BWIHK

Willkommen beim BWIHk

Als Dachverband der IHKs in Baden-Württemberg ist der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) politisches Sprachrohr für ca. 650.000 Unternehmen im Land sowie konstruktiv-kritischer Begleiter der Landespolitik.

Wenn Sie Fragen zu unserer politischen Arbeit haben, dann freuen wir uns über Ihre

Transformation für KMU mit dem Bürgschaftsprogramm 'Invest EU'

Garantien von L-Bank und Europäischem Investitionsfonds sichern Investitionskredite von mehr als 61 Millionen Euro ab

InvestEU ist dafür gedacht, kleinen und mittleren Unternehmen dabei zu helfen, ihre digitale und nachhaltige Transformation zu finanzieren. Das neue Bürgschaftsprogramm der L-Bank steht baden-württembergischen Unternehmen ab sofort als Absicherung für neue Investitionskredite zur Verfügung. 

Die Bürgschaft beläuft sich auf maximal 70 Prozent des Darlehensbetrages, der auf 7,5 Millionen Euro begrenzt ist.
Ermöglicht wurde das neue Programm auch durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF). Als Partner der L-Bank hat er eine Rückbürgschaftsgarantie in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro übernommen und sichert seinerseits bis zu 70 Prozent der L-Bank-Verpflichtungen ab. Dabei hat die Partnerschaft der L-Bank mit dem Europäischen Investitionsfonds Tradition und wird nun mit dem neuen Programm fortgesetzt. Davon können nun sowohl etablierte kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg als auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer profitieren. Das Bürgschaftsprogramm InvestEU hat einen Bewilligungszeitraum von drei Jahren. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal zwölf Jahre.

Mehr Informationen finden Sie mit Klick rechts ins Fenster.

Land: Innovationsgutscheine BW vereinfacht,  mehr Geld für Transformation/Innovation von KMU & Sofortprogramm einzelhandel / Innenstadt

Innovationsgutscheine BW: Von 5 auf 3 Förderlinien vereinfacht

Das Wirtschaftsministerium BW hat die Förderung von Unternehmen über Innovationsgutscheine vereinfacht. So wurden 5 Gutscheinlinien auf insgesamt 3 Innovationsgutscheine zusammengeführt, das Förderspektrum bleibt erhalten. Neu sind quartalsweise Förderaufrufe bei den Gutscheinen Hightech BW und Start-up BW.

Anders als bisher, müssen Anträge über die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg gestellt werden.

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte für innovative Produkte, Produktionsmethoden oder Dienstleistungen.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • maximaler Zuschuss: 20.000 Euro.
  • Förderquote: bis zu 50 %
  • Bezuschusst werden die Kosten beauftragter externer FuE-Dienstleister.
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg mit max. 100 Mitarbeitern und einem Vorjahresumsatz von höchstens 20 Mio. Euro.
  • Pro Unternehmen kann einmal pro Kalenderjahr ein Gutschein beantragt werden.

Folgende Gutscheine gibt es jetzt:

  • Innovationsgutschein BW - für wissenschaftliche Tätigkeiten vor der eigentlichen Entwicklung, z. B. Machbarkeitsstudien, Material- und Designstudien, Recherchen (z. B. Technologien, Patente, Märkte) -> max. Zuschuss von 7.500 Euro
  • Innovationsgutschein Start-up BW - für junge Unternehmen (bis zu fünf Jahre nach ihrer Gründung) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro
  • Innovationsgutschein Hightech BW - für kleine und mittlere Unternehmen (die seit mindestens fünf Jahren bestehen) für die Entwicklung und Umsetzung besonders fortschrittlicher Ideen. Hier werden auch Kosten für Materialien gefördert. -> max. Zuschuss von 20.000 Euro

zur Antragstellung bei der L-Bank

Mehr GEld für Digitalisierung & Transformation des Mittelstands

L-Bank erhöht Tilgungszuschüsse im Darlehensprogramm Innovationsfinanzierung 4.0

Um der Transformation kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mehr Schwung zu verleihen, hat die Landeskreditbank die Förderbedingungen der Innovationsfinanzierung 4.0 verbessert. 

Tilgungszuschüsse mehr als verdoppelt

Konkret hat die L-Bank seit 15. Januar ihre angebotenen Tilgungszuschüsse für Innovationsdarlehen um jeweils 2 Prozentpunkte erhöht. Zusätzlich verbilligt die L-Bank auch die Darlehenszinsen. Adressaten dieser neuen Konditionen sind neben dem produzierenden Gewerbe auch Handels- und Dienstleistungsunternehmen. Sie sollen sich per verbesserter Förderbediungungen intensiver mit Transformation und neuen Geschäftsmodellen befassen können. Für Darlehen zur Einführung innovativer Geschäftsmodelle wurde der Tilgungszuschuss von 2 auf 4 % verdoppelt. Für die Förderzwecke ‚innovative Vorhaben‘ und ‚Digitalisierungsvorhaben‘ ist es sogar eine Verdreifachung von 1 auf 3 %.

Mehr zum Förderprogramm unter: www.l-bank.de/Innovationsfinanzierung-4.0

Hintergrund:

Die L-Bank bietet die Innovationsfinanzierung 4.0 gemeinsam mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, an. Unterstützt werden Vorhaben, die für die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in BW von besonderer Bedeutung sind: Innovationsvorhaben, Digitalisierungsvorhaben und Vorhaben innovativer Unternehmen sowie Geschäftsmodellinnovationen

Förderfähig sind grundsätzlich alle vorhabensbezogenen Aufwendungen für Investitionen und Betriebsmittel wie zum Beispiel Personalkosten, Kosten für externe Forschungs- und Entwicklungsaufträge oder Beratungsdienstleistungen und IT-Kosten. Adressaten des Programms sind vor allem KMU.

Fortsetzung vom Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt 

Das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus wird mit den Förderlinien „Veranstaltungen“ und „Stadtmarketing“ und mit leicht angepassten Konditionen fortgeführt und ist ab sofort wieder für eine Antragstellung geöffnet.

Auch 2025 wird das erfolgreiche Sofortprogramm 'Einzelhandel / Innenstadt' für Kommunen und innerstädtische Akteure angeboten. Bislang konnten damit vielfältig Einzelhandels- und Gewerbestrukturen in den Zentren bei (neuen) Events und Stadtmarketingkonzepten unterstützt werden. 

Wer-Wie-Was?

Im Rahmen der Förderlinie „Veranstaltungen“ sind Kommunen, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl, sowie City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungs-gesellschaften und Kultur-, Sport- und Heimatvereine antragsberechtigt. Gefördert wird die Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben. Es muss sich um zusätzliche bzw. neu gestaltete Events handeln. Das MfWAuT fördert 60 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 € – für eine eintägige Veranstaltung 30.000 €.

Für die Förderlinie „Stadtmarketing“ sind Kommunen, Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketingorganisationen, City-Initiativen sowie Handels- und Gewerbevereine antragsberechtigt. Förderfähig ist die Erstellung und/oder Umsetzung eines neuen oder wesentlich neu konzipierten Marketingkonzepts mit Schwerpunkt auf die Innenstadt bzw. das Ortszentrum, insbesondere Kommunikationsmaßnahmen und Kunden-/ Kaufkraftbindungskonzepte. Der Fördersatz beträgt 60 % – die maximale Zuschusshöhe 50.000 €.

Weitere Informationen und die Förderanträge finden Sie hier.

bwihk in der presse

Schwäbische Zeitung, 11.06.2025

Mit der Schwäbischen Zeitung sprach BWIHK-Präsident Dr. Jan Stefan Roell im Interview zu Fachkräften und Arbeit mit Blick auf die konjunkturelle Lage. 

Nach Roell brauche es wieder mehr von positiv besetztem Wettbewerb und Leistungsgedanken in Schule und Ausbildung sowie gleichsam Mehrarbeit Beschäftigter, um die Konunktur wieder anzuschieben. Hier sieht er Verbesserungsbedarf, denn er erkennt »bei den Belegschaften mittlerweile eine geringere Bereitschaft, viel zu arbeiten.« Problematisch sind für ihn zwei Punkte - einmal das deutsche Steuersystem, dass dazu beitrage, dass sich Mehrarbeit zum Teil gar nicht lohne und außerdem »hat generell die Leistungsbereitschaft abgenommen. Gerade bei den Jüngeren spüre ich viel weniger Freude an Leistung«.

Den kompletten Artikel: Debatte um Arbeitszeit - Zu wenig Arbeit, zu viel Urlaub [...] von Thomas Hagenbucher lesen Sie online auf Schwäbische.de mit Klick rechts ins Fenster "Schwäbische Online". 

Thema der Woche

Neue EU-Strategie soll Gründungsdynamik stärken und Wachstum beschleunigen

Unser Thema 26/`25, 16. Juni 2025 - Europas Start-ups sind die Zukunft. Sie treiben mit ihren Ideen ganze Branchen voran. Aber auf dem Weg von Gründung zu Wachstum stehen oft rechtliche und finanzielle Hürden. Mit einem neuen Maßnahmenpaket will die EU bessere Bedingungen schaffen, um gezielt Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Im Zentrum stehen unter anderem Bürokratieabbau und ein erleichterter Zugang zu Kapital.

Mehr zum Thema lesen Sie ausführlich mit einem Klick auf das Fenster "read more" rechts.

NEUE PUBLIKATIONEN und Informationen

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'Starke Wirtschaft - starkes Land': politische BWIHK-Impulse

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Weltoffenheit & Toleranz stehen für ‚Made in BW‘ – kein Platz für Rassismus & Fremdenfeindlichkeit!

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Zur Bedarfsermittlung

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BWIHK-Projekt im Rahmen des Bündniss „Verkehrswende in der Arbeitswelt“

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BWs Betriebe wappnen sich für Trump-ÄraIndustrie verlagert zunehmend Investitionen in die USA

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Südwest-Kojunktur - BWIHK-Präsident: „Leichte Trendwende heißt noch lange nicht Aufhellung – jetzt schnelle maßnahmen im Bund umsetzen.“

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BWIHK-Studie Bildungsrendite

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Neue Aufgabe: 'IHK-Koordinierungsstelle Gesamtverteidigung'

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Studie bestätigt: Meister gleichauf mit Akademikern 

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Gemeinsam #könnenlernen – Bundesweite Ausbildungskampagne

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BWIHK Stromstudie - Blick auf situation bis 2040 in BW

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Klimapfad-Studie: ziele zu erreichen ist Herkulesaufgabe für Südwest-Industrie

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27 % - IHK-Organisation setzt Zeichen für Erwerbstätige mit Migrationshintergrund

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News für Unternehmen

Neu: "Cybersicherheitscheck für KMU"

Mit dem „CyberSicherheitsCheck für KMU“ hat das Land ein interessantes Beratungsangebot für Cyber-Security in kleinen und mittleren Unternehmen gestartet. Das Coaching vor Ort im Betrieb führen geschulte Beraterinnen und Berater der Industrie- und Handelskammern durch.

Mehr an Digitalisierung heißt zugleich: Das Risiko von Cyberangriffen steigt exponenziell. Dem will das Land mit einem passgenauen Beratungsangebot für KMU entgegenwirken, das gemeinsam mit Experten der Cybersicherheitsagentur BW, dem Landeskriminalamt, der Hochschule Aalen und der IHK Ostwürttemberg entwickelt wurde. 

Ziel ist, das Unterstützungsangebot möglichst vielen Firmen im Land zugänglich zu machen.  Das Beratungsangebot konzentriert sich auf die wichtigsten Handlungsfelder der Cyber-Resilienz, die auf einschlägigen Standards des BSI basieren, und ist dabei gezielt auf die Bedarfe der KMU abgestimmt. Die IHKs haben mit ihren erfahrenen Beraterteams eine bedeutende Rolle in der Projektumsetzung.

Der Check dauert 60 Minuten und liefert jedem teilnehmenden Unternehmen eine ausführliche Auswertung mit passenden Handlungsempfehlungen. Mehr zum Check und zur Teilnahme hier.

 

Landingpage handel-bw.ermoeglicher.de bietet Einzelhandel Infos zu Finanzierungslösungen

Der Handelsverband BW, die Bürgschaftsbank BW und MBG BW haben die Landingpage handel-bw.ermoeglicher.de freigeschaltet, die EinzelhändlerInnen Finanzierungslösungen für unterschiedlichste Vorhaben bietet. Um zukunftsorientiert-notwendige Investionen mit dem passenden Förderprogramm finanzieren zu können, kommt die ERMÖGLICHER-Plattform ins Spiel - in direktem Kontakt mit Bürgschaftsbank und MBG erfolgt ein kostenfreier Finanzierungscheck inklusive Ausarbeitung eines möglichen Finanzierungsvorschlages mit Fördermitteln.

 

Kostenloser Online-Rechner - Was ist Ihr Unternehmen wert?

Bürgschaftsbanken bieten neues Tool für Mittelstand - kostenlose Indikation in Minuten mit KMU-Rechner

Fast 200.000 Unternehmensnachfolgen sollen in den nächsten Jahren in Deutschland umgesetzt werden - die größte Gruppe bildet der Mittelstand. Bevor eine Übergabe angebahnt werden kann, muss der Unternehmenswert berechnet werden - mitunter schwierig, da es dafür kein allgemeingültiges Verfahren gibt. So kommen mehrere parallel akzeptierte Berechnungsarten oftmals zu unterschiedlichen Firmenwerten. Dies liegt an der jeweils differenzierten Betrachtung und Gewichtung verschiedener Parameter. Eine erste wertvolle indikative Preiseinschätzung kann jetzt per einfach bedienbarem und kostenfreier Online-KMU-Rechner der Bürgschaftsbanken durchgeführt werden - und das schon innerhalb weniger Minuten. Für die kommenden konkretisierenden Schritte kann dann die jeweilige Bürgschaftsbank direkt vor Ort kontaktiert werden. Eine Übersicht finden Sie unter folgendem Link: https://vdb.ermoeglicher.de/mitglieder/

Initial gefördert wurde das Projekt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Träger des Projekts ist der Verein Unternehmensbewertung in Deutschland (UbiD) e. V. 

 

Studie zeigt bürokratische Belastung des Mittelstands beispielhaft auf

Deutsche Familienunternehmen leiden erhebllich unter der EU-Bürokratie. Die vergleichende Studie der Stiftung Familienunternehmen und des Normenkontrollrats BW zeigt dies am Beispiel der so genannten A1-Bescheinigung auf. Diese Bescheinigung muss ein Arbeitgeber beantragen, wenn er einen Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes EU-Land entsendet, und sei es auch nur für eine kurze Dienstreise. Damit wird dokumentiert, dass er oder sie im Heimatland sozialversichert ist. 

Das Verfahren belastet die Familienunternehmen erheblich. Dabei könnte es mit einfachen Maßnahmen viel effizienter gestaltet werden, so das Ergebnis. Die Studie wurde erstellt vom Centres for European Policy Network und der Prognos AG.

Mehr zur Studie finden Sie hier.

 

Infos zur Forschungsförderung für Betriebe kompakt & Übersichtlich in Flyer

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in Kürze rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen kompakt zusammengestellt. Schauen Sie gleich mal rein, um die optimale Förderung für Ihr Innovationsvorhaben zu finden.  

 

Rechtstipp: Unfall im Homeoffice: wer haftet eigentlich?

Grundsätzlich sind Unfälle, die im Home-Office passieren, laut Rechtsexperten nur durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. So ist die Fahrt vom Home-Office beispielsweise zu einer externen Besprechung genauso versichert, wie der Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz - egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist. Sogar ein Wegeunfall kann zu Hause versichert sein. In einem konkreten Fall stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als innerhäuslichen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 28/17).

Wer im Home-Office auf Toilette geht, ist bei einem Unfall dagegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In einem konkreten Fall war ein Mann auf dem Rückweg vom heimischen WC an den Arbeitsplatz gestürzt. Er wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen, scheiterte aber vor Gericht (Sozialgericht München Az.: S 40 U 227/18). Wer sich während der Arbeit im Home-Office beispielsweise aus seiner Küche ein Glas Wasser holt und dabei ausrutscht und verletzt, ist ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn ein Getränk zu holen, ist reine Privatsache (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 2/15 R). Hier schützt nur eine private Unfallversicherung.

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Wieder Warnmeldungen vor aktuellen pHISHING-vERSUCHEN MIT VERMEINTLICHEN ihk-mAILS

Erneut falsche IHK-Mails im Umlauf! Erhalten sie so eine Mail, antworten Sie bitte unter keinen Umständen und löschen sofort: 

...wir haben Sie bereits zu Beginn dieses Jahres sowohl per Post als auch per E-Mail kontaktiert, um Sie daran zu erinnern, die Daten Ihres Unternehmens bei der lndustrie- und HandeIskammer (lHK) zu aktualisieren. Leider haben wir bislang keine Rückmeldung von Ihnen erhalten.

Dies ist nun Ihre letzte Aufforderung.

Damit eine reibungslose Verwaltung und korrekte Kommunikation sichergestellt werden kann, ist es entscheidend, dass Ihre Unternehmensdaten vollständig und aktuell sind.

Trotz mehrfacher Erinnerung fehlen uns weiterhin die aktualisierten Informationen. Daher bitten wir Sie hiermit letztmalig und mit Nachdruck, die Aktualisierung vorzunehmen.

⚠️ Bitte aktualisieren Sie Ihre Daten innerhalb von 24 Stunden.

👉 Link zur Aktualisierungsseite

Was passiert, wenn Sie nicht reagieren?

Sollten wir innerhalb der nächsten 24 Stunden keine aktualisierten Daten von Ihnen erhalten, kann dies zu Einschränkungen in unseren Dienstleistungen sowie zu weiteren administrativen Maßnahmen führen.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sofort zu handeln, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

Handeln Sie jetzt — sichern Sie die korrekte Verwaltung Ihres Unternehmens!

Mit freundlichen Grüßen, lndustrie- und HandeIskammer (lHK)...

Übrigens: Unter folgendem Link zur DIHK in Berlin finden Sie ständig aktualisierte Hinweise um über betrügerische Mails mit vermeintlichem IHK-Bezug auf dem Laufenden zu sein! Bitte schauen Sie dort regelmäßig rein.

 

Behörden & Kontakstellen - Immer neueste Cyber-Infos bekommen

Immer neueste Informationen zur Sicherheit beim Wirtschaftsschutz und der Cyberabwehr bietet das Landesamt für Verfassungsschutz.

Mit Klick rechts ins Fenster „Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit“ oder hierfinden Sie die aktuellen Ausgaben der „Informationen zur Sicherheit“.

 

LKA BW mit Webpage zu ständig aktualisierten Sicherheitshinweisen

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat die neue Rubrik „Sicherheitshinweise“ eingeführt, um Unternehmen fortlaufend über aktuelle Entwicklungen und digitale Bedrohungen informiert zu halten. Sie finden hier regelmäßig neue Beiträge zu allen Cyberthemen mit nachrichtendienstlichem Hintergrund und IT-Gefährdungen für Betriebe. Hier geht es zur Seite.

 

Warnung für unternehmen im Handel - Betrügerische E-Mail-Bestellung: Zwischenhändler

Das LKA BW informiert über seine Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) zu einer Betrugsvariante im E-Mail-Verkehr. Die Täter täuschen dabei die Identität tatsächlich existierender und namhafter Firmen vor und kontaktieren Unternehmen bezüglich vermeintlicher Wahrenbestellungen, die nicht Teil des regulären Sortiments als Lagerware sind, wobei die benutzten E-Mail-Adressen und Webseiten denen der vorgetäuschten Unternehmen zum
Verwechseln ähneln. Die Betrüger verbergen sich dabei sowohl hinter dem vorgetäuschten anfragenden Kunden als auch hinter dem angeblichen Lieferanten bzw. Zwischenhändler.

Hier gibt es mehr Informationen zum Verfahren und dessen Ablauf - bitte informieren Sie sich zum Prozess, damit Sie das Verfahren kennen und nicht zum Betrugsopfer werden.

 

Achtung: Schwachstelle in weit verbreiteter Software-Bibliothek mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko! 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt gemeinsam mit dem LKA BW eindringlich vor einer IT-Schwachstelle für Cyberangriffe mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko.

Betroffen sind Java-Anwendungen, die eine weit verbreitete Protokollbibliothek mit der Bezeichnung "Log4j" verwenden. Anwendungen dieser Art werden in vielen Produkten genutzt (bspw. Apache-Server, Amazon/AWS, VMware, PulseSecure, ElasticSearch, IBM Qradar SIEM, Palo Alto Networks und andere). Die Schwachstelle ermöglicht es Angreifern, über eine manipulierte Zeichenfolge einen beliebigen Code auf einem Zielsystem auszuführen. Öffentliche Quellen weisen auf breitflächiges Scannen nach verwundbaren Systemen hin. Erste erfolgreiche Angriffe seien dokumentiert und auch medial wird breit vor der Problematik gewarnt. Die betroffene Java-Bibliothek kann auch in Softwareprodukten enthalten sein, ohne dass die konkrete Verwendung von "Log4j" im Einzelnen bekannt ist. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA BW empfiehlt dringend die Prüfung der Informationen des BSI. Bitte verfolgen Sie die Meldungen des BSI in Hinblick auf die weitere Lageentwicklung aufmerksam. Mehr Infos finden Sie hier und mit Klick rechts auf das Fenster "LKA Warnmeldung".

Wirtschaftsschutz und Cybersicherheit

Starke wirtschaft - starkes land

Richtige wirtschaftspolitische Leitlinien sind essentiell für die Standortqualität, für gute Perspektiven bei Unternehmenden wie deren Beschäftigte und damit Schlüssel für Wohlstand und Erfolg. Die bekannte Maxime „geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut“, trifft für den exportstarken Südweststandort mit seinen höchst innovativen wie erfolgreichen Betrieben in allen Größenklassen den Nagel auf den Kopf. Deshalb haben wir für die kommende 17. Legislaturperiode von 2021 bis 2026 zentrale Impulse zusammengetragen, die notwendig für zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik sind.

Unter dem Titel »Starke Wirtschaft – starkes Land« haben wir verschiedene Handlungsansätze in vier zentralen Säulen zusammengetragen, um den kommenden Herausforderungen eine klare Struktur zu geben. Diese wollen wir Ihnen hier vorstellen.