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BWIHK-Vize Claus Paal: gute Nachricht für die Betriebe – Land nimmt Bü-rokratiebelastung ernst

PRESSEINFORMATION 69 | 2024 – 01. Oktober 2024

Zur Meldung: Kretschmann lenkt beim Gleichbehandlungsgesetz ein

„Die Meldung, dass Ministerpräsident Kretschmann das geplante Gleichbehandlungsgesetz auf Eis legen will, ist eine gute Nachricht für unsere Mitgliedsbetriebe. Wir freuen uns, dass die Stimme der Wirtschaft, aber auch des Normenkontrollrats gehört wurde. Beide Seiten hatten massive Kritik an dem Gesetz geübt und eine neue Bürokratieflut befürchtet“, sagt BWIHK-Vizepräsident Claus Paal. Er ist auch Präsident der IHK Region Stuttgart, die im BWIHK federführend für Recht und Steuern eine Stellungnahme zum geplanten Gesetz abgegeben hat. „Das Gesetz hätte Prozesse weiter verlangsamt und die ohnehin schon stark überlasteten Behörden durch neue Anforderungen irgendwann lahmgelegt.“

Bereits jetzt seien Behörden und Verwaltung durch das Grundgesetz zur Gleichbehandlung von unterschiedlichen Personen verpflichtet. Bislang müsse ein Diskriminierungsvorwurf allerdings ausreichend begründet werden, durch das neue Gesetz hätte jeder Anfangsverdacht von Behördenseite widerlegt werden müssen. „Das wäre in der Praxis nicht umsetzbar“, erklärt Paal und ergänzt: „Für unsere Mitgliedsunternehmen wäre das eine weitere massive Hürde, denn sie warten viel zu lange auf behördliche Entscheidungen. Dieses Gesetz hätte alle vermeintlichen Bemühungen der Landesregierung beim Bürokratieabbau konterkariert und würde den ohnehin aktuell über die Maßen belasteten Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg weiter schwächen. Jetzt kann die Landesregierung zeigen, dass sie es mit dem Bürokratieabbau wirklich ernst meint.“

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Cybersicherheit als Schlüssel zur erfolgreichen Digitalisierung

Unser ThemA 38/2024, 26.09.2024

Angesichts der stetig wachsenden Bedrohungen durch Cyberkriminalität ist es für Unternehmen aller Größenklassen essenziell, sich mit den Risiken zu beschäftigen, denen sie in einer digitalisierten und vernetzten Welt ausgesetzt sind. Entsprechende gesetzliche Anforderungen erhöhen die Aufmerksamkeit für das Thema Cybersicherheit, das die DIHK jetzt auch in einer neuen Kampagne behandelt.
  

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Bürokratieentlastungsgesetz IV: Unternehmen erwarten Kehrtwende – BWIHK-Vize Paal: Knapp 1 Milliarde Euro Entlastung sind zu wenig

PRESSEINFORMATION 68 | 2024 – 20. September 2024

„Wenn die jährlich von der Wirtschaft aufgebrachten Kosten für bürokratische Pflichten laut Bundesregierung bei rund 67 Milliarden Euro liegen, die Bürokratieentlastungsgesetze eins bis vier aber nur rund drei Milliarden Entlastung bringen, dann liegt die Antwort auf der Hand: Das ist eindeutig zu wenig“, sagt BWIHK-Vize Claus Paal. Zumal die Bürokratiekosten in den vergangenen beiden Jahren nochmals um jeweils eine Milliarde Euro gestiegen seien. „Wir brauchen jetzt eine Kehrtwende und einen Befreiungsschlag, die wirtschaftliche Lage der Betriebe lässt keine Zeit mehr für die kleinen Schritte.“ Das heute im Bundestag verabschiedete Bürokratieentlastungsgesetz IV mit einem Entlastungsvolumen von rund 944 Millionen Euro könne daher nicht das letzte Wort sein, eine umfassende Entlastung müsse umgehend folgen.

Sechs von zehn Unternehmen schätzen nach einer aktuellen IHK-Umfrage, dass sie ihre Wertschöpfung um mindestens zehn Prozent steigern könnten, wenn sie von unnötiger Bürokratie entlastet würden. „Statt den Innovationsgeist zu fördern, wird das Land der Tüftler und Erfinder durch immer mehr Verwaltungsauflagen abseits des eigentlichen Unternehmensgeschäfts ausgebremst. Die ständig wachsenden Dokumentationspflichten sind zu einem innovations- und wachstumshemmenden Standortfaktor geworden. Worauf wartet die Politik noch? Wir brauchen dringend eine spürbare Entlastung und eine deutliche Beschleunigung von Verwaltungsverfahren“, fordert Paal. 

Für den BWIHK-Vizepräsidenten besteht beim Bürokratieentlastungsgesetz noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. So müssten beispielsweise Statistikpflichten der Unternehmen noch konsequenter auf digitale und automatisierte Meldungen ausgerichtet werden. Auch die Pflicht zu Schriftformen müsste deutlich eingeschränkt und elektronische Formen bevorzugt werden. „Wir überweisen bereits viele tausend Euro mittels Online-Banking. Es ist völlig unverständlich, warum das bei anderen Vorgängen nicht möglich sein soll“, ärgert sich Paal.

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