Willkommen beim BWIHk
Als Dachverband der IHKs in Baden-Württemberg ist der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) politisches Sprachrohr für ca. 650.000 Unternehmen im Land sowie konstruktiv-kritischer Begleiter der Landespolitik.
Wenn Sie Fragen zu unserer politischen Arbeit haben, dann freuen wir uns über Ihre
BWIHK-Präsident Erbe: Weltoffenheit und Toleranz auf festem demokratischem Fundament sind integrale Bestandteile der DNA von ‚Made in BW‘ – Fremden-feindlichkeit und Rassismus haben dort keinen Platz!
Dass die Südwestwirtschaft für eine offene Gesellschaft eintritt, steht außer Frage. Baden-Württemberg lebt vom internationalen Handel, vom wirtschaftlichen Austausch mit unterschiedlichsten Kulturen. Jeder dritte Arbeitsplatz und nahezu 50 Prozent der Umsätze sind mit dem internationalen Geschäft verbunden.
„Weltoffenheit und Toleranz auf festem demokratischem Fundament und dem Bewusstsein für die eigene Herkunft wie auch die von Mitarbeitenden und Kunden sind integrale Teile der DNA von ‚Made in Baden-Württemberg‘, unterstreicht BWIHK-Präsident Christian O. Erbe. „Entsprechend bunt und vielfältig sind die Belegschaften in unseren Betrieben, wovon alle profitieren. Wir heißen mit Blick auf den Fachkräftemangel im Land ausländische Arbeitskräfte bei uns aus-drücklich willkommen und laden sie ein, den Standort gemeinsam voranzubringen“, so Erbe. „Es ist überhaupt nicht in unserem Sinne, wenn Positionen an Boden gewännen, welche die europäische Integration, den Multilateralismus, unsere Einbindung in die westliche Sicher-heitsarchitektur oder gar rechtsstaatliche Prinzipien in Frage stellen. Unser Land muss für ausländische Investoren und Fachkräfte attraktiv bleiben. Deshalb haben Fremdenfeindlichkeit und Rassismus keinen Platz – vielmehr sind sie eine Bedrohung für den Wirtschafts-standort an sich. Solche Haltungen lehne ich auf das Entschiedenste ab! Was wir brauchen ist eine Willkommenskultur für den unkomplizierten, geregelten Zuzug statt schädlicher Hetze“, betont der BWIHK-Präsident.
„Ökonomische Stabilität und Prosperität auf Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung bilden das Fundament unseres sozialen Zusammenhaltes und unseres Gemeinwesens. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass politisch Verantwortliche auf strukturelle und akute Herausforderungen sachgerechte Antworten finden. Sei es bei der Energiewende, der überbordenden Bürokratie oder dem Fachkräftemangel. Als IHK-Organisation stehen wir bereit, die Herausforderungen mit der Politik anzugehen und gemeinsam Lösungen zu finden. Die Zeit drängt, denn der Verdruss über die aktuellen Rahmenbedingungen nimmt weiter zu“, schließt Erbe sein Statement
Krieg | Russland-ukraine
Zentrale Info-Seite der DIHK mit fortlaufenden Infos rund um den Krieg und dessen Auswirkungen
Der seit nunmehr über zwei Jahren laufende Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat nachhaltig Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten – sowohl in den direkt betroffenen Regionen wie in Deutschland. Worauf müssen sich Unternehmen weiter einstellen? Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin hat eine zentrale Landing-Page mit Infos geschaltet, damit sich Unternehmende fortlaufend orientieren können.
Aktuelle Meldungen für Unternehmen, Wirtschaft und andere Interessierte werden darüber hinaus in diesem Dossier veröffentlicht.
Mit Klick rechts auf das Fenster "Zur Landing-Page der DIHK" kommen Sie direkt auf die Seite.
#WirtschaftHilft
Weiter packen die Unternehmen in zahlreichen Initiativen mit an, die Ukraine und die Geflüchteten nach Kräften zu unterstützen. Die Homepage wirtschafthilft.info gibt einen Überblick dazu.
Land: Neustart der Innovationsgutscheine und Fortsetzung Klimaschutz-Plus
Innovationsgutscheine Baden-Württemberg: Aus 5 wird 3
Das Wirtschaftsministerium BW hat die Förderung von Unternehmen über Innovationsgutscheine vereinfacht. So wurden 5 Gutscheinlinien auf insgesamt 3 Innovationsgutscheine zusammengeführt, das Förderspektrum bleibt erhalten. Neu sind quartalsweise Förderaufrufe bei den Gutscheinen Hightech BW und Start-up BW.
Anders als bisher, müssen Anträge über die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt werden.
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- maximaler Zuschuss: 20.000 Euro.
- Förderquote: bis zu 50 %
- Bezuschusst werden die Kosten beauftragter externer FuE-Dienstleister.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit max. 100 Mitarbeitern und einem Vorjahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro.
- Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein beantragt werden.
Folgende Gutscheine gibt es jetzt:
- Innovationsgutschein BW - für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung, z. B. Machbarkeitsstudien, Material- und Designstudien, Recherchen (z. B. Technologien, Patente, Märkte) -> max. Zuschuss von 7.500 Euro
- Innovationsgutschein Start-up BW - für junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro
- Innovationsgutschein Hightech BW - für kleine und mittlere Unternehmen (die seit mindestens fünf Jahren bestehen) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro
zur Antragstellung bei der L-Bank
Mehr GEld für Digitalisierung & Transformation des Mittelstands
L-Bank erhöht Tilgungszuschüsse im Darlehensprogramm Innovationsfinanzierung 4.0
Um der Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mehr Schwung zu verleihen, hat die Landeskreditbank die Förderbedingungen der Innovationsfinanzierung 4.0 verbessert.
Tilgungszuschüsse mehr als verdoppelt
Konkret hat die L-Bank seit 15. Januar ihre angebotenen Tilgungszuschüsse für Innovationsdarlehen um jeweils 2 Prozentpunkte erhöht. Zusätzlich verbilligt die L-Bank auch die Darlehenszinsen. Adressaten dieser neuen Konditionen sind neben dem produzierenden Gewerbe auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Sie sollen sich per verbesserter Förderbediungungen intensiver mit Transformation und neuen Geschäftsmodellen befassen können. Für Darlehen zur Einführung innovativer Geschäftsmodelle wurde der Tilgungszuschuss von 2 auf 4 % verdoppelt. Für die Förderzwecke ‚innovative Vorhaben‘ und ‚Digitalisierungsvorhaben‘ ist es sogar eine Verdreifachung von 1 auf 3 %.
Mehr zum Förderprogramm unter: www.l-bank.de/Innovationsfinanzierung-4.0
Hintergrund:
Die L-Bank bietet die Innovationsfinanzierung 4.0 gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, an. Unterstützt werden Vorhaben, die für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in BW von besonderer Bedeutung sind: Innovationsvorhaben, Digitalisierungsvorhaben und Vorhaben innovativer Unternehmen sowie Geschäftsmodellinnovationen.
Förderfähig sind grundsätzlich alle vorhabensbezogenen Aufwendungen für Investitionen und Betriebsmittel wie zum Beispiel Personalkosten, Kosten für externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge oder Beratungsdienstleistungen und IT-Kosten. Adressaten des Programms sind vor allem KMU.
bwihk in der presse
dpa südwest, 07.11.2024
Der dpa Südwest sagte BWIHK-Präsident Christian O. Erbe ergänzend zur Pressezumeldung mit Blick auf das Koalitions-Aus der Ampel in Berlin:
»Unternehmen könnten die Unsicherheiten beim Haushalt zu spüren bekommen, wenn z. B. weitere Einzelmaßnahmen aus der Wachstumsinitiative des Bundes nicht umgesetzt werden sollten. Diese Impulse braucht es aber dringend für unsere Wirtschaft – wir können uns keinen Aufschub leisten.«
Zum ganzen Stück im Ticker der dpa Südwest kommen Sie mit Klick rechts ins Fenster.
Thema der Woche
Deutsche Unternehmen blicken zuversichtlich auf Afrika-Geschäfte
Unser Thema 46/2024, 29. November - Dynamisches Wachstum, positive Zukunftsaussichten: Die in der Region Subsahara-Afrika aktiven Unternehmen sind einer aktuellen DIHK-Umfrage zufolge optimistischer und investitionsbereiter als im weltweiten Durchschnitt. Beim German-African Business Summit kommen Anfang Dezember Vertreter aus Wirtschaft und Politik zusammen, um über die Chancen der Region zu sprechen.
Mehr zum Thema lesen Sie ausführlich mit einem Klick auf das Fenster "read more" rechts.
News für Unternehmen
Landesausbilderpreis BW: bis 31. Januar 2025 bewerben!
ERSTMALS ÜBERHAUPT PRÄMIERT DAS LAND BESONDERES ENGAGEMENT IN DER BERUFLICHEN BILDUNG
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat das Bewerbungsverfahren für den „Landesausbilderpreis“ gestartet. Ab sofort können sich Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben oder überbetrieblichen Berufsbildungsstätten bis zum 31. Januar 2025 über das Bewerbungsportal https://landesausbilderpreis.gut-ausgebildet.de bewerben. Eigenbewerbungen sind ebenso möglich wie Nominierungen durch Betriebe, Auszubildende, Eltern oder Berufsschullehrkräfte. Auch Bewerbungen von Ausbildungsteams sind zulässig.
Neues Angebot: "Cybersicherheitscheck für KMU"
Mit dem „CyberSicherheitsCheck für KMU“ startet das Land ein Beratungsangebot zur Cybersicherheit für kleine und mittlere Unternehmen. Die Beratung vor Ort führen geschulte Beraterinnen und Berater der Industrie- und Handelskammern durch.
Gleichzeitig mit dem stetigen Mehr an Digitalisierung steigt das Risiko von Cyberangriffen exponenziell. Dem will das Land mit einem passgenauen Beratungsangebot für KMU entgegenwirken, das gemeinsam mit Experten der Cybersicherheitsagentur BW, dem Landeskriminalamt, der Hochschule Aalen und der IHK Ostwürttemberg entwickelt wurde.
Ziel ist, das Unterstützungsangebot möglichst vielen Firmen im Land zugänglich zu machen. Das Beratungsangebot konzentriert sich auf die wichtigsten Handlungsfelder der Cyber-Resilienz, die auf einschlägigen Standards des BSI basieren, und ist dabei gezielt auf die Bedarfe der KMU abgestimmt. Die IHKs haben mit ihren erfahrenen Beraterteams eine bedeutende Rolle in der Projektumsetzung.
Der Check dauert 60 Minuten und liefert jedem teilnehmenden Unternehmen eine ausführliche Auswertung mit passenden Handlungsempfehlungen. Mehr zum Check und zur Teilnahme hier.
Neue Landingpage handel-bw.ermoeglicher.de bietet Einzelhandel Infos zu Finanzierungslösungen
Der Handelsverband BW, die Bürgschaftsbank BW und MBG BW haben die neue Landingpage handel-bw.ermoeglicher.de freigeschaltet, die EinzelhändlerInnen Finanzierungslösungen für unterschiedlichste Vorhaben bietet. Um zukunftsorientiert-notwendige Investionen mit dem passenden Förderprogramm finanzieren zu können, kommt jetzt die ERMÖGLICHER-Plattform ins Spiel - in direktem Kontakt mit Bürgschaftsbank und MBG erfolgt ein kostenfreier Finanzierungscheck inklusive Ausarbeitung eines möglichen Finanzierungsvorschlages mit Fördermitteln.
Kostenloser Online-Rechner - Was ist Ihr Unternehmen wert?
Bürgschaftsbanken bieten neues Tool für Mittelstand - kostenlose Indikation in Minuten mit KMU-Rechner
Fast 200.000 Unternehmensnachfolgen sollen in den nächsten Jahren in Deutschland umgesetzt werden - die größte Gruppe bildet der Mittelstand. Bevor eine Übergabe angebahnt werden kann, muss der Unternehmenswert berechnet werden - mitunter schwierig, da es dafür kein allgemeingültiges Verfahren gibt. So kommen mehrere parallel akzeptierte Berechnungsarten oftmals zu unterschiedlichen Firmenwerten. Dies liegt an der jeweils differenzierten Betrachtung und Gewichtung verschiedener Parameter. Eine erste wertvolle indikative Preiseinschätzung kann jetzt per einfach bedienbarem und kostenfreier Online-KMU-Rechner der Bürgschaftsbanken durchgeführt werden - und das schon innerhalb weniger Minuten. Für die kommenden konkretisierenden Schritte kann dann die jeweilige Bürgschaftsbank direkt vor Ort kontaktiert werden. Eine Übersicht finden Sie unter folgendem Link: https://vdb.ermoeglicher.de/mitglieder/
Initial gefördert wurde das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Träger des Projekts ist der Verein Unternehmensbewertung in Deutschland (UbiD) e. V.
Studie zeigt bürokratische Belastung des Mittelstands beispielhaft auf
Deutsche Familienunternehmen leiden erhebllich unter der EU-Bürokratie. Die vergleichende Studie der Stiftung Familienunternehmen und des Normenkontrollrats BW zeigt dies am Beispiel der so genannten A1-Bescheinigung auf. Diese Bescheinigung muss ein Arbeitgeber beantragen, wenn er einen Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes EU-Land entsendet, und sei es auch nur für eine kurze Dienstreise. Damit wird dokumentiert, dass er oder sie im Heimatland sozialversichert ist.
Das Verfahren belastet die Familienunternehmen erheblich. Dabei könnte es mit einfachen Maßnahmen viel effizienter gestaltet werden, so das Ergebnis. Die Studie wurde erstellt vom Centres for European Policy Network und der Prognos AG.
Mehr zur Studie finden Sie hier.
Infos zur Forschungsförderung für Betriebe kompakt & Übersichtlich in Flyer
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in Kürze rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen kompakt zusammengestellt. Schauen Sie gleich mal rein, um die optimale Förderung für Ihr Innovationsvorhaben zu finden.
Rechtstipp: Unfall im Homeoffice: wer haftet eigentlich?
Grundsätzlich sind Unfälle, die im Home-Office passieren, laut Rechtsexperten nur durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. So ist die Fahrt vom Home-Office beispielsweise zu einer externen Besprechung genauso versichert, wie der Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz - egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist. Sogar ein Wegeunfall kann zu Hause versichert sein. In einem konkreten Fall stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als innerhäuslichen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 28/17).
Wer im Home-Office auf Toilette geht, ist bei einem Unfall dagegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In einem konkreten Fall war ein Mann auf dem Rückweg vom heimischen WC an den Arbeitsplatz gestürzt. Er wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen, scheiterte aber vor Gericht (Sozialgericht München Az.: S 40 U 227/18). Wer sich während der Arbeit im Home-Office beispielsweise aus seiner Küche ein Glas Wasser holt und dabei ausrutscht und verletzt, ist ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn ein Getränk zu holen, ist reine Privatsache (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 2/15 R). Hier schützt nur eine private Unfallversicherung.
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LKa warnt Unternehmen vor Betrugsmasche im E-Mail-Verkehr: Offene
Rechnungspositionen & angeblich neue Bankverbindung
Wie gehen die Angreifer vor? - Die Tathandlung beinhaltet zwei Schritte:
1. Die Betrugstäter senden E-Mail-Anfragen an Kommunen oder an mit Kommunen in geschäftlicher Verbindung stehende Privatunternehmen und täuschen hierbei jeweils die Identität der Partner vor. Die Absender fordern die Empfänger zur Mitteilung ausstehender Rechnungspositionen auf.
Beispieltext:
„Wir haben unsere Finanzen überprüft und möchten sicherstellen, dass alles in Ordnung ist. Falls Sie ausstehende Rechnungen haben, könnten Sie uns diese bitte im PDF-Format zusenden? Vielen Dank im Voraus.“
2. Übersenden die Empfänger Details offener Rechnungsvorgänge an die Absender, verwenden die Täter die erlangten Rechnungsdaten betrügerisch. Ebenfalls unter Vortäuschung der Partner zu sein (Kommune oder mit der Kommune verbundenes Unternehmen) versenden die Betrüger E-Mail- Nachrichten an die Rechnungsnehmer, fordern zur Begleichung der ausstehenden Rechnungssummen auf und teilen hierfür eine bestimmte Bankverbindung mit. Es handelt sich hier aber um ein unter Kontrolle der Betrüger stehendes Bankkonto.
Beispieltext:
„Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir ab dem 7. Mai 2024 unser Bankkonto geändert haben. Wir bitten Sie, unsere Details in Ihrem System für zukünftige Zahlungen zu aktualisieren. Falls Sie weitere Informationen oder Dokumente benötigen, um diesen Prozess abzuschließen, stehen wir Ihnen zur Verfügung, um die notwendige Unterstützung zu bieten. Bitte informieren Sie uns über etwaige zusätzliche Schritte, die wir in dieser Angelegenheit unternehmen müssen.“
Mehrere Betroffene haben der Polizei in diesem Zusammenhang die von den Betrügern verwendeten E-Mail-Domains finanzsektor.com und zahlungsdienste.net genannt.
Empfehlungen der Polizei
Die Polizei empfiehlt die Weiterleitung der Domains finanzsektor.com und zahlungsdienste.net an die IT-Verantwortlichen zur Filterung oder Sperrung der
besagten Domain im E-Mail-System Ihrer Einrichtung.
Entsprechende E-Mail-Eingänge können als SPAM- E-Mail klassifiziert werden.
Teilen die Absender Ihnen konkrete verdächtige Bankkonten mit, liegt ein strafrechtlich relevanter Betrugsversuch vor. Bitte zeigen Sie die betrugsverdächtigen Bankverbindungen zeitnah der Polizei an.
Eine wesentliche organisatorische Gegenmaßnahme stellt die telefonische Verifizierung sowie der telefonische Abgleich mitgeteilter Bankdaten dar. Bitte entnehmen Sie dafür entsprechende Telefonnummern eigenen Adressverzeichnissen und nicht den eingegangenen und zu prüfenden Nachrichten. Die Polizei empfiehlt die Weiterleitung des gegenständlichen Warnhinweises an die für den Rechnungsverkehr zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ihre Organisation ist Opfer eines E-Mail-Betrugs geworden?
Informieren Sie zeitnah Ihre Hausbank, teilen Sie den Betrug mit und beauftragen Sie die Stornierung des Zahlungsauftrages.
Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei.
· Für Unternehmen und Behörden mit Sitz in Baden-Württemberg ist zudem die beim Landeskriminalamt eingerichtete Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) Ansprechpartner in allen Aspekten von Cybercrime.
ZAC-Telefon: +49 (0)711 5401-2444, E-Mail:
cybercrime@polizei.bwl.de, Website: www.lka-bw.de/zac
Laufende Warnmeldungen vor aktuellen pHISHING-vERSUCHEN MIT VERMEINTLICHEN ihk-mAILS
Erneut falsche IHK-Mails im Umlauf! Unter folgendem Link zur DIHK in Berlin finden Sie ständig aktualisierte Hinweise um über betrügerische Mails mit vermeintlichem IHK-Bezug auf dem Laufenden zu sein.
Behörden & Kontakstellen - Immer neueste Cyber-Infos bekommen
Immer neueste Informationen zur Sicherheit beim Wirtschaftsschutz und der Cyberabwehr bietet das Landesamt für Verfassungsschutz.
Mit Klick rechts ins Fenster „Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit“ oder hierfinden Sie die aktuelle 7. Ausgabe 2024 der „Informationen zur Sicherheit“ mit dem Titel »Wirtschaft, aber sicher!«
Neue Webpage mit ständig aktuellen Sicherheitshinweisen des LKA Baden-Württemberg
Das Landesamt für Verfassungsschutz hat auf der Homepage die neue Rubrik „Sicherheitshinweise“ eingeführt. Die Seite informiert Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Bedrohungen in der digitalen Welt. Ab sofort finden Sie hier regelmäßig Beiträge zu aktuellen Cyberthemen mit nachrichtendienstlichem Hintergrund und IT-Gefährdungen für Unternehmen. Hier geht es zur Seite.
WARNMeldungen
Zero-Day-Schnittstellen bei VPN-Software
Aktuell nutzen chinesische Cyberakteure gezielt zwei Zero-Day-Schwachstellen in VPN-Produkten des Herstellers Ivanti für Angriffe aus.
Nach Recherchen der Cyberabwehr des LfV BW sind in Baden-Württemberg potentiell zahlreiche Entitäten aus den Bereichen Politik, Wirtschaft sowie Forschung betroffen. Mehr Informationen dazu unter diesem Link.
Im Falle einer Betroffenheit Ihres Unternehmens und bei weiteren Fragen steht Ihnen das LfV BW unter den in der Warnmeldung genannten Erreichbarkeiten zur Verfügung.
Bei Kontaktaufnahme kann Ihnen seitens des Verfassungsschutzes Vertraulichkeit zugesichert werden.
Wieder neue versuche zum Datenklau: GEFAKTE DIHK und IHK-Nachrichten
Keinesfalls auf den Link klicken!
Wer dieser Tage Mails vorgeblich aus der IHK-Organisation erhält, sollte keinesfalls auf den Link klicken; es handelt sich um einen neuen Anlauf zum Datenklau. Bereits seit Ende 2022 sind Nachrichten im Umlauf, die vermeintlich von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) stammten, aber betrügerische Absichten verfolgen.
13. Februar 2024: "Letzte Erinnerung aufgrund unbehandelter Unternehmensdaten"
Seit Mitte Februar läuft eine neue Welle von Phishing-Mails unter missbräuchlicher Ausnutzung der IHK-Organisation. Der Betreff dieser Fake-Mails lautet "Achtung. Letzte Erinnerung aufgrund unbehandelter Unternehmensdaten!" Diesmal ist der angebliche Absender die Deutsche Industrie- und Handelskammer, wobei die korrekten Kontaktdaten (Telefon sowie zentrale Mailadresse) angegeben sind und das DIHK-Logo verwendet wird.
Selbstverständlich stammen diese Mails nicht von der DIHK. Dies wird auch an der Absender-Mailadresse "…@planet.com" deutlich. Bitte klicken Sie auf keine Links, geben Sie nicht Ihre Daten preis, löschen Sie diese Mails, und seien Sie weiterhin wachsam.
Zur Klarstellung: Diese Mail stammt nicht aus der IHK-Organisation. Bitte ignorieren Sie diese, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie erst recht keine Daten!
29. November 2023: "Aktualisierung der Unternehmensdaten"
Eine weitere Version von Phishing-Mails, die vorgeblich aus der IHK-Organisation stammen sollen, trägt den Betreff "Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten", ist mit einem IHK-Logo versehen und mit "IHK" unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO "einige Änderungen in unseren Datenschutzrichtlinien" vorgenommen hätten. In ihrem Kundenportal seien die Kontaktdaten des Empfängers bisher nicht vollständig, sie müssten nun überprüft und aktualisiert werden.
Den Button "Überprüfen Sie jetzt Ihre Daten" sollten Sie keinesfalls anklicken! Diese Mails werden nicht aus der IHK-Organisation versandt und dienen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit betrügerischen Zwecken. Bitte ignorieren Sie solche Nachrichten und geben Sie keine Daten preis.
13. Oktober 2023: "Identifizierung" und "Handelsregisterüberprüfung"
Davor gab eine Phishing-Welle, bei der Unternehmen per Mail aufgefordert werden, sich zu identifizieren, unterschrieben mit "IHK Service". Jeder Geschäftsmann sei verpflichtet, sich neu zu identifizieren, heißt es in der Nachricht. Wie bei Phishing häufig der Fall, wird zeitlicher Druck aufgebaut – die vermeintliche Identifizierung soll innerhalb von drei Arbeitstagen erfolgen. Außerdem wird angedroht, dass die "IHK Nummer" nach Ablauf der Frist gesperrt werde. Eine solche Identifizierungspflicht gibt es nicht. Der in der Mail beigefügte Link sollte nicht angeklickt werden.
Parallel sind Phishing-Mails aufgetaucht, in denen "Die regionalen Industrie- und Handelskammern" mitteilen, dass sie ab dem 1. Oktober 2023 verpflichtet seien, eine Überprüfung im Handelsregister vorzunehmen. Dabei werde geprüft, ob die vom angeschriebenen Unternehmen angegebenen Daten aktuell seien. Dem Empfänger der Mail wird vorgeworfen, seit einiger Zeit keine Änderungen im Handelsregister vorgenommen zu haben. Auch hier soll ein Link zu "Meine IHK" angeklickt werden, ebenfalls mit der Frist von drei Arbeitstagen – danach sei man verpflichtet, "Ihr Unternehmen aus dem Handelsregister zu löschen". Darüber hinaus wird mit weiteren Konsequenzen gedroht, insbesondere mit einer Meldung an das Finanzamt und dass das finanzielle Folgen "für Sie als Unternehmer" habe. Man tue dies, "um Betrug, Missbrauch und Geldwäsche zu verhindern" – obwohl gerade solche Übeltaten wohl das Ziel sind.
Wir weisen nachdrücklich darauf hin: Diese Mails stammen nicht aus der IHK-Organisation. Bitte ignorieren Sie diese Nachrichten, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie erst recht keine Daten!
21. Juli 2023: Überprüfung Handelsregistereintrag
"Überprüfen Sie Ihre wichtigen Nachrichten rechtzeitig" lautet der Betreff einer im Juli kursierenden Variante von Phishing-Mails, die zwar nicht sonderlich professionell gestaltet ist, aber doch Verunsicherung auslösen könnte: Eine "Handelskammer Deutschland" behauptet mit dem Absender "IHK Kunden", sie prüfe, ob im Handelsregister eingetragene Unternehmen noch aktiv seien. Die angeschriebene Firma erscheine "in den Daten der Steuer- und Zollverwaltung nicht (mehr) als aktives Unternehmen". Wenn sie nicht reagiere, werde sie binnen fünf Werktagen abgemeldet.
Zur Klarstellung: Diese Mail stammt nicht aus der IHK-Organisation. Bitte keinesfalls auf den Link klicken und erst recht keine Daten übermitteln!
6. Februar 2023: UBO-Register
Weitere Mails, die mit IHK-Logo versehen sind und vorgeben, von der IHK zu kommen, betreffen das UBO-Register. UBO meint "Ultimate Beneficial Owner", was im deutschen Geldwäscherecht dem Begriff des "wirtschaftlich Berechtigten" entspricht. Angespielt wird wohl auf das deutsche Transparenzregister, das aber nicht bei den IHKs, sondern beim Bundesanzeiger geführt wird. Auch bei dieser Masche zum Datenklau sollen Unternehmen, die diese Mail erhalten haben, einen Button anklicken und ihre Daten eingeben. Richtig ist zwar, dass alle Unternehmen mit Ausnahme von Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts verpflichtet sind, im Transparenzregister ihre wirtschaftlich Berechtigten einzutragen. Aber keinesfalls erfolgt die Aufforderung dazu per Mail.
Derartige Aufforderungen, Daten einzugeben, kommen weder von einer Industrie- und Handelskammer noch von der DIHK. Auch hier gilt: Bitte ignorieren und keinesfalls auf den Link klicken!
9. Januar 2023: "Digitaler IHK-Schlüssel"
Nach wie vor erhalten Betriebe Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen "digitalen IHK-Schlüssel" zu beantragen – seit Neuestem sogar mit dem aktuellen DIHK-Logo. Damit könnten angeblich "sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden". Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, werde "die Gesellschaftsform als inaktiv" gestellt und es bestehe kein "Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer". Wer der Aufforderung folgt, die enthaltene Schaltfläche anzuklicken ("um Ihre Identität zu bestätigen und Einblick in Ihren Fall zu erhalten"), öffnet ein Formular, in dem er seine Daten ausfüllen und absenden soll.
Wir stellen klar: Einen solchen "digitalen IHK-Schlüssel" gibt es nicht. Bitte ignorieren Sie diese Mail, klicken Sie nicht auf den Link, und erst recht übermitteln Sie keine Daten!
Warnung für unternehmen im Handel - Betrügerische E-Mail-Bestellung: Zwischenhändler
Das LKA BW informiert über seine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) zu einer neuen Betrugsvariante im E-Mail-Verkehr. Die Täter täuschen dabei die Identität tatsächlich existierender und namhafter Firmen vor und kontaktieren Unternehmen bezüglich vermeintlicher Wahrenbestellungen, die nicht Teil des regulären Sortiments als Lagerware sind, wobei die benutzten E-Mail-Adressen und Webseiten denen der vorgetäuschten Unternehmen zum
Verwechseln ähneln. Die Betrüger verbergen sich dabei sowohl hinter dem vorgetäuschten anfragenden Kunden als auch hinter dem angeblichen Lieferanten bzw. Zwischenhändler.
Hier gibt es mehr Informationen zum Verfahren und dessen Ablauf - bitte informieren Sie sich zum Prozess, damit Sie das Verfahren kennen und nicht Betrugsopfer werden.
Achtung: Schwachstelle in weit verbreiteter Software-Bibliothek mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko!
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt gemeinsam mit dem LKA BW eindringlich vor einer neuen IT-Schwachstelle für Cyberangriffe mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko.
Betroffen sind Java-Anwendungen, die eine weit verbreitete Protokollbibliothek mit der Bezeichnung "Log4j" verwenden. Anwendungen dieser Art werden in vielen Produkten genutzt (bspw. Apache-Server, Amazon/AWS, VMware, PulseSecure, ElasticSearch, IBM Qradar SIEM, Palo Alto Networks und andere). Die Schwachstelle ermöglicht es Angreifern, über eine manipulierte Zeichenfolge einen beliebigen Code auf einem Zielsystem auszuführen. Öffentliche Quellen weisen auf breitflächiges Scannen nach verwundbaren Systemen hin. Erste erfolgreiche Angriffe seien dokumentiert und auch medial wird breit vor der Problematik gewarnt. Die betroffene Java-Bibliothek kann auch in Softwareprodukten enthalten sein, ohne dass die konkrete Verwendung von "Log4j" im Einzelnen bekannt ist. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA BW empfiehlt dringend die Prüfung der Informationen des BSI. Bitte verfolgen Sie die Meldungen des BSI in Hinblick auf die weitere Lageentwicklung aufmerksam. Mehr Infos finden Sie hier und mit Klick rechts auf das Fenster "LKA Warnmeldung".
warnung vor neuer Ransomware
Neuartige Ransomware namens DeepBlueMagic im Umlauf
Die Cyberabwehr BW hat Kenntnis, dass die neuartige Ransomware "DeepBlueMagic" im Umlauf ist. DeepBlueMagic verschlüsselt Serverpartitionen und Endgeräte mit Hilfe von legitimen Tools, wie z.B. Jeticos BestCrypt und Microsofts BitLocker. Die Ransomware wurde erstmals im August 2021 von Heimdal Security entdeckt. DeepBlueMagic wurde auch bereits genutzt, um Krankenhäuser anzugreifen. Der Angriffsvektor ist der Cyberabwehr bislang noch nicht bekannt, jedoch gibt es Hinweise auf die Ausnutzung der Schwachstellen CVE-2019-11510, CVE-2021-22893 oder CVE-2020-8260. Weiterhin liegen der Cyberabwehr keinerlei Hinweise auf Angriffe per DeepBlueMagic mit nachrichtendienstlichem Hintergrund vor.
Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit
Starke wirtschaft - starkes land
Richtige wirtschaftspolitische Leitlinien sind essentiell für die Standortqualität, für gute Perspektiven bei Unternehmenden wie deren Beschäftigte und damit Schlüssel für Wohlstand und Erfolg. Die bekannte Maxime „geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut“, trifft für den exportstarken Südweststandort mit seinen höchst innovativen wie erfolgreichen Betrieben in allen Größenklassen den Nagel auf den Kopf. Deshalb haben wir für die kommende 17. Legislaturperiode von 2021 bis 2026 zentrale Impulse zusammengetragen, die notwendig für zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik sind.
Unter dem Titel »Starke Wirtschaft – starkes Land« haben wir verschiedene Handlungsansätze in vier zentralen Säulen zusammengetragen, um den kommenden Herausforderungen eine klare Struktur zu geben. Diese wollen wir Ihnen hier vorstellen.