baden-Württemberg, www.rkw-bw.de
- Handwerk: BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand, www.bwhm-beratung.de
- Gastgewerbe: DEHOGA Beratung Baden-Württemberg, www.dehogabw.de/dehoga/dehoga-beratung.html
- Handel: UBH Unternehmensberatung Handel, www.foerdermittel-handel.de
Neuer Liquiditätskredit (Plus) für kleine und mittlere Unternehmen gestartet / Zusätzliche Zinsverbilligungen und Tilgungszuschuss für besonders betroffene Unternehmen ermöglichen schnelle und zielgerichtete Unterstützung in der Krise
Das Landesförderprogramm „Liquiditätskredit (Plus)“ hat angesichts der jetzigen Krisensituation, ausgelöst durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, zum Ziel, kleinen und mittleren Unternehmen, Start-ups sowie Freiberuflern mit einem befristeten Kredit-Förderprogramm mit Zinsverbilligung und Tilgungszuschuss rasch zu helfen. Damit diese zusätzlichen Liquiditätshilfen des Landes möglichst schnell bei den Unternehmen ankommen, bauen diese auf dem bereits bestehenden Liquiditätskredit der L-Bank auf.
Mit dem Liquiditätskredit (Plus) können mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg ihren Liquiditätsbedarf decken und insbesondere Betriebsmittel finanzieren. Unternehmen mit einem sehr hohen Energiekostenanteil (mindestens 3 Prozent vom Jahresumsatz) erhalten auf Nachweis zusätzlich zum vergünstigten Zinssatz von derzeit rund 2,6 Prozent (in der besten Bonitätsklasse) einen Tilgungszuschuss von 10 Prozent, maximal 300.000 Euro. Das Programm startet heute (1. Dezember) und ist bis zum 31. März 2023 befristet. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbanken.
Der Liquiditätskredit (Plus) mit zusätzlicher Zinsverbilligung und Tilgungszu-schuss richtet sich an mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirt-schaft mit in der Regel bis zu 500 Mitarbeitern sowie an freiberuflich Tätige. Es können Kredite ab 10.000 Euro und bis fünf Millionen Euro beantragt werden. Die Laufzeiten liegen zwischen vier und zehn Jahren. Um den Liquiditätskredit erhalten zu können, müssen Unternehmen unter anderem über ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsmodell verfügen. Die Ausreichung des Kredits erfolgt über die jeweiligen Hausbanken. Dieser kann außerdem mit Bürgschaften der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg oder der L-Bank in Höhe von in der Regel 50 Prozent kombiniert werden.
Der Liquiditätskredit (Plus) ergänzt und überbrückt zeitlich die vom Bund angekündigten Entlastungsmaßnahmen der Energiepreisbremsen. Für die zusätzlichen Hilfen stellt das Land Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 49 Millionen Euro bereit. Diese beinhalten die prognostizierten Zinsverbilligungen, Tilgungszuschüsse und die Bearbeitungskosten der L-Bank.
Direkt zum Programm: www.l-bank.de/liquidität.
bwihk in der presse
Staatsanzeiger BW, 17.03.2023
Dem Staatsanzeiger Baden-Württemberg sagte BWIHK-Präsident Christian O. Erbe (14. März) zum Zustand der Brücken in Baden-Württemberg:
»Der Sanierungsstau der letzten Jahre darf sich nicht noch weiter vergrößern. Die anstehenden Herausforderungen sind immens. Viele Brücken stammen aus den 70er-Jahren und müssen nun in Stand gesetzt werden.« [...] »Allein schon aufgrund der rapide angestiegenen Baukosten sollte eine Mittelerhöhung angedacht werden. Denn rechtzeitige Investitionen in die Erhaltung der Brücken sind die einzige Möglichkeit, Teilsperrungen für LKW oder sogar Komplettsperrungen zu vermeiden. Umwegverkehre unter anderem für Schwertransporte schaden dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und führen darüber hinaus zu viel zusätzlich ausgestoßenem CO2.«
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Thema der Woche
für eine sichere Energieversorgung bis 2030
Unser Thema 11/2023, 23. März 2023 -Das Klimaschutzgesetz verpflichtet Deutschland, bis 2045 klimaneutral zu sein. Dafür muss noch vieles getan werden: von der Ausweitung der Infrastruktur bis hin zu technologieoffener Förderungspolitik. Vorschläge für eine resiliente und zugleich klimafreundliche Energieversorgung hat die DIHK jetzt vorgelegt.
Mehr zum Thema lesen Sie ausführlich mit einem Klick auf das Fenster "read more" rechts. Auch auf unserem Twitter-Kanal finden Sie dazu fortlaufend Postings.
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News für Unternehmen
Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg
Neue Förderkonditionen
Mit der Digitalisierungsprämie Plus unterstützt das Land BW konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie KI-Anwendungen.
Die Digitalisierungsprämie Plus steht weiterhin als reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung. Unterstützt werden jetzt bei der Zuschussvariante Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro, bei der Darlehnsvariante Projekte mit einem Kostenvorlumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.
Umwelttechnikpreis Baden-Württemberg 2023 ausgeschrieben
Bewerbungsphase für den Umwelttechnikpreis gestartet: Unternehmen mit Sitz oder einer Niederlassung in Baden-Württemberg können sich für den Umwelttechnikpreis 2023 bewerben. Bereits zum achten Mal schreibt das Umweltministerium Baden-Württemberg diesen mit 100.000 Euro Preisgeld dotierten Wettbewerb aus. Vergeben wird der Preis an Unternehmen im Land, die mit ihren innovativen Produkten, Technologien und Verfahren einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Umwelt oder zur Schonung der natürlichen Ressourcen leisten. Bewerbungsschluss ist am 21. April 2023. Die Preisverleihung findet dann am 24. Oktober 2023 statt.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen zum Umwelttechnikpreis sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite www.umwelttechnikpreis.de abrufbar.
Neue Studie zeigt bürokratische Belastung des Mittelstands beispielhaft auf
Deutsche Familienunternehmen leiden erhebllich unter der EU-Bürokratie. Die neue vergleichende Studie der Stiftung Familienunternehmen und des Normenkontrollrats BW zeigt dies am Beispiel der so genannten A1-Bescheinigung auf. Diese Bescheinigung muss ein Arbeitgeber beantragen, wenn er einen Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes EU-Land entsendet, und sei es auch nur für eine kurze Dienstreise. Damit wird dokumentiert, dass er oder sie im Heimatland sozialversichert ist.
Das Verfahren belastet die Familienunternehmen erheblich. Dabei könnte es mit einfachen Maßnahmen viel effizienter gestaltet werden, so das Ergebnis. Die Studie wurde erstellt vom Centres for European Policy Network und der Prognos AG.
Mehr zur Studie finden Sie hier.
Bund und Länder weiten Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken erheblich aus
Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.
„Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit. Zudem steigt seit Jahren der Kapitalbedarf der für den Strukturwandel besonders wichtigen Unternehmensnachfolgen. Deshalb sind das sehr wichtige Maßnahmen“, erläutert Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand.
Bürgschaften von bis zu 2 Millionen Euro möglich
Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.
„Die Bürgschaftsbanken ermöglichen als Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft kleinen und mittleren Unternehmen im Land die Bewältigung herausfordernder Veränderungsprozesse durch Zugang zu passgenauen Finanzierungen. Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit, dass Finanzierungen auch bei größeren Vorhabensummen durch die Förderinstrumente Bürgschaften und Beteiligungskapital gestemmt werden können“, so Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken.
Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft.
Hintergrund zu den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern
Das Bürgschaftsinstrument hat seit Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland geleistet. Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1.1.2023 bis 31.12.2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen ist eine gute Grundlage geschaffen worden, um die mittelständische Wirtschaft und die dort Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen.
Grenzverkehr
Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf
Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht.
Mehr Infos zum Thema finden Sie hier.
Geschäftsreisen nach GB
britische Regierung veröffentlicht Informationen für Einreise und Einwanderung ins Vereinte Königreich
Seit dem Brexit hat sich für Warentransporte, Aufenthalte und Reisen einiges geändert. Die Regierung Großbritanniens hat nun umfassende Information veröffentlicht, die für Unternehmer:innen und deren Mitarbeiter Orientierung geben:
- Der Leitfaden Guide for EEA business travellers möchte Klarheit schaffen, was Geschäftsreisende im Vereinigten Königreich mit oder ohne Visum tun können, damit diese vor ihrer Reise in das Vereinigte Königreich gegebenenfalls ein entsprechendes Visum beantragen können.
- Das Papier Common queries leaflet for au pairs, business travellers, Erasmus+ students and those looking to come to the UK for an internship, liefert wichtige Informationen, für die genannten Gruppen, um Ihre Aufenthalte zu planen und durchführen zu können.
- Zudem finden EU-Bürger unter https://www.gov.uk/guidance/the-uks-points-based-immigration-system-information-for-eu-citizens.de ausführliche Informationen über das britische Einwanderungssystem inkl. Themen wie EU Settlement Scheme, Arbeiten und Studieren in Großbritannien.
Infos zur Forschungsförderung für Betriebe kompakt & Übersichtlich in neuem Flyer
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in Kürze rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen zusammengestellt. Schauen Sie gleich mal rein, um die optimale Förderung für Ihr Innovationsvorhaben zu finden.
Rechtstipp: Unfall im Homeoffice: wer haftet eigentlich?
Grundsätzlich sind Unfälle, die im Home-Office passieren, laut Rechtsexperten nur durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. So ist die Fahrt vom Home-Office beispielsweise zu einer externen Besprechung genauso versichert, wie der Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz - egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist. Sogar ein Wegeunfall kann zu Hause versichert sein. In einem konkreten Fall stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als innerhäuslichen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 28/17).
Wer im Home-Office auf Toilette geht, ist bei einem Unfall dagegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In einem konkreten Fall war ein Mann auf dem Rückweg vom heimischen WC an den Arbeitsplatz gestürzt. Er wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen, scheiterte aber vor Gericht (Sozialgericht München Az.: S 40 U 227/18). Wer sich während der Arbeit im Home-Office beispielsweise aus seiner Küche ein Glas Wasser holt und dabei ausrutscht und verletzt, ist ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn ein Getränk zu holen, ist reine Privatsache (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 2/15 R). Hier schützt nur eine private Unfallversicherung.
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Aktuelle Angriffswelle:
achtung schädliche mAILANHäNGE
LKA warnt vor schädlichen E-Mail-Anhängen .one und .html
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) warnt vor einer aktuellen Angriffswelle im E-Mail-Verkehr. Computer und IT-Netzwerke werden mit Schadsoftware infiziert. Anschließend werden Daten ausgespäht und sabotiert. Auch in Baden-Württemberg ansässige Unternehmen und Institutionen sind betroffen. Dabei haben IT-Fachkräfte eine von Office-Dateien ausgehende Gefahr erkannt: Die Absender verwenden so genannte OneNote-Dateien. Diese Dateien besitzen in der Regel die Dateiendung .one und können bösartig programmierte Bestandteile enthalten. Die Manipulation der Dateien ist für Empfänger nicht erkennbar. Führen die Anwender die manipulierte One-Datei aus, initialisiert sich ein enthaltenes Skript (Programm), das unbemerkt zum Download von Schadsoftware führt. Andere Angreifer versenden schädliche Datei-Anhänge im Format .htm oder .html. Die Aktivierung der Dateien kann zur Ausführung enthaltener schädlicher Skripte wie beispielsweise JavaScript führen.
Die Absender täuschen oftmals die Identität und die E-Mail-Adresse von bekannten E-Mail-Kontakten vor. Der Text der E-Mail weist plausible Inhalte auf und soll den Empfänger der E-Mail zum Aktivieren der beigefügten Datei-Anlage oder Download-Links verleiten.
Was können bzw. sollten Sie tun?Empfehlungen der Polizei finden Sie im hinterlegten PDF mit Klick rechts auf das Fenster "Warnmeldung schädliche Mailanhänge". Dort sind auch Kontaktdaten der ZAC - Zentrale Ansprechstelle Cybercrime beim BKA - hinterlegt.
Warnung: Neue Masche zum Datenklau
Betrüger täuschen IHK-Hintergrund und angebliche Steuerrückzahlung vor
Die IHK-Organisation warnt vor einer neuen Betrugsmasche zum Datenklau bei Unternehmen. Dabei werden die Betriebe per Mail von der angeblichen „Bundeszahlstelle“ mit der Abkürzung „BZSt“ aufgefordert, ihre Firmendaten über einen Link weiterzugeben beziehungsweise „zu aktualisieren“, wie es in der Mail heißt. Die Daten würden dann angeblich bei der zuständigen IHK „geprüft“, heißt es in den gefälschten Mails. Nach dieser Prüfung würde den Unternehmen eine angebliche Steuerrückzahlung überwiesen.
Wir weisen klar darauf hin, dass die IHKs keinerlei derartige Überprüfungen vornehmen. Deshalb sollten betroffene Unternehmen nicht auf diese Mails eingehen und keineswegs auf den Link klicken oder gar Daten übermitteln. Es handelt sich vermutlich um eine neue Methode, an Unternehmensdaten inklusive Kontoverbindungen zu kommen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass über das Anklicken des Links Schadsoftware verbreitet wird.
BSI Warnt vor Verwendung von Kaspersky-virenschutz
Risiko russischer Cyberangriffe gegeben - Software könnte als Einfallstor genutzt werden
Um das Risiko russischer
Cyberangriffe in Deutschland zu reduzieren, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Verwendung von Virenschutz-Software
des russischen Herstellers Kaspersky. Die Software dieses Anbieters sollte durch alternative Produkte ersetzt werden, rät das BSI in einer eigenen Mitteilung. Dort heißt es, das Vorgehen des Militärs und der Nachrichtendienste
Russlands sowie ”die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen
Drohungen gegen die EU, die Nato und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen
Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden”.
Ein russischer IT-Hersteller könne in einer solchen Situation entweder selbst offensive Operationen durchführen oder gegen seinen Willen zum Angriff auf bestimmte Systeme gezwungen werden. Ein solcher Hersteller könne womöglich auch selbst als Opfer einer Cyberattacke ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden, warnt das BSI.
Cyberangriffskampagne gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen Erkenntnisse über eine anhaltende Cyberspionagekampagne durch die Cyberangriffsgruppierung APT27 unter Einsatz der Schadsoftwarevariante HYPERBRO gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen vor.
Mehr dazu lesen Sie hier.
Dringende IT-Warnmeldung: Schwachstelle in weit verbreiteter Software-Bibliothek mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko!
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt gemeinsam mit dem LKA BW eindringlich vor einer neuen IT-Schwachstelle für Cyberangriffe mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko.
Betroffen sind Java-Anwendungen, die eine weit verbreitete Protokollbibliothek mit der Bezeichnung "Log4j" verwenden. Anwendungen dieser Art werden in vielen Produkten genutzt (bspw. Apache-Server, Amazon/AWS, VMware, PulseSecure, ElasticSearch, IBM Qradar SIEM, Palo Alto Networks und andere). Die Schwachstelle ermöglicht es Angreifern, über eine manipulierte Zeichenfolge einen beliebigen Code auf einem Zielsystem auszuführen. Öffentliche Quellen weisen auf breitflächiges Scannen nach verwundbaren Systemen hin. Erste erfolgreiche Angriffe seien dokumentiert und auch medial wird breit vor der Problematik gewarnt. Die betroffene Java-Bibliothek kann auch in Softwareprodukten enthalten sein, ohne dass die konkrete Verwendung von "Log4j" im Einzelnen bekannt ist. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA BW empfiehlt dringend die Prüfung der Informationen des BSI. Bitte verfolgen Sie die Meldungen des BSI in Hinblick auf die weitere Lageentwicklung aufmerksam. Mehr Infos finden Sie hier und mit Klick rechts auf das Fenster "LKA Warnmeldung".
Cybercrime:
Neue LKA-Warnmeldung
Neuartige Ransomware namens DeepBlueMagic im Umlauf
Die Cyberabwehr BW hat Kenntnis, dass die neuartige Ransomware "DeepBlueMagic" im Umlauf ist. DeepBlueMagic verschlüsselt Serverpartitionen und Endgeräte mit Hilfe von legitimen Tools, wie z.B. Jeticos BestCrypt und Microsofts BitLocker. Die Ransomware wurde erstmals im August 2021 von Heimdal Security entdeckt. DeepBlueMagic wurde auch bereits genutzt, um Krankenhäuser anzugreifen. Der Angriffsvektor ist der Cyberabwehr bislang noch nicht bekannt, jedoch gibt es Hinweise auf die Ausnutzung der Schwachstellen CVE-2019-11510, CVE-2021-22893 oder CVE-2020-8260. Weiterhin liegen der Cyberabwehr keinerlei Hinweise auf Angriffe per DeepBlueMagic mit nachrichtendienstlichem Hintergrund vor.
Warnmeldung schädliche Mailanhänge

Starke wirtschaft - starkes land
Richtige wirtschaftspolitische Leitlinien sind essentiell für die Standortqualität, für gute Perspektiven bei Unternehmenden wie deren Beschäftigte und damit Schlüssel für Wohlstand und Erfolg. Die bekannte Maxime „geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut“, trifft für den exportstarken Südweststandort mit seinen höchst innovativen wie erfolgreichen Betrieben in allen Größenklassen den Nagel auf den Kopf. Deshalb haben wir für die kommende 17. Legislaturperiode von 2021 bis 2026 zentrale Impulse zusammengetragen, die notwendig für zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik sind.
Unter dem Titel »Starke Wirtschaft – starkes Land« haben wir verschiedene Handlungsansätze in vier zentralen Säulen zusammengetragen, um den kommenden Herausforderungen eine klare Struktur zu geben. Diese wollen wir Ihnen hier vorstellen.