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Unternehmen entlasten, Impulse für Innovation und Wachstum setzen – Südwest-Kammern appellieren an Ministerpräsidenten, den Weg für das Wachstumschancengesetz freizumachen 

PRESSEINFOrmation 15/2024 | Stuttgart, 20. Februar 2024

Das im Bundestag beschlossene Wachstumschancengesetz sieht wichtige Entlastungen für die krisengeprüften deutschen Unternehmen vor – darunter Steuererleichterungen, Verbesserungen bei den Abschreibungen und Prämien für Investitionen in die Energieeffizienz. Der BWIHK appelliert an die Ministerpräsidenten der Länder, das Gesetz in der entscheidenden Sitzung des Vermittlungsausschusses am Mittwoch, 21. Februar, möglichst ohne Abstriche passieren zu lassen.

Erleichterungen dringend notwendig

„Die Wirtschaft hat keine Zeit mehr“, sagt Claus Paal, BWIHK-Vizepräsident und Präsident der für Konjunkturfragen zuständigen IHK Region Stuttgart. „In der aktuellen Situation müssen die Unternehmen dringend entlastet werden, um wettbewerbsfähig zu bleiben, beziehungsweise ihre Wettbewerbsfähigkeit wiederzuerlangen." [...]

„Springen Sie über Ihren Schatten“

Nach Informationen aus den Vorbesprechungen zum Vermittlungsausschuss könnte die Summe am Ende deutlich niedriger liegen als zunächst beschlossen. BWIHK-Vizepräsident Paal zeigt sich über diese Aussicht äußerst besorgt und appelliert an die Ministerpräsidenten: „Springen Sie über Ihren Schatten und sorgen Sie im Interesse der Wirtschaft für einen kräftigen Impuls zu Gunsten von Innovation und Wachstum!“ Das Gesetz dürfe keineswegs bis zur Bedeutungslosigkeit zusammengestutzt werden, so Paal. „Die im ursprünglichen Entwurf vorgesehenen positiven Maßnahmen – wie die Prämie für klimafreundliche Investitionen, erleichterte Abschreibungsbedingungen und Verbesserungen bei Verlustverrechnung sowie bei der steuerlichen Forschungsförderung dürfen nicht verpuffen. Sie können Elemente eines dringend notwendigen Reformkurses sein.“

Das gilt ebenso für die im Gesetz enthaltenen Maßnahmen für die Bauwirtschaft, welche angesichts der schwierigen Situation der Branche für einen Anschub des stockenden Wohnbaus mehr als geboten wären. Auch dafür sollte das Gesetz einen positiven Impuls setzen. Konkret würden eine degressive Abschreibung sowie eine Erhöhung der Baukostenobergrenze (Sonder-AfA in Verbindung mit dem Energiestandard KfW 40) für Neubauwohnungen der gebeutelten Baubranche helfen.

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Präsident Erbe: Land darf bei der Innovationsförderung nicht nachlassen – bei Komplexität und Bearbeitungszeit von Förderanträgen müssen wir noch besser werden

PRESSEINFOrmation 14/2024 | Stuttgart, 19. Februar 2024

Innovationsreport: Eigenkapital und Förderprogramme des Landes werden für Südwest-Unternehmen zur Innovationsfinanzierung wichtiger

Trotz enormer wirtschaftlicher Herausforderungen in den letzten Jahren hat die Bedeutung von Eigenkapital zur Finanzierung von Innovationen bei den Unternehmen zugenommen – das zeigt eine Sonderauswertung des DIHK-Innovationsreports für Baden-Württemberg. Nutzten 2017 noch 72 Prozent der baden-württembergischen Unternehmen aus der Umfrage dieses zur Innovationsfinanzierung, haben das aktuell 77 Prozent angegeben. Der Cash-Flow bleibt mit 47 Prozent die zweitwichtigste Finanzierungsquelle, hat aber im Vergleich zu 2020 (59 Prozent) 12 Prozentpunkte an Bedeutung verloren.

„Auch in schwierigen Zeiten sind sich unsere Unternehmen der Bedeutung von Innovationen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit deutlich bewusst. Denn Baden-Württemberg steht mit seinen Unternehmen wie kaum ein anderes Land für Forschung und Entwicklung. Das ist aber alles andere als in Stein gemeißelt. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern sich rasant“, erklärt dazu BWIHK-Präsident Christian O. Erbe.

Landes-Förderprogramme und Fremdfinanzierung wichtige Elemente

„Laut Innovationsreport nutzt ein Viertel der befragten Unternehmen in BW zur Finanzierung Landesförderprogramme, ein Fünftel Fremdkapital. Öffentliche Anreize für Innovationsfinanzierung können so eine erhebliche Breitenwirkung erzielen. Sie sind wichtige Elemente zur Stärkung von Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Südwestwirtschaft. Trotz Herausforderungen bei der kommenden Haushaltsplanung darf das Land hier einfach nicht nachlassen,“ fordert Erbe. Dies unterstreichen die Umfrage-Zahlen: Der Anteil baden-württembergischer Unternehmen, der Landesprogramme nutzt, ist von 17 Prozent im Jahr 2017 auf aktuell 25 Prozent bei den Nennungen gestiegen. Umso wichtiger sind praxisnahe landespolitische Förderangebote. Im Gegensatz dazu stagniert der Anteil derer, die Bundesprogramme nutzen, bei etwa 20 Prozent. EU-Programme haben klar an Bedeutung verloren (2017: 8 Prozent, 2020: 3 Prozent, 2023: 4 Prozent).

„Aus IHK-Sicht ist der aktuelle ‚Förder-Dreiklang‘ aus den Landesprogrammen Invest BW, Innovationsgutscheine und Digitalisierungsprämie Plus ein Erfolgsmodell, was die zunehmende Bedeutung mit der Umfrage unterstreicht. Deshalb ist es elementar, solche Unterstützungsmodelle zu verstetigen und finanziell entsprechend der Nachfrage auszustatten. Beim Invest BW-Programm sollte das Land auch die ‚Investitions-Komponente‘ wieder aktivieren. Denn Invest BW kann so als Marke zu einem dauerhaften Leuchtturm für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg werden. Wir sind überzeugt: zahlreiche Innovationen gerade von KMU finden durch solche Unterstützungsmaßnahmen schneller in den Markt“, so Präsident Erbe.

Die IHK-Organisation schlägt weiter vor, Fördertöpfe in der Weise zu flexibilisieren, dass schnelle Umschichtungen von Programmen mit geringerer Nachfrage als erwartet hin zu Programmen mit erhöhter Nachfrage möglich sind, auch ressortübergreifend. „So verringert sich nicht nur Anteil ungenutzter Fördermittel, zusätzlich werden auch Antragsstaus und Förderunterbrechungen aufgrund ausgeschöpfter jährlich zugeteilter Förderbudgets verringert“, ergänzt Innovationsfachmann Dr. Stefan Senitz von der IHK Karlsruhe, welche die technologiepolitischen Aktivitäten im BWIHK federführend koordiniert.

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Zur Umfrage

Die Befragung zum DIHK-Innovationsreport hat Ende 2023 zum sechsten Mal stattgefunden, nach 2008, 2011, 2014, 2017 und 2020. Deutschlandweit hatten sich dieses Mal 2.272 Unternehmen beteiligt, 215 davon aus Baden-Württemberg.

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Green Deal vor der Europawahl – Update zu den wichtigsten Umweltgesetzen

Unser ThemA 6/2024, 16.02.2024

Bevor die EU-Bürgerinnen und -Bürger im Juni an die Urnen gerufen werden, versucht das aktuelle Europäische Parlament, noch möglichst viele Gesetze auf den Weg zu bringen. Das gilt auch für die Green-Deal-Vorhaben, von denen zahlreiche noch im Prozess festhängen. Hier geben wir einen Überblick über den Status quo der einzelnen Gesetze.

 

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