BWIHK

Willkommen beim BWIHk

Als Dachverband der IHKs in Baden-Württemberg ist der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) politisches Sprachrohr für ca. 650.000 Unternehmen im Land sowie konstruktiv-kritischer Begleiter der Landespolitik.

Wenn Sie Fragen zu unserer politischen Arbeit haben, dann freuen wir uns über Ihre

krise-Krieg | Russland-ukraine

Zentrale Info-Seite der DIHK mit fortlaufend aktuellen Infos rund um den Konflikt und dessen Auswirkungen

Der brutale Angriffskrieg Russlands in der Ukraine hat nachhaltig Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und ihre Beschäftigten – sowohl in den direkt betroffenen Regionen wie in Deutschland. Worauf müssen sich deutsche Unternehmen weiter einstellen? Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin hat eine zentrale Landing-Page mit wichtigen Infos geschaltet, damit Unternehmende direkt orientieren können, wenn Sie jetzt Fragen oder Probleme haben.

Aktuelle Meldungen für Unternehmen, Wirtschaft und andere Interessierte werden darüber hinaus in diesem Dossier veröffentlicht.

Mit Klick rechts auf das Fenster "Zur Landing-Page der DIHK" kommen Sie direkt auf die Seite.

#WirtschaftHilft

Weiter packen die Unternehmen in zahlreichen Initiativen mit an, die Ukraine und die Geflüchteten nach Kräften zu unterstützen. Die Homepage wirtschafthilft.info gibt einen Überblick dazu.

Land: Förderprogramme für den Mittelstand

Förderprogramm ENergie von L-Bank und der Bürgschaftsbank BW für den Mittelstand

Die Förderbanken des Landes haben ihr Angebot für den Mittelstand ergänzt: 

Krisenberatung Energiekostenentlastung seit 1. Dezember 2022

Was wird gefördert:

Die Krisenberatung Energiekostenentlastung unterstützt Unternehmen mit bis zu vier kostenfreien Beratungstagen bei einer ersten Bestandsaufnahme und Liquiditätsplanung sowie bei der Entwicklung eines Maßnahmenplans zur Krisenbewältigung und Umsetzungsbegleitung im Kontext der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und der enormen Energiekostenbelastung.

Beratungsthemen können dabei u.a. die Unterstützung bei der Beschaffung kurzfristig verfügbarer Liquidität in Zusammenarbeit mit L-Bank, Bürgschaftsbank und Hausbank, die Vorbereitung und Begleitung von Bankgesprächen, die Reduktion der Anfälligkeit gegenüber Energiepreisschwankungen, die Identifikation von Ansätzen zur Weitergabe der höheren Energiekosten an Kunden sowie Energieeffizienzmaßnahmen mit betriebswirtschaftlichem Fokus sein.

Wer wird gefördert:

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Soloselbstständige aus Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Hotel- und Gastgewerbe sowie Angehörige der Freien Berufe in Baden-Württemberg mit bis 250 Beschäftigten.

Wie wird gefördert:

Es stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage je Beratungsfall zur Verfügung. Die Unternehmen müssen lediglich die Umsatzsteuer tragen.

An einer Krisenberatung interessierte Unternehmen können sich direkt an einen der vier branchenorientierten Beratungsdienste wenden. Im Rahmen eines Erstgesprächs werden die Fördervoraussetzungen abgeklärt, die Beratungsbedarfe analysiert und ein entsprechend geeigneter Krisenexperte vermittelt.

Weitere Informationen:

  • Industrie, Dienstleistungen, Freie Berufe:                                     RKW Baden-Württemberg, www.rkw-bw.de
  • Handwerk:                                                                                     BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand, www.bwhm-beratung.de
  • Gastgewerbe:                                                                               DEHOGA Beratung Baden-Württemberg, www.dehogabw.de/dehoga/dehoga-beratung.html
  • Handel:                                                                                           UBH Unternehmensberatung Handel, www.foerdermittel-handel.de

bwihk in der presse

dpa südwest, 20.04.2023

Der dpa Südwest sagte BWIHK-Präsident Christian O. Erbe (20. April) zur im Landtag diskutierten Abschaffung von Studiengebühren für ausländische Studierende:

»Die Erhebung von Studiengebühren ist ein aus der Zeit gefallenes Instrument. Bei der Fachkräftesicherung gilt es, jeden Stein umzudrehen - jede Maßnahme zählt!«

Mit einem Klick auf das Fenster rechts kommen Sie zum Online-Angebot der Stuttgarter Nachrichten.

Thema der Woche

Das EU-Mercosur-Abkommen – Gamechanger für die Lieferkettendiversifizierung in Lateinamerika

Unser Thema 20/2023, 25. Mai 2023 - Seit den 90er-Jahren beraten die EU und der Mercosur über ein umfassendes Handelsabkommen. Seit 2019 ist es ausverhandelt, bis heute aber noch nicht ratifiziert. Dabei böte es gerade der deutschen Wirtschaft wichtige Wachstumsimpulse und Ansätze für die Diversifizierung von Lieferketten.
 

Mehr zum Thema lesen Sie ausführlich mit einem Klick auf das Fenster "read more" rechts. Auch auf unserem Twitter-Kanal finden Sie dazu fortlaufend Postings.

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NEUE PUBLIKATIONEN und Informationen

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'Starke Wirtschaft - starkes Land': politische BWIHK-Impulse

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"kein Selbstläufer - ermutige Unternehmen, jetzt eigene Wasserstoff-Bedarfe  im Rahmen unserer Kampagne zu Melden"

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IHKs fordern konsequenten Ausbau der Wasserstraßen

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10 Tempo-Thesen für Deutschland

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BWIHK-Studie Bildungsrendite

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Studie bestätigt: Meister gleichauf mit Akademikern 

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Gemeinsam #könnenlernen – IHKs und Betriebe starten bundesweite Ausbildungskampagne

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Konjunktur: BW entkommt der Rezession - aber: "Den Betrieben fehlt der Rückenwind" (Erbe)

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BWIHK-Website ist klimaneutral

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News für Unternehmen

Umweltministerium BW veröffentlicht überarbeiteten Leitfaden

Update von Leitfaden zur Umsetzung der
Mehrwegangebotspflicht für Letztverbraucher

Die Mehrwegangebotspflicht erfasst zahlreiche IHK-Betriebe - hier auf dem Laufenden zu bleiben, ist nicht ganz einfach. Denn die gesetztlichen Regelungen dazu werden fortlaufend angepasst. So haben sich mittlerweile in einigen Detailfragen Änderungen ergeben, die nun in einem Merkblatt-Update erfasst worden sind. Betroffene Unternehmen sollten sich den Leitfaden hier einmal genauer ansehen.

 

Digitalisierungsprämie Plus Baden-Württemberg

Neue Förderkonditionen 

Mit der Digitalisierungsprämie Plus unterstützt das Land BW konkrete Projekte zur Einführung neuer digitaler Lösungen sowie zur Verbesserung der IT-Sicherheit in kleinen und mittleren Unternehmen. Gefördert wird vor allem die Einführung neuer digitaler Systeme der Informations- und Kommunikationstechnik für Produkte, Dienstleistungen, Prozesse, Verbesserung der IKT-Sicherheit sowie KI-Anwendungen.

Die Digitalisierungsprämie Plus steht weiterhin als reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung. Unterstützt werden jetzt bei der Zuschussvariante Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 5.000 Euro und 25.000 Euro, bei der Darlehnsvariante Projekte mit einem Kostenvorlumen zwischen 5.000 Euro und 100.000 Euro.

Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.

 

Neue Studie zeigt bürokratische Belastung des Mittelstands beispielhaft auf

Deutsche Familienunternehmen leiden erhebllich unter der EU-Bürokratie. Die neue vergleichende Studie der Stiftung Familienunternehmen und des Normenkontrollrats BW zeigt dies am Beispiel der so genannten A1-Bescheinigung auf. Diese Bescheinigung muss ein Arbeitgeber beantragen, wenn er einen Arbeitnehmer vorübergehend in ein anderes EU-Land entsendet, und sei es auch nur für eine kurze Dienstreise. Damit wird dokumentiert, dass er oder sie im Heimatland sozialversichert ist. 

Das Verfahren belastet die Familienunternehmen erheblich. Dabei könnte es mit einfachen Maßnahmen viel effizienter gestaltet werden, so das Ergebnis. Die Studie wurde erstellt vom Centres for European Policy Network und der Prognos AG.

Mehr zur Studie finden Sie hier.

 

Bund und Länder weiten Mittelstandsförderung mit Bürgschaftsbanken erheblich aus

Um kleine und mittlere Betriebe bei den anstehenden Aufgaben und der erforderlichen Finanzierung angemessen zu unterstützen, stärken der Bund und die Länder ab 2023 die Fördermöglichkeiten über die Bürgschaftsbanken und Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften. 

„Die Erhöhung und Verbesserung der Bürgschaften und der Beteiligungsfinanzierung dient der stärkeren Unterstützung von Transformationsvorhaben, für die höhere Finanzierungsvolumina benötigt werden als in der Vergangenheit. Zudem steigt seit Jahren der Kapitalbedarf der für den Strukturwandel besonders wichtigen Unternehmensnachfolgen. Deshalb sind das sehr wichtige Maßnahmen“, erläutert Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und Beauftragter der Bundesregierung für Mittelstand.

Bürgschaften von bis zu 2 Millionen Euro möglich
Bürgschaftsbanken können für Kredit- und Leasingnehmer ab dem 1. Januar 2023 Bürgschaften von bis zu zwei Millionen Euro übernehmen. Bisher lag die Grenze bei 1,25 Millionen Euro. Parallel dazu können die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften dann i.d.R. mit bis zu 1,5 Millionen Beteiligungskapital statt bisher einer Million Euro unterstützen. Neben der deutlichen Erhöhung der Bürgschafts- und Beteiligungsobergrenze wurden einige Erleichterungen vereinbart, die zu mehr Effizienz und schnelleren Entscheidungen führen.

„Die Bürgschaftsbanken ermöglichen als Selbsthilfeorganisationen der Wirtschaft kleinen und mittleren Unternehmen im Land die Bewältigung herausfordernder Veränderungsprozesse durch Zugang zu passgenauen Finanzierungen. Mit der deutlichen Ausweitung der Obergrenzen haben die Unternehmen nun Planungssicherheit, dass Finanzierungen auch bei größeren Vorhabensummen durch die Förderinstrumente Bürgschaften und Beteiligungskapital gestemmt werden können“, so Guy Selbherr, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken.

Durch die Verbesserung der Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen unterstützen Bund und Länder in Zusammenarbeit mit den Bürgschaftsbanken mittelständische Unternehmen bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen und fördern die Transformation der Wirtschaft.

Hintergrund zu den Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen von Bund und Ländern
Das Bürgschaftsinstrument hat seit Anfang der 50er-Jahre des letzten Jahrhunderts einen wichtigen Beitrag zum Aufbau eines starken Mittelstands in Deutschland geleistet. Alle fünf Jahre werden die Rahmenbedingungen der entsprechenden Verträge zwischen Bund, Ländern und Bürgschaftsbanken neu ausgearbeitet. Mit den für die kommende Förderperiode vom 1.1.2023 bis 31.12.2027 geltenden Rückbürgschafts- und Rückgarantieerklärungen ist eine gute Grundlage geschaffen worden, um die mittelständische Wirtschaft und die dort Beschäftigten bestmöglich zu unterstützen.

Grenzverkehr

Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf 

Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht.

Mehr Infos zum Thema finden Sie hier.

Geschäftsreisen nach GB

britische Regierung veröffentlicht Informationen für Einreise und Einwanderung ins Vereinte Königreich 

Seit dem Brexit hat sich für Warentransporte, Aufenthalte und Reisen einiges geändert. Die Regierung Großbritanniens hat nun umfassende Information veröffentlicht, die für Unternehmer:innen und deren Mitarbeiter Orientierung geben:

 

Infos zur Forschungsförderung für Betriebe kompakt & Übersichtlich in neuem Flyer

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage hat das Wichtigste in Kürze rund um die steuerliche Forschungsförderung für Unternehmen zusammengestellt. Schauen Sie gleich mal rein, um die optimale Förderung für Ihr Innovationsvorhaben zu finden.  

 

Rechtstipp: Unfall im Homeoffice: wer haftet eigentlich?

Grundsätzlich sind Unfälle, die im Home-Office passieren, laut Rechtsexperten nur durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, wenn die Tätigkeit direkt in Verbindung mit der Arbeit steht. So ist die Fahrt vom Home-Office beispielsweise zu einer externen Besprechung genauso versichert, wie der Weg innerhalb der Wohnung zum Arbeitsplatz - egal, ob dies der Küchentisch oder ein separates Arbeitszimmer ist. Sogar ein Wegeunfall kann zu Hause versichert sein. In einem konkreten Fall stürzte eine Frau zu Hause auf einer Treppe, während sie mit ihrem Chef dienstlich telefonierte. Da sie während des Telefonats sogar Laptop und Unterlagen bei sich trug, werteten die Richter den Unfall eindeutig als innerhäuslichen Arbeitsunfall, für den die gesetzliche Unfallversicherung einspringen musste (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 28/17).

Wer im Home-Office auf Toilette geht, ist bei einem Unfall dagegen nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. In einem konkreten Fall war ein Mann auf dem Rückweg vom heimischen WC an den Arbeitsplatz gestürzt. Er wollte dies als Arbeitsunfall geltend machen, scheiterte aber vor Gericht (Sozialgericht München Az.: S 40 U 227/18). Wer sich während der Arbeit im Home-Office beispielsweise aus seiner Küche ein Glas Wasser holt und dabei ausrutscht und verletzt, ist ebenfalls nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Denn ein Getränk zu holen, ist reine Privatsache (Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 2/15 R). Hier schützt nur eine private Unfallversicherung.

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Neue Webpage mit ständig aktuellen Sicherheitshinweisen des LKA Baden-Württemberg

Das Landesamt für Verfassungsschutz hat auf der Homepage die neue Rubrik „Sicherheitshinweise“ eingeführt. Die Seite informiert Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Bedrohungen in der digitalen Welt. Ab sofort finden Sie hier regelmäßig Beiträge zu aktuellen Cyberthemen mit nachrichtendienstlichem Hintergrund und IT-Gefährdungen für Unternehmen. Hier geht es zur Seite.

 

WIRTSCHAFTSSCHUTZ - Neues Informationsblatt:
„Schutz vor Sabotage“

Kritische Infrastrukturen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Politik, Verwaltung – viele Lebensbereiche können Ziele von Sabotage sein. Auch in Baden-Württemberg sind Sabotageakte möglich, insbesondere durch Täter in staatlichem Auftrag aus dem Ausland, aber auch durch Extremisten. Mit unterschiedlichen Schutzmaßnahmen möchte der Verfassungsschutz Baden-Württemberg die Abwehr dieser Gefahr unterstützen. Zum Infoblatt geht es hier

 

Warnung: Neue Masche zum Datenklau

Betrüger täuschen IHK-Hintergrund und angebliche Steuerrückzahlung vor

Die IHK-Organisation warnt vor einer neuen Betrugsmasche zum Datenklau bei Unternehmen. Dabei werden die Betriebe per Mail von der angeblichen „Bundeszahlstelle“ mit der Abkürzung „BZSt“ aufgefordert, ihre Firmendaten über einen Link weiterzugeben beziehungsweise „zu aktualisieren“, wie es in der Mail heißt. Die Daten würden dann angeblich bei der zuständigen IHK „geprüft“, heißt es in den gefälschten Mails. Nach dieser Prüfung würde den Unternehmen eine angebliche Steuerrückzahlung überwiesen.

Wir weisen klar darauf hin, dass die IHKs keinerlei derartige Überprüfungen vornehmen. Deshalb sollten betroffene Unternehmen nicht auf diese Mails eingehen und keineswegs auf den Link klicken oder gar Daten übermitteln. Es handelt sich vermutlich um eine neue Methode, an Unternehmensdaten inklusive Kontoverbindungen zu kommen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass über das Anklicken des Links Schadsoftware verbreitet wird.

 

BSI Warnt vor Verwendung von Kaspersky-virenschutz

Risiko russischer Cyberangriffe gegeben - Software könnte als Einfallstor genutzt werden 
Um das Risiko russischer
Cyberangriffe in Deutschland zu reduzieren, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor der Verwendung von Virenschutz-Software
des russischen Herstellers Kaspersky. Die Software dieses Anbieters sollte durch alternative Produkte ersetzt werden, rät das BSI in einer eigenen Mitteilung. Dort heißt es, das Vorgehen des Militärs und der Nachrichtendienste
Russlands sowie ”die im Zuge des aktuellen kriegerischen Konflikts von russischer Seite ausgesprochenen
Drohungen gegen die EU, die Nato und die Bundesrepublik Deutschland sind mit einem erheblichen
Risiko eines erfolgreichen IT-Angriffs verbunden”.
Ein russischer IT-Hersteller könne in einer solchen Situation entweder selbst offensive Operationen durchführen oder gegen seinen Willen zum Angriff auf bestimmte Systeme gezwungen werden. Ein solcher Hersteller könne womöglich auch selbst als Opfer einer Cyberattacke ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden, warnt das BSI.

 

Cyberangriffskampagne gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen 

Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen Erkenntnisse über eine anhaltende Cyberspionagekampagne durch die Cyberangriffsgruppierung APT27 unter Einsatz der Schadsoftwarevariante HYPERBRO gegen deutsche Wirtschaftsunternehmen vor.

Mehr dazu lesen Sie hier.

 

Dringende IT-Warnmeldung: Schwachstelle in weit verbreiteter Software-Bibliothek mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko! 

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt gemeinsam mit dem LKA BW eindringlich vor einer neuen IT-Schwachstelle für Cyberangriffe mit höchstmöglichem Gefährdungsrisiko.

Betroffen sind Java-Anwendungen, die eine weit verbreitete Protokollbibliothek mit der Bezeichnung "Log4j" verwenden. Anwendungen dieser Art werden in vielen Produkten genutzt (bspw. Apache-Server, Amazon/AWS, VMware, PulseSecure, ElasticSearch, IBM Qradar SIEM, Palo Alto Networks und andere). Die Schwachstelle ermöglicht es Angreifern, über eine manipulierte Zeichenfolge einen beliebigen Code auf einem Zielsystem auszuführen. Öffentliche Quellen weisen auf breitflächiges Scannen nach verwundbaren Systemen hin. Erste erfolgreiche Angriffe seien dokumentiert und auch medial wird breit vor der Problematik gewarnt. Die betroffene Java-Bibliothek kann auch in Softwareprodukten enthalten sein, ohne dass die konkrete Verwendung von "Log4j" im Einzelnen bekannt ist. Die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) des LKA BW empfiehlt dringend die Prüfung der Informationen des BSI. Bitte verfolgen Sie die Meldungen des BSI in Hinblick auf die weitere Lageentwicklung aufmerksam. Mehr Infos finden Sie hier und mit Klick rechts auf das Fenster "LKA Warnmeldung".

 

Cybercrime:

Neue LKA-Warnmeldung

Neuartige  Ransomware  namens DeepBlueMagic im Umlauf
Die Cyberabwehr BW hat Kenntnis, dass die neuartige Ransomware  "DeepBlueMagic" im Umlauf ist. DeepBlueMagic verschlüsselt Serverpartitionen und Endgeräte mit Hilfe von legitimen Tools, wie z.B. Jeticos BestCrypt und Microsofts BitLocker. Die Ransomware wurde erstmals im August 2021 von Heimdal Security entdeckt. DeepBlueMagic wurde auch bereits genutzt, um Krankenhäuser anzugreifen. Der Angriffsvektor ist der Cyberabwehr bislang noch nicht bekannt, jedoch gibt es Hinweise auf die Ausnutzung der Schwachstellen CVE-2019-11510, CVE-2021-22893  oder  CVE-2020-8260. Weiterhin liegen der Cyberabwehr keinerlei Hinweise auf Angriffe per DeepBlueMagic mit nachrichtendienstlichem Hintergrund vor.

Warnmeldung schädliche Mailanhänge

Starke wirtschaft - starkes land

Richtige wirtschaftspolitische Leitlinien sind essentiell für die Standortqualität, für gute Perspektiven bei Unternehmenden wie deren Beschäftigte und damit Schlüssel für Wohlstand und Erfolg. Die bekannte Maxime „geht es der Wirtschaft gut, geht es den Menschen gut“, trifft für den exportstarken Südweststandort mit seinen höchst innovativen wie erfolgreichen Betrieben in allen Größenklassen den Nagel auf den Kopf. Deshalb haben wir für die kommende 17. Legislaturperiode von 2021 bis 2026 zentrale Impulse zusammengetragen, die notwendig für zukunftsgerichtete Wirtschaftspolitik sind.

Unter dem Titel »Starke Wirtschaft – starkes Land« haben wir verschiedene Handlungsansätze in vier zentralen Säulen zusammengetragen, um den kommenden Herausforderungen eine klare Struktur zu geben. Diese wollen wir Ihnen hier vorstellen.